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Entlassungsbericht aus Reha anfordern

von maria03.01.2009 | 00:56
7129 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann der Entlassungsbericht aus der Reha angefordert werden? War med. Reha (Sucht). Aus der Bestätigung der Reha geht hervor, arbeitsunfähig. Das ist die Patientin schon seit Jahren. Es hätte eine Adaptionsbehandlung folgen müssen. Aber auch diese wurde abgelehnt. Die Patientin hat einen GdB von 80 und eine MdE von 90 seit Jahren, schwerbehindert nach dem BVG. Die ganze Reha ohne Adaption hätte man sich sparen können. maria

5 Antworten

Corlettoam 03.01.2009 | 09:26
Ja - natürlich können Sie den Rehaentlassbericht anfordern und zwar direkt bei der Rentenversicherung.
Patientinam 03.01.2009 | 11:33
Warum bei der DRV anfordern? Ich habe immer gleich bei der Entlassung um eine Kopie gebeten und die auch ohne Probleme erhalten. Notfalls nachträglich, soweit ich bei einer Verlegung noch nicht dazu in der Lage war. Gehe davon aus: Bei einem Brief muss ich die Kopie von dem erhalten, der ihn verfasst hat. Anders wahrscheinlich bei einem Gutachten: Da dürfte der Auftraggeber (z.B. DRV) der richtige Adressat sein.
Corlettoam 03.01.2009 | 12:14
Natürlich kann man auch bei der Rehaklinik den Entlassbericht anfordern. Erfahrungsgemäß ist dies aber nicht so ganz einfach , ihn von dort dann auch zu bekommen. Von der DRV jedoch, bekommt man ihn immer - ohne Probleme - übersandt. Falls man in der Klnik darum gebeten hat, auch dem behandelnden Facharzt/Hausarzt eine Kopie zu senden, kann man auch von dort eine Kopie anfordern. Persönlich wüde ich auf jeden Fall immer den Bericht direkt von der DRV anfordern und zwar alleine deshalb, weil es auch schon mal sein kann, das 2 Versionen eines Entlassberichtes existieren ( war z.B. bei mir der Fall, da ich aufgrund einiger " Fehler " in der ersten Version des Entlassberichtes die Rehaklinik um Korrektur Ihres Rehaentlassberichtes gebeten hatte und damit sichergehen wollte, das die RV auch wirklich den geänderten korrekten Rehabericht von der Rehaklinik bekommen hat ...) Und da letzlich nur die RV die Entscheidung bezüglich einer z.B. der EM-Rente trifft, sollte man schon sichergehen das dort auch die korrekte Version des Entlassberichtes auch vorliegt.
Corlettoam 03.01.2009 | 18:27
Ja, das ist leider ein großes Problem und zwar ausnahmslos speziell bei schweren psychischen/psychiatrischen Erkrankungen. Wenn die Rehaklinik der Meinung ist, das wenn der Patient/Rehabilitant Kenntnis des Rehaentlassberichtes erhält, der Gesundheitszustand akut gefährdet sein könnte, wird Sie ihn nicht so einfach zusenden. Nun muss man auch erhlicherwiese sagen , das dies zu einem gewissen Zeitpunkt und Schweregrad einer Psychiatrischen Erkrankung ( z.b. einer akuten Depression, einer schweren Psychose oder Schizophrenie ) auch angebracht erscheint. Hier wird der Bericht aber dem behandelndem Facharzt ( Psychiater ) in jedem Falle überlassen, der wiederum diesen mit seinem Patienten dann - persönlich , dem aktuellen Gesundheitszustand angepasst und in angemessen Worten - bespricht. Eine Kopie wird er Ihnen aber auch nur dann überlassen, wenn er es für geeignet betrachtet. Letzendlich können Sie aber via Rechtsanwalt und/oder VDK ,SoVD den Bericht in jedem Fall einfordern und dann wird er Ihnen über diesem Weg auch zur Kenntnis gebracht. Persönlich und aus Erfahrungen mit Mitpatienten kann ich aber sagen , das so ein Rehabericht bei einer schweren psychiatrischen Erkrankung falsch verstanden werden kann und damit die Erkrankung sogar noch verstärken kann und leider sogar zum Suizid führen KANN.
Schwierigam 03.01.2009 | 17:10
Entgegen anderer Meinungen hier hatte ich ENORME Probleme, den Entlassungsbericht zu erhalten. Grund: bei allen psychischen Rehamaßnahmen ist die Herausgabe des Berichtes eine KANN-Angelegenheit (so die Aussage der Klinik). Daraufhin habe ich meinen Arzt gebeten, mir eine Kopie zu geben. Auch Fehlanzeige: sei für mich nicht geeignet. :-( Aber: ich durfte den Bericht durchlesen... und bin prompt fast in Ohnmacht gefallen. Da standen dermaßen unmögliche (teils unwahre) Behauptungen, dass mir schlecht wurde. Nun bin ich dem VdK beigetreten... der Anwalt fordert nun den Reha-Bericht von der RV an und bespricht ihn auch mit mir.... und endlich erhalte ich auch eine Kopie. Im Übrigen habe ich den Entlassungsbericht (Kopie) aus einer Orthopädischen Klinik ohne Probleme erhalten. Viel Glück!
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