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Entgeltumwandlung und Steuerprogression

von S-pitttz23.09.2008 | 15:36
1334 Ansichten
4 Antworten
Wie verhält sich die Entgeltumwandlung bei einer betrieblichen Altersvorsorge mit der Steuerprogression? Gibt es hierbei Unterschiede zwischen der Nettoentgeltumwandlung und der Bruttoentgeltumwandlung? MFG S-pitttz

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.09.2008 | 12:50

Ergänzend zum Beitrag von HLRT67 bleibt nur noch anzufügen, dass es bei der Brotto-Entgeltumwandlung für die eingesparten Rentenbeiträge später keine Rente gibt, sich die Rente aus dem rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt berechnet.

3 Antworten

HLRT67am 24.09.2008 | 08:02
Da die Frage nach der Steuer letztendlich eine Jahresbetrachtung ist, wird der bei der Brutto-Entgeltumwandlung umgewandelte Betrag sozusagen "oben" weggenommen - wenn Sie also 22.000 Euro im Jahr verdienen und 2.000 Euro umwandeln, errechnet sich die Steuerersparnis aus der Differenz der Steuer für 22.000 Euro und für (22.000 - 2.000 =) 20.000 Euro - also dem sogenannten Grenzsteuersatz (und genau das macht die Entgeltumwandlung vor allem für Besserverdiener interessant). Also: zweimal in die Steuertabelle und dann die Differenz gerechnet. Der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Entgeltumwandlung liegt schon im Namen - die Netto-EUW erfolgt zunächst nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung, und erst bei der ESt-Erklärung wird eine sog. Günstigerprüfung durchgeführt. Sozialversicherungs-Beiträge fallen bei der Netto-EUW dafür eben schon jetzt an (weil der umgewandelte Betrag jetzt nicht beitragsfrei ist), dafür aber in der Rntenphase (nach heutigem Recht, wer weiß was noch kommt) nicht mehr.
S-pitttzam 24.09.2008 | 11:52
Danke für die Antwort!
Schiko.am 25.09.2008 | 12:22
Es liegt ja wohl auf der hand , wenn anlagebeträge versicherungs- uns steuerfrei sind fallen weniger abgaben und steuer an. Folglich, es werden für diesen betrag keine 19,90 % in die renten- versicherung bezahlt somit fällt logischerweise für diesen teil des bruttoverdienstes keine rente an , bzw. geringere entgeltpunkte. Will die steuer mit ein paar zahlen darstellen. Angenommen vh. und mtl. 2916,67 x 12 = 35.000 jahresbrutto Die günstigerprüung nach alten schema schlechter, ergibt sich ein zu versteuerndes jahreseinkommen von, 29.894 und eine steuer von 5.774 und 32,36 % grenzsteuer- satz/ Progression) Für 27.350 zv. einkommen 4.979 und 31,96 % grenzsteuersatz, dies wollten sie ja doch auch wissen. Natürlich kommen soli und evtl.sogar kirchensteuer noch dazu. Habe erst heute die anfrage und antworten gelesen. Mit freundlichen Grüßen.
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