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Experten-Antwort

Entgeltpunktübertragung

von Camelchen25.11.2020 | 11:51
256 Ansichten
2 Antworten
Hallöchen Ich habe gelesen, dass man nach dem Tod des Expartners den Versorgungsausgleich ändern lassen kann, indem die Rentenkasse entsprechend viele Entgeltpunkte vom Konto des ausgleichspflichtigen Partners auf das Rentenkonto des anderen Partners- in dem Falle meinem- überträgt. In meinem Fall ist mein Exmann verstorben, bevor er sein Versorgungsausgleich bekommen hat. Ich hatte also dann vor Kurzem ein Antrag auf Übertragung der Entgeltpunkte gestellt und nun eine Antwort bekommen, dass meine Rente nicht gekürzt wird. "Das Amtsgericht hat im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren auch über den Versorgungsausgleich entschieden. Hierbei wurden Anrechte nur zu Ihren (also meinen) Gunsten ausgeglichen. Dies führt nicht zu einer Kürzung Rentenanwartschaft." Ich bin nun einigermassen verwirrt- leider ist das nicht unbedingt verständlich geschrieben und schon gar nicht eine direkte Antwort auf mein Antrag auf Entgeltpunkt-Übertragung. Ich hoffe, mir kann hier weitergeholfen werden. =) -C.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2020 | 08:03

Hallo, Camelchen,

wie Valzuun schon angesprochen hat, können Rentenanwartschaften in Form von Entgeltpunkten, die Sie selbst an Ihren verstorbenen Ex-Ehegatten übertragen mussten, nach dessen Tod unter bestimmten Voraussetzungen wieder in das eigene Rentenversicherungskonto zurück übertragen werden. Haben Sie aber selbst von dem Versorgungsausgleich profitiert, d.h. dass Sie aufgrund der Scheidung mehr Rente haben, weil Ihr verstorbener Ehemann etwas in Ihr Rentenversicherungskonto aufgrund des Urteils übertragen musste, bleiben Ihnen diese auch zukünftig erhalten. Laut dem dargestellten Sachverhalt haben Sie einen Bonus erhalten. Dieser kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

1 Antworten

Valzuunam 25.11.2020 | 12:31
Das funktioniert nur andersherum: Wenn jemand im Versorgungsausgleichsverfahren Entgeltpunkte abgibt (ausgleichspflichtig), derjenige der dies bekommen hat (ausgleichsberechtigt) aber verstirbt ohne profitiert zu haben, bekommt der ursprüngliche Eigentümer seine Entgeltpunkte zurück. Da Sie -als Ausgleichsberechtigter- ohnehin vom Versorgungsausgleich profitiert haben, hat dies beim Tod des Ausgleichspflichtigen damit sein bewenden. Noch was oben drauf aus der alten Ehe gibt dann nicht. Wäre ja auch nicht wirklich nachvollziehbar, oder? Ist etwas vereinfacht dargestellt, aber dafür hoffentlich umso verständlicher.
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