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Experten-Antwort

Entgeltpunkte

von ThNa198026.09.2015 | 13:26
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Hallo, auf meiner Renteninformation von 08.05.2014 werden mir 12,8124 Entgeltpunkte ausgewiesen. Auf der vom 08.09.2015 sind es 14,975. Das bedeutet für mich, das ich im Zeitraum von 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 14,975-12,8124=2,1626 Punkte erworben habe. Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 wird mir (unter Punkt 3) ein Bruttoarbeitslohn von 68424 ausgewiesen. Als Durchschnittsentgelt für 2014 habe ich 34857 ergoogelt. Wenn ich meine Punkte berechne (68424/34857) komme ich auf 1,96. Wie kann ich so eine Differenz ergeben? Ich habe keinerlei zusätzliches Einkommen. Kinder, Pflege von Angehörigen etc, also Dinge die auch die Entgeltpunkte beeinflussen, liegen auch nicht vor. Rechne ich falsch? Danke im voraus.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, ich kann mich der Antwort von U. nur anschließen. Möchten Sie eine genaue Information, wenden Sie sich an Ihre Beratungsstelle in der Nähe.

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4 Antworten

U.am 26.09.2015 | 13:39
Sie dürfen nicht zu starr nur auf das letzte Jahr blicken. Eine Rentenberechnung basiert auf Ihren gesamten Versicherungsleben - nicht nur der letzten 12 Monate. Ohne den Versicerungsverlauf zu kennen, ist ein exakte Antwort unmöglich. Nichtsdestotrotz wird es wohl an der Bewertung der beitragsfreien Zeiten liegen, die mit Hilfe der Gesamtleistungsbewertung (=GLB) berechnet werden. Wenn in einem kurzen Zeitraum überdurchschnittlich viele EP zur Verfügung stehen, steigt somit auch die GLB.
Schießl Konradam 27.09.2015 | 18:59
Vielleicht klärt dies ein wenig auf. Bruttobetrag auf Lohnbescheinigung stimmt nicht immer mit der Summe für die Renten - versicherung überein. Beispiel: Meine Tochter 2014 52732.90 Lohnbe- scheinigung. Meldung zur Sozialversicherung aber 53325 Euro. Euro 5039,23 9,45% Beitragsanteil 5039,23 : 9,45% 53.325.18 RV. 9.45% für 52.732,90 wären aber nur 4983,26 Beitrag zur RV. M fG.
senf-dazuam 29.09.2015 | 09:45
Hallo ThNa1980, beachten Sie bitte, dass für das vergangene Jahr zunächst ein vorläufiges Durchschnittsentgelt verwendet wird, um die Entgeltpunkte zu berechnen. Sobald das endgültige Durchschnittsentgelt feststeht, wird dieses verwendet. Somit ist z.B. für 2013 in den beiden genannten Renteninformationen ein unterschiedlicher Wert enthalten, der zu einer veränderten Summe führt.
Little Stevenam 29.09.2015 | 11:44
Es dürften drei Faktoren zusammenkommen, welche den Zuwachs von +2,1626 EP erklären. Hauptsächlich natürlich das Entgelt für 2014, welches +1,9630 EP entspricht. Zweitens dürfte bei der Berechnung vom 08.05.2014 der Entgeltwert von 2013 noch durch den vorläufigen Wert (=34071€) divividiert worden sein, dieser bei der Berechnung vom 08.09.2015 dann aber bereits durch den endgültigen Wert für 2013 (=33659€). Ausgehend vom jetzigen Gehalt würde das einen weiteren Zuwachs von (ca.) +0,0246 EP möglicherweise erklären können. Und drittens liegt die Vermutung nahe, dass Lehrzeiten/Fachschulzeiten (im größeren Umfang) vorhanden sind, welche nun über einen leicht erhöhten Gesamtleistungswert (im Vergleich zum Vorjahr) die restlichen +0,1750 EP bewirken. Richtig?
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