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Entlassungsarztbrief

von Gudrun08.04.2010 | 20:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, nachdem mir ein netter Experte hier umfangreich geantwortet und festgestellt hat: "Wenn sich ein Patient nicht sicher ist und daher die Angaben (die nicht zur unmittelbaren Behandlung erforderlich sind) verweigert, kann man ihn letztlich nicht zwingen." habe ich Fragen zum Entlassungsarztbrief. Ich soll jetzt nach einer Woche Reha einen Vordruck ausfüllen und unterschreiben, wer den endgültigen Reha-Entlassungsbericht bekommen soll. Zur Auswahl stehen Krankenkasse, Hausarzt und weiterbehandelnder Arzt. Wieso kriegt man selbst keinen und nimmt den zu den Ärzten mit? Wieso steht auf dem Formblatt da eigentlich nicht die DRV drauf? Wieso soll man bereits jetzt nach einer Woche Reha eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben? Meine Mitpatienten fragen das auch, was das soll. Man weiß doch gar nicht, ob das, was im Bericht steht, richtig ist. Im Internet kursieren die tollsten Geschichten über "rachsüchtige" Behandler und negative Aussagen in den Berichten. Da soll es sogar Stempel geben, mit denen sogar dem Hausarzt verboten wird, den Bericht seinem Patienten zu zeigen. Ist das eigentlich rechtens?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Wesentlichen ist den bisherigen Ausführungen zuzustimmen.

30 Antworten

Elisabetham 09.04.2010 | 08:03
Hallo Gudrun! Die Schweigepflichtentbindung gegenüber deinen Ärzten solltest du abgeben. Es könnte nämlich passieren, dass du ohne Arzt gar nicht in die Unterlagen schauen darfst. Wenn du so wenig Vertrauen gegenüber deinen Ärzten hast, solltest du sie wechseln.
Alexam 09.04.2010 | 07:52
Den Rehaentlassbericht können Sie natürlich bekommen. Da haben Sie sogar einen Rechtsanspruch drauf. Sie sollten dies in der Rehaklinik ( ihrem zuständigen Arzt ) angeben und um Zusendung des Entlassberichtes bitten. Wenn medizinisch - meistens aus psychischen Gründen - nichts dagegen spricht, wird dies auch gemacht. Bekommen Sie ihn dann von dort - aus welchen Gründen auch immer - nicht, können Sie ihn von ihrem behandelndem Arzt oder direkt bei dem Kostenträger der Massnahme ( RV / KK ) anfordern und bekommen ihn dann auch. Das ihr behandelnder Arzt den Bericht kriegen sollte - wenn nicht gar muß - ist doch wohl klar. Wie soll er sonst wissen wie Sie dort behandelt wurden und welche Vorschläge die Rehaärzte für die Weiterbehandlung - die ihr Arzt dann ja durchführt - gemacht haben... Das Sie jetzt erst nach 1 Woche die Schweigepflichtserklärung unterschreiben sollen ist sogar relativ spät. ich kenne es so, das gleich am 1 oder 2 Tag so ein Formular ausgefüllt werden muß. Aber das ist sicher von Klinik zu Klinik verschieden. Das man nicht mit der Schweigepflichtsentbindung warten kann bis nach dem Ende der Reha und bis in dann jeder Patient zur Kenntnis genommen hat und " abgesegnezt " hat , ist doch wohl auch völlig klar. Wie sollte so etwas wohl in der Praxis gehen ? Soll die Klinik alle Berichte erst an die Patienten senden und um Genehmigung / Freigabe bitten sie dann erst an die entsprechenden Stellen weiterleiten zu dürfen oder wie ? Und das ganze " Verfahren " dauert dann Wochen oder Monate dadurch länger ? Das ist doch völlig Wetlfremd so etwas zu fordern.. Warum die DRV auf dem Formular nicht drauf steht ? Fragen Sie doch einfach in der Klinik mal nach. Dann wissen Sie auch das. Vielleicht weil es verschiedene Formulare gibt ? Vielleicht weil die Krankenkasse in ihrem Fall der Kostenträger ist und nicht die RV ? Dann hätte die RV ja mit der Rehamassnahme nichts zu tun und warum sollten die dann auch einen Bericht automatisch erhalten und dafür dann eine unnötige Freigabe erteilt werden. Ansonsten rate ich ihnen grundsätzlich auch zur Vorsicht mit der Freigabe der Daten/Berichte , aber " Stammtischparolen " , nicht nachprüfbare Storys aus dem Internet, übermässige Vorsicht und Mißtrauen gegen jeden und alles was dort in der Klnikik abläuft , bringen Sie nun auch nicht weiter. Wenn Sie die Weitergabe von Berichten grundlos verweigern , könnte ihnen dies als Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten ausgelegt werden und entsprechende Folgen für Sie haben.
