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Entgeltpunkte bei Erwerbsminderung

von Leo25.11.2008 | 15:04
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 48 Jahre und schwerbehindert. Wenn ich jetzt voll erwerbsgemindert werde bekomme ich eine Zurechnungszeit bis 60 1. Wird meine EM-Rente wird mit 0,892/ZF) multipliziert? 2. Bekomme ich während der Zurechnungszeit Entgeltpunkte? 3. Wenn ich mit 60 "abschlagfrei" in Rente gehen kann heisst das der ZF meiner Altersrente wird "1"? 4. Habe ich gegenüber einem Altersrentner mit 65 weniger AR, weil ich zwischen 60 und 65 keine Entgeltpunkte bekomme? Danke im Voraus

9 Antworten

Wolfgangam 25.11.2008 | 15:22
Hallo Leo, 1. die der EMR zugrunde liegenden Entgeltpunkte (EP) werden mit dem gekürzten Zugangsfaktor (ZF) multipliziert. 2. ja, vereinfacht: Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeiten. 3. Sie können mit 60 nicht abschlagsfrei in Rente gehen (mit 48 liegen Sie außerhalb von Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge). 4. ja, bezogen auf die letzten 5 Jahre - Nullwachstum der bisherigen Rente + Abschlag. Ob insgesamt höher oder niedriger hängt nicht gerade von den letzten 5 Jahren ab. Gruß w.
Keith Moonam 25.11.2008 | 15:37
Um "abschlagsfrei" mit 60 in Rente zu gehen, müssen Sie am 16.11.2000 bereits mindestens 50 Jahre alt gewesen sein. Ferner muss zu diesem Datum eine Schwerbehinderung oder Berufs-/Erwerbsunfähigkeit vorgelegen haben und bei Rentenbeginn immer noch vorliegen. Wenn Sie heute erst 48 Jahre alt sind, da sind sie Geburtsjahrgang 1959 oder 1960 und können somit die persönlichen Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz leider nicht erfüllen
Leoam 25.11.2008 | 16:18
mit abschlagsfrei meine ich, wenn ich mit 60 von einer EM-Rente in Altersrente gehe um wieviel fällt meine Altersrente geringer aus als wenn ich mit 63 in Altersrente gehe. Wird die Altersrente wieder un 10,8 Prozent gekürzt?
Wolfgangam 25.11.2008 | 16:24
Die geminderten EP bleiben auch Bestandteil einer anschließenden Folgerente (auch wenn eine AR 'eigentlich' ohne Abschlag zu zahlen wäre). Sicher aber auch, die AR wird nicht kleiner, obwohl eine komplette Neuberechnung nach dann geltenden (auch verschlechterten) Berechnungsgrundsätzen erfolgt. Es werden mindestens die bisherigen persönlichen (geminderten) EP berücksichtigt. Gruß w.
B´sonam 26.11.2008 | 08:53
Sie können nicht mit 60 in die Altersrente gehen. Frühestens ist das bei Ihrem (angenommenen) jahrgang 1960 mit 61 + 4 Monaten möglich. Abschlagsfrei sogar erst mit 64 + 4 Monaten.
Leoam 26.11.2008 | 10:04
Danke erst mal für die vielen informativen Antworten:-) So bleibt mir nur eine Frage. Mit welchem Alter geht meine volle EM-Rente in meine Altersrente über?
Rosannaam 26.11.2008 | 10:32
Das kommt drauf an. Die Regelaltersrente anstelle der EM-Rente wird VON AMTSWEGEN gewährt, d.h. diese muss nicht beantragt werden. Beginn der Regelaltersrente bei Jahrgang 1960 = 66 + 4 Monate. Wie @B´son bereits ausgeführt hat, kann die Altersrente wegen Schwerbehinderung frühestens mit 61 + 4 Monaten gewährt werden. Voraussetzungen hierfür sind: mind. 50 % schwerbehindert, Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt! WENN Sie diese AR wünschen, müssen Sie diese beantragen. Am Besten 3 Monate vor dem og. Termin. Diese AR HÄTTE zwar einen Abschlag von 10,8 %, wie bereits gesagt wurde, wird aber mindestens die bisherige Rentenhöhe der EM-Rente weitergezahlt (Besitzschutz). MfG Rosanna.
Leoam 26.11.2008 | 10:53
Klasse Antwort danke:-)
Leoam 26.11.2008 | 10:56
Danke Rosanna, ich glaube jetzt habe ich es endgültig begriffen:-)
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