Die "ersparten" Rentenversicherungsbeiträge in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren ist letztlich nichts anderes als eine Wette, dass dieses Alterssicherungsystem auf Dauer höhere Erträge einbringt, als die gesetzliche Rentenversicherung bietet.
Ob Sie diese Wette gewonnen haben, wird man erst sagen können, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Im Moment hat aber gerade die betriebliche Altersvorsorge mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die avisierten Leistungen auch zu erbringen (siehe oben).
Selbst im Rentenalter können sich die Verhältnisse noch ändern, jedenfalls nehmen die Renten (so einigermaßen) an der Lohnentwicklung teil, während Renten der betrieblichen Altersversorgung das nicht zwangsläufig müssen (siehe § 16 BetrAV). Regelmäßig ist auch nur eine 1-prozentige Pauschalanpassung per anno vorgesehen.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung müssen sie zudem bedenken, dass Sie auch Ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung senken. Im Falle der Arbeitslosigkeit und Krankheit mindern die Entgeltumwandlung also auch dort die Leistungen. Wie hoch der finanzielle Verlust ist, ist dann abhängig von Ihrer Erwerbsdauer und ihrem Gesundheitszustand.
Ob sie unterm Strich mit der Entgeltumwandlung Geld verdienen, wird Ihnen somit niemand verlässlich sagen können.