Heinericham 09.04.2010 | 08:29
Diesen Stempel, dass der Patient keine Einsicht in den Bericht bekommen soll gibt es. In der Regel wird dieser bei bestimmten psychischen Erkrankungen verwendet, wenn z.B. Suizidgefahr besteht. Am besten einfach den Arzt seines Vertrauens angeben und den dann um eine Kopie bitten.
Elisabetham 09.04.2010 | 11:10
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=287 Hallo Gudrun! Das Patientenrecht auf Akteneinsicht ist gut im Rheinischen Ärzteblatt August/07 dargestellt. Den Link habe ich dir gleich geschickt.
Gudrunam 09.04.2010 | 19:32
Lieber Heinerich, ich bin Glatteisopfer und habe einen unkomplizierten linken Oberarmbruch, der genagelt wurde. Ist wohl Standard in der Medizin, wurde mir jedenfalls gesagt. Da das Schultergelenk bei sowas einrostet ist eine Reha notwendig. Es geht auch nicht darum, dass mir jemand die Einsicht in den Arztbrief verweigern will, sondern um die Frage, warum eine Schweigepflichtentbindungserklärung pauschal und ohne Kenntnis des Inhaltes, geht ja nicht, da noch zwei Wochen anstehen, abgegeben werden soll. Ich finde das strange. Wer kauft schon einen Gebrauchtwagen ohne vorherige technische Überprüfung? Sie? Ich jedenfalls nicht.
Gudrunam 09.04.2010 | 19:45
Liebe Elisabeth, selbstverständlich kann ich ohne Arzt in die mich betreffenen Arztbriefe schauen. Wäre ja noch schöner, wenn ich etwas freigebe, was ich nicht kenne. Grüße Gudrun
Gudrunam 09.04.2010 | 19:48
Lieber Alex, danke für die umfangreiche Antwort. "Warum die DRV auf dem Formular nicht drauf steht ? Fragen Sie doch einfach in der Klinik mal nach. Dann wissen Sie auch das." Ich habe gefragt und zur Antwort bekommen, dass die DRV meint, dass die Ärzte der Klinik, ist eine GmbH, gegenüber der DRV nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen würden. Deshalb sei das im Formblatt, welches die DRV entwickelt hat, nicht vorgesehen. Ich habe dann bei der Ärztekammer nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass die Ärzte selbstverständlich auch gegenüber der DRV schweigepflichtig sind. Das ergebe sich aus § 100 SGB X. Und nun? Das mit den Mitwirkungspflichten verstehe ich nicht. Wobei soll unsereins denn nach der Reha noch mitwirken, wozu die DRV oder die KK den Arztbrief bräuchte? Leistungen gibt es danach von der DRV nicht mehr. Krankengeld gibt es ggfs. über den vom behandelnden Arzt unterschriebenen Zahlschein.
Hans G.am 09.04.2010 | 20:07
Ich frage mich ernsthaft : Können oder wollen Sie das nicht begreifen ?? Wie kann man nur so ein Theater machen, wegen so eine Lapalie.... Haben Sie sonst keine anderen Sorgen ?
