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Experten-Antwort

Entgeltpunkte auf EMR wenn diese nicht verlängert wird

von Anna19.10.2020 | 00:25
216 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich beziehe eine befristete volle EMR, die 1x verlängert wurde. Wenn mir laut Gutachter nun diese Rente nach 6 Jahren nicht weiter verlängert wird, wie wirken sich dann diese 6 Jahre EMR auf die Entgeltpunkte im Versicherungsverlauf aus? Bei Antragstellung 2014 hatte ich 21 EP, die ja hochgerechnet wurden. Bleibt es bei diesen 21 EP oder werden es anteilig mehr? VG Anna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2020 | 07:20

In der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Als Zurechnungszeit bezeichnet man die Zeit, die einer Rente hinzugerechnet wird, wenn die versicherte Person das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Bewertung dieser Zeit (Entgeltpunkte) ergibt sich vereinfacht dargestellt aus dem Durchschnitt, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen ergibt.

Sofern die Rente nach einer Befristung wegfällt, wird aus der Zurechnungszeit bis zum Rentenwegfall eine sogenannte Rentenbezugszeit, die bei einem späteren erneutem Rentenbezug neu bewertet wird.

12 Antworten

Ich aucham 20.10.2020 | 08:31
Dazu hätte ich noch eine Frage: WIE wird denn die Zeit des Rentenbezugs bewertet? Auch mit dem Durchschnittswert der aktiven Arbeitszeit oder schlechter?
Oh Mannam 20.10.2020 | 11:50
Experte-10 schrieb

Sie wird bewertet mit den Brutto-Rentenzahlungen.

Dazu hätte ich noch eine Frage: WIE wird denn die Zeit des Rentenbezugs bewertet? Auch mit dem Durchschnittswert der aktiven Arbeitszeit oder schlechter?
Sie wird bewertet mit den Brutto-Rentenzahlungen.
Die Rentenbezugszeit wird zur Anrechnungszeit und mit Ihrem individuellen Gesamtleistungswert bewertet. Experte 08/15 kann Ihnen das sicher noch genauer erläutern. :-)
W°lfgangam 20.10.2020 | 19:50
Hallo Anna, welcher Jahrgang sind Sie, wann begann die EM-Rente/Eintritt des Versicherungsfalles? Gruß w.
?am 21.10.2020 | 08:27
Könnten Sie ein Beispiel für die Berechnung der Rentenbezugszeit geben? z.B. durchschnittlicher Rentenpunkte vor Rente 1. z.B. 3 Jahre Rentenbezug. Nach Wegfall der Rente z.B.10 Jahre bis Rente 67.
senf-dazuam 21.10.2020 | 08:45
Ich auch schrieb

Dazu hätte ich noch eine Frage: WIE wird denn die Zeit des Rentenbezugs bewertet? Auch mit dem Durchschnittswert der aktiven Arbeitszeit oder schlechter?

Das kommt drauf an, wie die Zeit nach dem EM-Rentenbezug aussieht. Der für die Altersrente ermittelte Durchschnittswert kann höher oder niedriger sein, je nachdem wie eben der Durchschnitt des Versicherungslebens dann aussieht. Wenn Sie noch einem gut bezahlten Job nachgehen können, dann wird sich der Durchschnitt wohl positiv entwickeln. Wenn Sie bis zur Altersrente keine Beiträge mehr einzahlen und diese Zeit zur Lücke im Verlauf wird, dann wird der Durchschnittswert sinken.
-am 21.10.2020 | 10:25
Ich auch schrieb

Dazu hätte ich noch eine Frage: WIE wird denn die Zeit des Rentenbezugs bewertet? Auch mit dem Durchschnittswert der aktiven Arbeitszeit oder schlechter?

Hallo Ich auch, genau, die Zeit wird als Anrechnungszeit bei einer späteren Rente berücksichtigt und wird - vereinfacht gesagt - wieder mit dem Durchschnittswert aus Ihren Beiträgen bewertet; Lücken im Versicherungsverlauf zählen dabei als Zeiten ohne Beiträge und drücken den Durchschnittswert (sogenannte Gesamtleistungsbewertung). Wie @senf-dazu richtig angemerkt hat, fließen bei der Durchschnittswertberechnung auch die Beiträge ein, die nach dem Wegfall der EM-Rente gezahlt werden, daher kann man jetzt noch nicht sagen, wie hoch der Durchschnittswert zukünftig ausfallen wird. Hallo ?, hier mal ein stark vereinfachtes Beispiel: 37 Jahre Beitragszeiten mit durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkten, danach 3 Jahre Bezug einer EM-Rente, danach 10 Jahre Beitragszeiten mit durchschnittlich 0,5 Entgeltpunkten, danach Altersrente Lösung: Bei der EM-Rente wurde die Zurechnungszeit aus dem Durchschnitt der bis dahin zurückgelegten Beitragszeiten (37 Jahre) bewertet, also mit 0,9 Entgeltpunkten jährlich. Bei der Altersrente wird die Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs aus dem Durchschnitt aller Beitragszeiten (37 Jahre + 10 Jahre) bewertet: 37 x 0,9 Entgeltpunkte = 33,3 Entgeltpunkte + 10 x 0,5 Entgeltpunkte = 5 Entgeltpunkte = insgesamt 38,3 Entgeltpunkte. Durchschnittswert: 38,3 Entgeltpunkte : 47 Jahre = 0,8149 Entgeltpunkte. Die Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs wird also mit 0,8149 Entgeltpunkten jährlich bewertet. Der Gesamtleistungswert bei der Altersrente ist niedriger geworden, weil auch die Beitragsleistung nach der EM-Rente verhältnismäßig niedriger war als vor der EM-Rente (siehe Entgeltpunkte) Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich aucham 21.10.2020 | 10:29
Ja, das ist mir schon klar, dass man keine Punkte bekommt, wenn man weder EM-Rente bezieht noch arbeiten kann. Die Jahre bis zur Altersrente fehlen dann eben. Aber wie werden die Jahre des EM-Rentenbezugs für die spätere Altersrente bewertet? Ich habe über 6 Jahre EM-Rente bezogen, diese wurde nicht weitergewährt, aber ich bin nicht erwerbsfähig und bis zur Altersrente sind es noch einige Jahre. Gibt es für die 6 Jahre Rentenbezug die durchschnittliche Punktzahl der Erwerbsjahre oder wird das auch noch gekürzt? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und sage schon mal Danke für Antworten!
Ich aucham 21.10.2020 | 10:44
Oh, meine Frage und Ihre Antworten haben sich zeitlich überschnitten, aber ich habe es jetzt verstanden. Also senkt der vorübergehende Bezug einer EM-Rente die spätere Altersrente noch deutlich stärker, als wenn man nie EM-Rente bezogen hätte,richtig? Oh je.
senf-dazuam 21.10.2020 | 11:46
Nein, das können Sie so nicht sagen. Eine Zeit des Rentenbezugs wird eben so bewertet, wie der Durchschnitt des Versicherungslebens war, wie andere beitragsfreie Zeiten eben auch. Wenn statt Rentenbezug eine Lücke im Versicherungsverlauf wäre, dann wäre das schlecht, so gibt es trotzdem Entgeltpunkte für die Rente. Desto mehr, je mehr drumherum angefallen ist und weniger Lücken im Verlauf stehen.
Ich aucham 21.10.2020 | 12:10
Also ist der Beitrag von Experte10, nach dem die EM-Zeit quasi mit Bruttorentenleistung = fiktives Gehalt für diese Zeit bewertet wird, so nicht ganz richtig, oder?
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