Hallo Matthias K.,
Zeiten der Hochschulausbildung im Beitrittsgebiet stellen keine Beitragszeiten dar. Bei Eintragungen wie "Student-Stipendiat" oder "Stipendienempfänger" im SVA sind Beitragszeiten nicht zu berücksichtigen.
Mit Anrechnungszeiten sollen Lücken im Versicherungsverlauf aufgefangen werden, in denen Vers. die fehlende Beitragsentrichtung nicht zu vertreten haben. Eine Beitragsentrichtung ist also für die Anerkennung einer Anrechnungszeit nicht unbedingt erforderlich.