Gudrunam 09.04.2010 | 20:06
Lieber Experte, wie kommt die DRV auf die Idee, dass die ärztliche Schweigepflicht ihr gegenüber nicht gilt? Die zuständige Ärztekammer hat mir gesagt, dass die für alle Ärzte gilt und auf § 100 SGB X hingewiesen. Und, um die Antwort von Alex aufzugreifen, woran soll man denn nach der Reha noch mitwirken, da es ja keine Leistungen von der DRV mehr gibt? Also braucht die DRV den Arztbrief doch gar nicht.
Elisabetham 09.04.2010 | 21:23
Hallo Gudrun! Ich wurde von der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt und der DRV begutachtet, und alle Gutachter durften diese Gutachten mit einem Sperrvermerk versehen. Die DRV-Beratung hat mich auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass es durchaus möglich ist, dass ich ein Gutachten nicht einsehen darf. Ich denke, dass ich durch die Veröffentlichung des Artikels aus dem Rheinischen Ärzteblatt dieses Problem erklärt habe.
Gudrunam 09.04.2010 | 20:13
Lieber Hans, das Theater machen ganz andere. Da werden unnötige Fragen gestellt, die mit der Behandlung der Folgen eines Oberarmbruchs mit anschließender OP nix zu tun haben. Dann soll man auch noch pauschal irgendwelche Kätzchen im Sack kaufen, ääh pardon, Schweigepflichtentbindungserklärungen unterschreiben, ohne den Inhalt es Arztbriefes zu kennen. Also entmündigen laß ich mich nicht, um Objekt eines undurchsichtigen Systems zu werden. Wer etwas will, soll sagen warum und wofür und nicht hintenrum kommen. Unterschreiben Sie mal hier, das Kleingedruckte ist umwichtig. Lieber Hans, nicht mit mir.
Hans G.am 10.04.2010 | 10:44
Ihnen ist - leider - dann nicht mehr zu helfen. Trotzdem alles Gute und viel Erfolg bei ihrem Ansinnen.
Gudrunam 10.04.2010 | 10:38
Liebe Elisabeth, ich begehre ja gar keine Einsicht in die Aufzeichnungen der Ärzte sondern nur eine Einsicht in das, was die ggfs. meinem Hausarzt oder Chirurgen schreiben wollen. Wenn die mir das nicht zur Genehmigung vorlegen wollen verschweigen die mir was und ich habe kein Vertrauen mehr in die. Und dann gibt es auch keine Unterschrift. Umsomehr gilt das, wenn die was an die KK oder die DRV schreiben wollen oder sollen. Warum soll man dem zustimmen ohne zu wissen, was man da erlaubt. Mir geht diese Heimlichtuerei ganz gewaltig auf den Keks. Ist mir übrigens schon beim Antragsformular für die AHB aufgefallen, wo man ausdrücklich einer weiteren Nutzung der ärztlichen Angaben widersprechen muß und kein Platz vorgesehen ist, um das tun zu können. Und dann diese Drohung mit angeblichen Nachteilen, wenn man widerspricht.
Gudrunam 10.04.2010 | 11:49
Ich brauche keine heimlich und zwangsweise verordnete Fürsorge. Wer sich heimlich medizinische Daten besorgt führt garantiert nix Gutes im Schilde. Interessant ist für mich, dass niemand hier mir erklärt, wieso ein Arzt einer Reha-Klinik gegenüber der DRV nicht von seiner Schweigepflicht entbunden werden muß, wohl aber gegenüber KK, Hausarzt und Facharzt. Und dann noch dieser Stempel zur Verweigerung der Einsicht in Reha-Entlassungsberichte zum "Wohle" des Patienten. Aber vielleicht kommt ja noch eine Erklärung.
