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Entgeltumwandlung direkt abschließen

von Mojoo25.11.2008 | 20:15
1406 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich komme aus München und mein Arbeitgeber bietet eine Direktversicherung als Entgeltumwandlung an. Als Partner wurde die Stadtsparkasse München gewählt. Jetzt läuft die Direktversicherung letztlich über die Bayerische Versicherungskammer. Ich vermute mal, die Stadtsparkasse bekommt nen Haufen Provision für die Vermittlung von Entgeltumwandlungsverträgen. Jetzt hab ich nen engen Verwandten bei einer anderen Stadtsparkasse, der meine er könnte den Vertragsschluss auch in die Wege leiten und die Provision dann an mich abtreten. Meint ihr das geht, muss da mein Arbeitgeber zustimmen? Offizieller Partner ist ja mal die Stadtsparkasse München. Viele Grüße Mojo

4 Antworten

Franckam 25.11.2008 | 21:59
Hallo Mojo, das mit der Provision einkassieren würde ich nicht machen. Sie werden von dem Verwandten zu einer Ordnungswidrigkeit angestiftet, die mit einem Bussgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Sie umgehen hier das Provisionsabgabeverbot. Fragen Sie lieber Ihren ArbG nach abschlußfreien Tarifen (Honorartarifen). Das enthaftet auch den ArbG und ca. 95 % Ihres Entgeltumwandlungsbeitrages landet sofort im bAV-Sparstrumpf. Gruß Frank J. Kontz
Franckam 25.11.2008 | 22:32
Steht übrigens im § 81 (29 ) S. 4 VAG und gilt trotz neuem VVG. Lassen Sie sich doch mal die Provision vom Vermittler zeigen. Seit 01.07.2008 ist es Pflicht die Provision in Euro und Cent auszuweisen. Und fragen Sie mal den Vermittler wie hoch die Provision ist, die er erhält. Die ist nämlich höher als ausgewiesen werden muß. Und fragen Sie mal Ihren ArbG, ob er das wußte. Denn der ArbG haftet dafür, daß man Ihnen die Provision vom Ersparten weg nimmt. Gruß Frank J. Kontz
Mojooam 25.11.2008 | 22:23
Krass, was es nicht alles gibt, ein Provisionsabgabeverbot. Gut zu wissen. Damit wäre die Frage ausrecihend beantwortet. Danke.
Franckam 25.11.2008 | 22:43
Sorry, der Fehlerteufel hat hier mit geschrieben. richtig: § 81 (2) S. 4 VAG
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