Hallo, Camelchen,
wie Valzuun schon angesprochen hat, können Rentenanwartschaften in Form von Entgeltpunkten, die Sie selbst an Ihren verstorbenen Ex-Ehegatten übertragen mussten, nach dessen Tod unter bestimmten Voraussetzungen wieder in das eigene Rentenversicherungskonto zurück übertragen werden. Haben Sie aber selbst von dem Versorgungsausgleich profitiert, d.h. dass Sie aufgrund der Scheidung mehr Rente haben, weil Ihr verstorbener Ehemann etwas in Ihr Rentenversicherungskonto aufgrund des Urteils übertragen musste, bleiben Ihnen diese auch zukünftig erhalten. Laut dem dargestellten Sachverhalt haben Sie einen Bonus erhalten. Dieser kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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