Elisabetham 10.04.2010 | 11:53
Hallo Gudrun! Vielleicht solltest du dich vom Datenschutzbeauftragten beraten lassen. Ich bin dort immer freundlich und nett behandelt worden. Wenn dein Leistungsträger für die jetzige Kur die KK ist, musst du wegen der Zuständigkeit aufpassen. Für die AOK ist beispielsweise das Land und für die Barmer der Bund. Das ist bei der DRV auch so, da gibt es auch eine Landes- und Bundeszuständigkeit.
???am 10.04.2010 | 12:21
Als Leistungsträger erhält die DRV grundsätzlich den Entlassungsbericht. Dem haben Sie mit Ihrer Unterschrift bei der Antragstellung zugestimmt. An alle anderen "Interessenten" (= behandelnder Arzt, KK ...) wird der Bericht nur zugesandt, wenn Sie die Ihnen ausgehändigte Schweidepflichtserklärung unterschreiben. "Heimlich" geschieht somit gar nichts. Warum Sie es in diesem Maße als problematisch empfinden, dass die DRV eine Rückmeldung über die Kur und deren Durchführung/Erfolg erhält, ist für mich nicht nachvollziehbar. Bitte bedenken Sie bei Ihren Recherchen im Internet, dass hier eigentlich nur die Problemfälle auftauchen. Da Sie sich als "unproblematischen Fall" beschreiben, kann Ihnen doch nichts passieren, oder ? Sollten Sie Interesse an den bei der DRV vorliegenden Unterlagen haben, können Sie jederzeit und ohne besonderen Grund Akteneinsicht beantragen.
Ratgeberam 10.04.2010 | 13:48
Wenn man die Postings hier verfolgt, psassen @Gudrun und@Elisabeth sehr gut zusammen. Die eine ist misstrauischer als die andere.... Ihr solltet euch privat mal treffen oder per PN austauschen - aber nicht hier.
Gudrunam 10.04.2010 | 14:16
Liebe Elisabeth, für die Ärzte sind die Ärztekammern zuständig und da hat man mir gesagt, dass die Ärzte in Reha-Kliniken auch gegenüber dem Kostenträger DRV die ärztliche Schweigepflicht zu beachten haben und ohne meine Unterschrift nichts herausgeben dürfen. Von den Datenschutzbeauftragten halte ich jedenfalls nicht viel, denn im UKE in Hamburg kamen Mitarbeiter der Klinik an die Daten einer Sportreporterin der ARD heran und haben die an die Presse weitergegeben. Das UKE wurde verurteilt, hat aber nicht herausfinden können, wer das Leck war. Der Datenschutzbeauftragte hat das UKE schon seit Jahren im Visier, aber geändert hat sich nichts. Der kann zwar meckern, aber mehr nicht.
Gudrunam 10.04.2010 | 14:29
Sie sind ein schlechter Ratgeber, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.
Gudrunam 10.04.2010 | 13:55
Hallo Dreifragezeichen, im Antragsformular zur AHB, Formular 250, steht nichts vom Entlassungsbericht. Der Weitergabe des Befundberichtes zur Antragsbearbeitung und der anderen ggfs. vorhandenen medizinischen Daten (können da nicht vorliegen) habe ich ausdrücklich handschriftlich widersprochen. Setze mir doch keine Läuse in den Pelz. Was die Problemfälle betrifft, die im Internet kursieren, so hat unsereiner eben nicht die Absicht zu einem solchen zu werden. Als Soziologin weiß ich, dass sich Menschen, die für Institutionen arbeiten, immer geschönt darstellen. Lernt man spätestens in den Vorlesungen und Übungen zur empirischen Sozialforschung. Ich werde mir doch nicht in den Entlassungsbericht mangelnde Compliance reinschreiben lassen, wenn die Ergebnisse der Reha nicht so sein sollten wie erwartet, nur weil die Zusammenstellung und Ausführung der Therapien nicht so war, wie es dem medizinischen Standard entspricht oder die Ursache in schlampiger Ausführung der OP zu finden ist. Hat ja bereits eine verzögerte Knochenheilung gegeben.
