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Experten-Antwort

Entgeltumwandlung kündigen?

von MQ629.08.2022 | 12:37
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5 Antworten

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Hallo zusammen, inklusive Ausbildung arbeite ich seit 2000 bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Seit Ende 2006 habe ich hier eine Entgeltumwandlung laufen, es fließen 100 Euro von meinem monatlichen Brutto in eine betriebliche Altersvorsorge ("Pensionkassen-Versicherung"). Ich stelle mir momentan ganz allgemeine die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Vorsorge / Versicherung - sofern möglich - zu kündigen und mir das bisher angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Ich investiere mittlerweile in einen ETF-Sparplan fürs Alter und überlege, ob es nicht sinnvoller wäre, das Geld lieber hier einfließen zu lassen. Wäre das sinnvoll(er) und lässt sich so eine Frage überhaupt einigermaßen allgemein beantworten? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M6,

Ihre Frage kann allgemein nicht beantwortet werden.

Es wäre ggf. sinnvoll eine individuelle Altersvorsorgeberatung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen, um klären zu lassen, ob sich bei Ihnen noch Versorgungslücken im Alter ergeben oder ob Ihre Vorsorgeleistungen schon ausreichend sind.

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4 Antworten

Dorotheaam 29.08.2022 | 12:45
Es ist nicht verkehrt, mehrere Eisen für die Altersvorsorge im Feuer zu haben und 100 Euro sind jetzt auch nicht exorbitant viel, was da vom Gehalt abgeht.
Abschlägeam 29.08.2022 | 13:03
Hallo Dorothea, ob es überhaupt möglich wäre, diesen Vorsorgevertrag (vorzeitig) zu kündigen, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen bzw. bei der zuständigen Pensionskasse erfragen. Hierbei sollten Sie auch gleich checken, ob die Pensionskasse lt. Ihren Vertragsbedingungen auch bereits im Falle einer Erwerbsminderung zahlt (was m.W. bei EFT-Anlagen nicht vorgesehen ist). Insofern könnte es dann auch als Alternative sinnvoll sein, diesen Vertrag 'beitragsfrei' ruhen zu lassen. Ob und unter welchen Umständen dies möglich ist, steht ebenfalls im Vertrag bzw. erfahren Sie bei der PK. Aus Sicht gesetzliche Rentenversicherung kann hierzu ansonsten eigentlich nur noch gesagt werden, dass (lt. aktueller Gesetzeslage) eine Rentenzahlung aus einer Direktversicherung Ihre eigene gesetzliche (EM)Rente nicht mindert. Alles Gute!
Abschlägeam 29.08.2022 | 13:06
sorry, meinte natürlich den Fragesteller 'MQ6' selbst, nicht 'Dorothea', die auch einen guten Rat dazu gegeben hat :-)
Peter T. am 29.08.2022 | 14:27
Falls Sie nicht gerade im ÖD sind, muss der AG seit 2022 die Entgeltumwandlung um 15% aufstocken, sie zahlen also 115 € ein. Dies sollte man auch bei den Überlegungen mit einfließen lassen. Stichwort: Betriebsrentenstärkungsgesetz
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