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Experten-Antwort

Entgeltpunkte oder Eintgeltpunkte (Ost) für Zeiten der Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet

von Karin30.01.2018 | 15:01
604 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe in der Zeit bis Juli 2016 als Selbständige freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Darüber hinaus war ich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert. Ab August 2016 habe ich Arbeitslosengeld bezogen (fiktiver Wert für mein Qualifikationsniveau). Das Arbeitsamt hat dafür Rentenversicherungsbeiträge abgeführt (Antragspflichtversicherung). Nun meine Frage: Ist es richtig, dass die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld nicht als Entgeltpunkte (Ost) bewertet worden sind, sondern als Entgeltpunkte? Der Wohnort liegt unverändert in den neuen Bundesländern. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

grundsätzlich handelt es sich um Zeiten im Beitrittsgebiet, wenn das der Berechnung der Entgeltersatzleistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen im Beitrittsgebiet

erzielt wurde. Auf den Wohnort des Leistungsempfängers und den Sitz des zahlenden Leistungsträgers kommt es nicht an.

Zur abschließenden Klärung der Angelegenheit, sollten Sie sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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3 Antworten

K. Doram 30.01.2018 | 18:03
Spezifizieren Sie Ihr Qualifikatinsniveau?
Karinam 31.01.2018 | 18:18
Vielen Dank für die Antwort des Experten. Ich habe dazu noch eine Nachfrage: Das Arbeitslosengeld ist fiktiv berechnet (freiwillige Versicherung, also keine Berechnung aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt). Gibt es dazu ggf. eine Sonderregelung, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit immer als Entgeltpunkte bewertet werden (und nicht wie alle übrigen Zeiten mit Entgeltpunkten Ost)? Im Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes habe ich dazu nichts gefunden. Oder liegt es daran, dass vor der Antragspflichtversicherung für das Arbeitslosengeld freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden, die ja auch mit Entgeltpunkten und nicht Entgeltpunkten (Ost) bewertet worden sind? Über eine ergänzende Antwort würde ich mich freuen. Freundliche Grüße
rosebudam 02.02.2018 | 12:43
Hallo Karin, schau mal hier nach: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Meines Erachtens gehörst Du zur Fallgruppe "Bemessung nach fiktivem Arbeitsentgelt", also Bewertung nach Wohnort = Entgeltpunkte (Ost)! MfG rosebud
Deutsche Rentenversicherung
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