Elisabetham 10.04.2010 | 16:18
Hallo Gudrun! Ganz so harmlos ist ein Verstoß gegen den Datenschutz nicht. Er ist eine Straftat nach § 33 DSG NW und eine OWi nach § 34 DSG NW. Dann gibt es noch die allgemeine Vorschrift nach § 203 StGB. Ich habe solche Verfahren angestrengt und der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich bedankt, dass ich ihm die Unterlagen zur Verfügung gestellt habe.
Horst W.am 10.04.2010 | 17:01
@Elisabeth4 Und danach hat er sich über Sie tod gelacht. ganz sicher...
Elisabetham 10.04.2010 | 17:03
Hallo Horst! Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch ein Zwischenbericht eines Datenschutzbeauftragten ist sehr ausführlich. Hast du dich schon einmal an einen Datenschutzbeauftragten gewendet?
Gudrunam 10.04.2010 | 17:30
Liebe Elisabeth, es scheint hier Leute zu geben, die den leichtfertigen Umgang mit empfindlichen medizinischen Daten befürworten und eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht als Bagatelle ansehen. Ob am Montag wohl noch ein Experte der DRV antworten wird? Die desjenigen, der gestern geantwortet hat, war ja keine Antwort. Wieso ich als Patientin nichts dagegen unternehmen (können) soll, dass ohne meine Kenntnis und Billigung Ärzte an Dritte sogar Gutachten über mich erstatten, ist unverständlich. Das Gutachten nennt sich "sozialmedizinische Beurteilung". Nur wozu die gut sein soll, sagt keiner.
Elisabetham 10.04.2010 | 20:09
Hallo Gudrun! Du scheinst wirklich einen dicken fetten Ärger am Hals zu haben. In deinem Fall solltest du dringend eine Beratungsstelle eines Sozialverbandes (VDK, SoVD) aufsuchen. Als ich die Eu-Rente beantragt habe, bin ich direkt Mitglied beim Vdk geworden, weil ich Ärger befürchtet habe. Der VdK berät auch Nichtmitglieder. Ob das der andere Verband tut, nehme ich an, weiß es aber nicht. Wenn du in der Klinik, in der du dich bisher aufhältst so viel Ärger anstiftest, kann es die gehen wie mir: Ich war in einer Klinik wegen eines gynäkologischem Problems. Die Gynäkologen kamen sehr wenig zu meinem Problem gesagt, dafür haben sie mir eine Paranoia bescheinigt. Lass dich von einer vertrauensvollen Stelle beraten!
Ernsthaftam 11.04.2010 | 00:08
Finde ich echt Klasse, dass mal endlich Jemand die unseligen "Praktiken" von Reha-Ärzten anprangert. Bei mir war auch über dem 1. Blatt des Entlassungsberichtes in ROT und ganz dick unterstrichen zu lesen, dass der E.-Bericht NICHT an den Patienten auszuhändigen sei. Als der VdK mir dann eine Kopie überreichte (Danke an die Anwältin), wusste ich sehr schnell, warum das so war. Der Inhalt ließ mich erschaudern; es war absolut nur Negatives über meine Person zu lesen. Dazu gab es etliche Unwahrheiten, die ich mit Beweisen (Kopie des Reha-Behandlungsplanes, wie gut, dass ich ihn kopiert hatte) widerlegen konnte. Habe dann eine Gegendarstellung an die RV geschickt mit den Beweisstücken... mit dem Ergebnis, dass man Rücksprache mit der Klinik halten wolle. Danach kam nichts mehr... Es wird allerhöchste Zeit, dass in ganz Deutschland qualitätssichernde Maßnahmen für Gutachter aller Art, vor allem aber für diejenigen, die für die RV arbeiten, eingeführt werden. Fazit: Gudrun hat das Problem ganz richtig erkannt!
