Hallo,
bei Berechnung der Altersrente werden die Entgeltpunkte (EP) für Beitragszeiten nach dem Leistungsfall der EM-Rente ganz normal berechnet - also Ihr versicherungspflichtiges Entgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres). Allerdings wird dann geprüft, wie viele EP für zeitgleich liegende Zurechnungszeiten aus der EM-Rente bereits in die Berechnung eingeflossen sind. Diese werden in Abzug gebracht. Damit wird eine "doppelte Anrechnung" dieser Zeiträume verhindert. Sollten also z.B. die EP für die Zurechnungszeiten gleich hoch oder höher sein, ergibt sich keine weitere Rentensteigerung für die Altersrente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung