Hallo Fridolin,
bei der Überprüfung der Hinzuverdienstgrenzen bleiben Entgeltbestandteile, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden unberücksichtigt. Sie stellen somit kein Arbeitsentgelt dar, das Bruttoentgelt ist um diesen Betrag zu mindern.