Hallo alaiye29,
die von Ihnen gestellte Frage lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend beantworten.
Insoweit kann ich nur feststellen, dass sich die Vorschriften zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten seit 1997 mehrfach geändert haben. So werden z. B. heute keine Zeiten des Schulbesuches oder Hochschulbesuches mehr bewertet. Auch fiel die Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit, in denen kein Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wurde weg. Ob derartige Sachverhalte bei Ihnen vorliegen, können Sie in der Anlage 4 der Rentenauskunft (nach der Ermittlung des Gesamtleistungswertes) feststellen.
Auch bei der Ermittlung des Gesamtleistungswertes (maßgebender Faktor für die Bewertung der beitragsfreien Zeiten) können sich Unterschiede ergeben. Hier sei beispielweise genannt, dass dieser sich verringern kann, wenn in den vergangenen Jahren weniger Beiträge gezahlt wurden, da der Gesamtleistungswert ein Durchschnittswert aller Beitragszeiten ist.
Letztlich kann ich Ihnen - wie Rentendoc - nur empfehlen, einen Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und hier eine individuelle Prüfung/Beratung vornehmen zu lassen.