Hallo Sigrid,
wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters beziehen und daneben eine Person nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 Tage) pflegen, werden für diese Pflegezeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschlagsentgeltpunkte zur Rente ermittelt. Das gilt für Pflegezeiten ab 01.01.2017.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Sie als Bezieher einer Vollrente wegen Alters allerdings versicherungsfrei, sodass Sie keine Zuschlagsentgeltpunkte mehr erhalten, wenn sie weiterhin eine andere Person pflegen. Beziehen Sie nach Erreichen der Regelaltersrente allerdings nur eine Teilrente (z. B. in Höhe von 99 %), sind Sie weiterhin (bzw. wieder) versicherungspflichtig. Dann erhalten Sie jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres Zuschlagsentgeltpunkte für Pflegezeiten des Vorjahres.