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Experten-Antwort

Entgeltumwandlung - Welches netto für Überganggeld

von Sparfuchs10.09.2023 | 14:12
185 Ansichten
2 Antworten

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Es besteht ein Altersvorsorgevertrag. Ich bespare diesen über die Entgeltumwandlung. Mein Steuer und Rentenbrutto wird um den Betrag kleiner. Auf der Gehaltsabrechnung stehen 4 Werte. Bruttogehalt, Sozialver. Brutto, Nettogehalt, Auszahlungsbetrag. Nettogehalt minus Gehaltsumwandlung gleich Auszahlungsbetrag. Das Nettogehalt für die Überganggeldberechnung ist das Nettogehalt oder Auszahlungsbetrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

 

Für die Berechnung ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung auszugehen. Nicht zum Arbeitsentgelt gehören unter anderem steuerfreie und beitragsfreie Entgeltbestandteile aufgrund einer Entgeltumwandlung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

DRVam 10.09.2023 | 14:25
Wie der Name sagt ist Nettogehalt = Nettogehalt und nicht Auszahlungsbetrag.
Deutsche Rentenversicherung
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