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Entgeltpunkte und Beitragsbemessungsgrenze

von Leo4627.04.2010 | 13:33
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Die BBM für 2010 ist 66.000 EUR, pro Monat also 5.500. Wenn jemand innerhalb der Monate 01 bis 08/2010 mal über der BBM pro Monat verdient, mal unter 5.500 pro Monat, aber in der Summe trotzdem auf 66.000 käme, erhält er dann die volle EP-Punktzahl oder gilt nur die tatsächlich verbeitragten Summen?, wenn darüber, dann darüber, wenn darunter, dann weniger?

1 Antworten

Renten-Fachmannam 27.04.2010 | 15:23
Üblicherweise werden die Entgeltmeldungen für den Gesamtzeitraum abgesetzt ; wenn hier also für den Zeitraum 01.01.-31.08.2010 ein Betrag von 44.000,00 EUR gemeldet wird, dann steht das so im Versicherungsverlauf. Demnach ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht und eingehalten. Der Rentenversicherungsträger kann hier keine monatlichen Schwankungen unter bzw. über die BBG erkennen. Aber der AG wird höchstwahrscheinlich bei der monatlichen Lohnabrechnung die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zur BBG einbehalten und abführen, so dass die Gesamtmeldung unter den 44.000,00 EUR liegen dürfte. Fragen Sie in der Lohnbuchhaltung nach, ob so verfahren wird.
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