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Experten-Antwort

Entgeltmeldung des Arbeitgebers - Welches Brutto ist relevant?

von NeuerUser123413.09.2020 | 10:26
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3 Antworten

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Hallo, ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, welches Brutto für die Rentenberechnung (Hinterbliebenenrente) relevant ist. Mein Arbeitgeber hat der Deutschen Rentenversicherung als Arbeitsentgelt für das betroffene Jahr den Wert genannt, der sich NICHT in der Lohnsteuerbescheinigung findet, sondern lediglich auf meiner Dezember-Gehaltsmitteilung unter dem Punkt "Auszahlungsbrutto". Dieser Wert ist deutlich höher als mein "steuerpflichtes Brutto" und weicht auch von meinem "Gesamtbrutto" ab. Alles laut letzter Gehaltsmitteilung. Welches Brutto muss verwendet werden bzw. vom Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet werden? Ich war davon ausgegangen, dass das relevante Brutto das ist, was auch auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheint und für die Einkommenssteuer herangezogen wird. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2020 | 16:58

Hallo NeuerUser1234,

aus den §§ 14 und 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist ersichtlich, welche Beträge grundsätzlich als "Arbeitsentgelt" zu berücksichtigen sind.

2 Antworten

Luiam 13.09.2020 | 18:16
Dann sind Sie von etwas falschem ausgegangen. Wir befinden uns im Sozialrecht und nicht im Steuerrecht. Nach 18a SGB IV wird gegangen und nicht was das EStG als Einkommen definiert. Der Begriff des Erwerbseinkommens und Arbeitsentgeltes umfasst nach 18a deutlich mehr und zwar ALLES was Ihnen zufließt oder nicht, egal wie es benannt wurde und ob Steuern zu entrichten waren oder nicht. Selbst Überstunden müssten in Euro umgerechnet und als Ihr Erwerbseinkommen gemeldet werden, ob Sie diese nun ausbezahlt bekommen oder abbummeln oder eine Altersteilzeit. Demgegenüber gibt es schon immer einen Unterschied zwischen SV Brutto Stpfl Brutto und Gesamtbrutto. Diese können müssen aber nicht übereinstimmen. Wenn Sie der Meinung sind ein Fehler liegt vor, warum fragen Sie nicht bei der Quelle nach, Ihrem ArbG? Der kann sicher einiges aufklären und vielleicht fällt dann direkt ein Fehler auf sollte einer vorliegen.
NeuerUser1234am 13.09.2020 | 22:06
Vielen Dank für das erste Feedback. Mein Arbeitgeber war bisher selbst nicht in der Lage das zu klären bzw. vernünftig zu beantworten, daher die Nachfrage. Die Unterschiede in den Brutto-Werten sind mir bekannt. Meine Frage zielte nur drauf ab, welcher relevant ist. Den entsprechenden Paragraphen im SGB sehe ich mir an.
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