Gudrunam 11.04.2010 | 09:53
Hallo Elisabeth, bisher gibt es hier keinen Ärger mit dem Arzt. Er hat zwar etwas verschnupft reagiert, als ich ihm sagte, dass ich den Fragebogen nicht ausfüllen würde. Er meinte dann, dass man - also die DRV - mir dann die Reha verweigern könnte. Den Hinweis auf seine Schweigepflicht und die von ihm eingeräumte Tatsache, dass die Antworten zur Behandlung ja nicht nötig seien beendeten die Fragebogengeschichte. Glücklich sah der Arzt jedenfalls nicht aus. Danke für den Rat mit den Sozialverbänden. Wenn es Probleme geben sollte, kann ich die ja aufsuchen, falls meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.
Gudrunam 11.04.2010 | 10:23
Hallo Ernsthaft, ich möchte hier niemanden anprangern, sondern nur wissen, warum man vor der OP ein riesen Brimborium mit Aufklärung und diversen fast unverständlichen Formularen gemacht hat. Allein die Narkoseaufkärung umfasste drei engbeschriebene Seiten. Alles, so sagte man mir, damit ich mein Selbstbestimmungsrecht ausüben konnte. Dass zur Vollnarkose nach Unverträglichkeiten (Allergien etc., auch Alkoholkonsum und Tabletten) gefragt wird, ist verständlich. Aufgeregt hat sich die Narkoseärztin nur darüber, dass ich Ihre Antworten auf meine Fragen gleich mit einer Hand in meinen Schleppi getippt hab. Zum AHB-Antrag mußte ich ausdrücklich die Ärzte für den Befundbericht von der Schweigepflicht entbinden. Kaum ist man in der Reha, geht das gleich mit unnötigen Fragen los. Und dann soll man was für die Zukunft unterschreiben. Man erfährt so nebenbei, dass die DRV wohl ohne Einwilligung sogar "Gutachten" bekommt, ohne dass man die Möglichkeit hat Ja oder Nein zu sagen, weil einem explizit nicht gesagt wird, was abläuft. Alles reine Routine. Bisher gabs keine Probleme. Nun möchte ich natürlich wissen, warum das so ist. Bin ja Soziologin. Bereits Max Weber hat die Frage nach dem Handeln von Institutionen gestellt. Deshalb ist Ihre Antwort echt interessant. Die von Elisabeth auch. Jedenfalls scheint was dran zu sein, was ich bis jetzt in meiner knappen Freizeit hier so über Schwierigkeiten mit Reha-Ärzten und Psychologen im Internet lesen konnte. Geht hier sogar am Samstag noch zur Sache.
Stefanam 12.04.2010 | 19:42
Es gibt Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der Rentenversicherung . Im übrigen werden viele Gutachter sowohl von den Sozialgerichten als auch von der DRV beauftragt.
Gudrunam 13.04.2010 | 08:40
Hallo Stefan, als Soziologin weiß ich, dass solche "Qualitätssicherungsmaßnahmen" nicht funktionieren können. Die Einzige, die mich betreffend die Qualität einer Behandlung und des Inhaltes eines Arztberichtes beurteilen kann, bin ich zusammen mit einem externen Arzt, der die nötige Fachkunde hat und den Status vor und nach einer Behandlung feststellt. Alles andere ist Augenwischerei. Erstaunlich und erschreckend für mich ist die Bereitschaft bestimmter variabler Forumsteilnehmer das Hinterfragen von möglicherweise rechtswidrigen Praktiken der DRV durch Verunglimpfung der Kontrahenden zu unterbinden. Soziologisch sehr interessant, was diese "Mobber" antreibt. Aber erst mal geht es um das bevorstehende Ende meiner Reha nächsten Mittwoch und die Fragen, die bisher seitens der DRV-Experten nicht beantwortet wurden. Nach den heutigen Therapien werd ich mich mal dranmachen und die nochmals stellen.
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