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Experten-Antwort

Entgeltpunkte bzw. Durschnittseinkommen Ost vs West

von Peter Ziemek19.10.2020 | 11:09
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Ich bin in den alten Bundesländern ansässig aber habe 2010 mal ein Jahr den neuen Bundesländern gelebt gearbeitet. Verstehe ich es richtig, dass für die Zeit "im Osten", die Entgeltpunkte die ich erzielt habe mit dem Durchschnittseinkommen im Osten berechnet wurden? Und verstehe ich es richtig, dass die Rente, die ich mal erhalten werde, aber auf das Westniveau gezahlt wird, weil ich ja in den alten Bundesländern ansässig bin?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Entgeltpunkte (Ost) werden ermittelt indem man das Entgelt der Zeiten im Beitrittsgebiet mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Dieser Umrechnungsfaktor entspricht dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt. Dieses so ermittelte Entgelt wird dann durch das gesamt Durchschnittsentgelt geteilt. Bei der Rentenberechnung werden die Entgeltpunkte (Ost) mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) soll jedoch spätestens im Jahr 2024 den aktuellen Rentenwert (West) erreichen.

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3 Antworten

Jonnyam 19.10.2020 | 13:18
Ja und nein: Ja, denn z.B. 50.000 € Verdienst im Osten in 2010 werden im Verhältnis des Westdurchschnittsentgelts zum Ostdurchschnittsengelt (= 1,1726) auf 58.630 € hochgewertet. Nein, denn die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte (OST) betragen dann – geteilt durch das gesamtdeutsche Durchschnittsentgelt von 31.144 – 1,8825. Das sind aber Entgeltpunkte (OST), die z.Zt „erst“ 33,23 € / EP (OST) wert sind. Durch die Rentenangleichung wird das ab 1. Juli 2024 anders sein. Denn erhalten auch diese Entgeltpunkte (OST) den Wert von 34,19 € (wie z.Zt. Entgeltpunkte (WEST).
senf-dazuam 20.10.2020 | 12:46
Im Rentenrecht spielt es eine Rolle, wenn Sie am 18.5.1990 in den (nicht mehr ganz so) neuen Bundesländern Ihren Wohnsitz hatten. Was in 2010 war, ist egal. Es kommt darauf an, wo Sie gearbeitet haben bzw. in welchem Bundesland der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat(te). Sie können im Osten wohnen und trotzdem im Westen arbeiten ... und damit Entgeltpunkte (West) erhalten. Am Schluss wird dann geschaut, wieviele Entgeltpunkte (West) und Entgeltpunkte (Ost) Sie erarbeitet haben und dann werden die EP mit dem aRw multipliziert, die EP (Ost) mit dem aRw Ost. Fertig.
W°lfgangam 20.10.2020 | 19:39
Hallo Peter Ziemek, hier geht es um Differenzen im Bereich von vielleicht 1-5 € Monatsrente für ggf. 1 Jahr 'Ost-Arbeit', sowohl zu Ihrem Nachteil, wie aber auch zum Vorteil. Vielleicht erleichtert Sie diese Antwort, das Ihre alten 'West-Beschäftigungszeiten' nach wie vor nicht 'minderbewertet' werden, egal ob Sie danach in Ost oder wieder in West gearbeitet/gewohnt haben, oder jetzt/künftig wohnen werden. Wie @senf-dazu treffend darauf hingewiesen hat: nicht der Wohnort ist entscheiden, sondern der Arbeitsort bzw. richtigerweise der beitragsrechtliche 'Sitz' des Arbeitgebers für die jeweiligen Beschäftigungszeiten mit Zuordnung West/Ost-Zeiten. Gruß w.
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