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Entlassungsbericht Reha an MDK ?

von Harakiri26.09.2019 | 12:32
3615 Ansichten
14 Antworten
Moin Ich wurde AU von der medizinischen Reha entlassen. Jetzt war ich der AOK und mein Berater wollte das ich unterschreiben das der Bericht an den MDK gesendet wird, ich habe es verneint und gesagt ich lasse es von VdK prüfen, bevor ich etwas unterschreibe. Darauf hin ist der wütend geworden und hat mir vor den Kopf gestoßen wie scheisse ich kooperieren würden. Obwohl die Unterschrift freiwillig ist. Was kann man tun? Braucht der MDK den Bericht.?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.09.2019 | 07:48

Liebe Leser,

die Diskussion wurde zunehmend unsachlich geführt. Wir schließen den Thread.

Wir bitten um Verständnis.

Viele Grüße

Ihr Admin

13 Antworten

am 26.09.2019 | 12:45
Nein braucht er nicht, für was auch. Sieht man ja schon da dran das er eine Unterschrift braucht um überhaupt an den Bericht zu kommen.
Harakiriam 26.09.2019 | 14:39
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antworten. Das Problem ist, das der Berater mir ständig droht das ich dann kein Geld bekomme und ich ja nicht kooperieren würde. Ich kam am Dienstag aus der reha und musste sofort alles erledigen Vdk Termin und Zahlung Verbindlichkeiten ablösen Gläubiger kontaktieren Arbeitgeber kontaktieren Als ich nixht unterschreiben wollte, da ich sagte es ist freiwillig und ich würde es vorher lieber mit dem vdk besprechen, ist er sofort ausfallen geworden. Es ist eine Unverschämtheit, ich habe leider keine Ahnung und habe schon einige Sachen unterschrieben zu denen er mich überredet hat , deshalb mache ich nichts mehr blind. Aber wie kann ich mich beschweren? Es setzt mich trotz meiner Krankheit unter Druck
am 26.09.2019 | 15:35
Harakiri schrieb

Vielen Dank erst einmal für Ihre Antworten.

Das Problem ist, das der Berater mir ständig droht das ich dann kein Geld bekomme und ich ja nicht kooperieren würde. Ich kam am Dienstag aus der reha und musste sofort alles erledigen

Vdk Termin und Zahlung

Verbindlichkeiten ablösen

Gläubiger kontaktieren

Arbeitgeber kontaktieren

Als ich nixht unterschreiben wollte, da ich sagte es ist freiwillig und ich würde es vorher lieber mit dem vdk besprechen, ist er sofort ausfallen geworden. Es ist eine Unverschämtheit, ich habe leider keine Ahnung und habe schon einige Sachen unterschrieben zu denen er mich überredet hat , deshalb mache ich nichts mehr blind.

Aber wie kann ich mich beschweren? Es setzt mich trotz meiner Krankheit unter Druck

Unter Druck setzen ist etwas ganz übles und kommt leider bei unerfahrenen Sachbearbeiters der KK vor. Hier kann man nur empfehlen alles schriftlich zu machen, keine persönlichen Gespräche mehr. In keinem Fall werden Sie eine schriftliche Androhung des Wegfalls des KG bekommen, wenn Sie etwas "freiwilliges" nicht unterschreiben wollen. Ihre Mitwirkung ggü. der Krankenkasse und dem MDK kommen Sie auch nach, wenn Sie einer Begutachtung durch den MDK zustimmen. Daher ist es Quatsch was der SB der KK hier erzählt.
Berateram 26.09.2019 | 16:25
Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!
Berateram 26.09.2019 | 16:25
Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!
am 26.09.2019 | 16:30
Berater schrieb

Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte.

Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!

Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt. Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen? Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!
Berateram 26.09.2019 | 17:27
schrieb

Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt.

Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen?

Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!

Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!
Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt. Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen? Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!
Mit diesem unsinnigen Vergleich beantworten Sie nicht die Frage, ob oder was hier zu verbergen ist. Das macht es nur noch verdächtiger für die KK. Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden was er macht und dann auch die entsprechenden Konsequenzen verantworten.
KSCam 26.09.2019 | 17:34
Was soll eigentlich diese (unsinnige) Diskussion über das Verhalten eines Mitarbeiters der AOK im Rentenforum? Wen bringt das weiter?
Tippsiam 26.09.2019 | 19:20
Hallo Harakiri, schade, dass Sie anscheinend während Ihrer Reha nicht den dort zur Verfügung stehenden Sozialdienst in Anspruch genommen haben, der hätte Ihnen bei vielen Fragen und Anträgen helfen können, die Sie jetzt natürlich erst einmal überfordern, gerade wenn alles an einem Tag erledigt werden soll... Hätte, wäre wenn hilft Ihnen aber genau so wenig, wie sich mit dem Sachbearbeiter zu streiten. Dennoch müssen Sie zunächst keine Angst haben, dass seine Äußerung sofort Auswirkungen haben wird: SGB I §66 (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist. Da Sie ja anscheinend Mitglied beim VdK sind, wird Ihnen dort bei der Beantwortung Ihrer Fragen und beim Ausfüllen von Anträgen sicher geholfen und Sie sollten also zunächst erst einmal dort hin gehen. Wie schon vom DRV-Experten und anderen gesagt , erhält der MdK ohne Ihre Zustimmung den Entlassungsbericht Ihrer Reha nicht automatisch. Viel Erfolg und gute Besserung! Tippsi
Berateram 26.09.2019 | 22:09
Oh Gott schrieb

Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?! Nur weil man etwas nicht zur Verfügung stellt, was man rechtlich absolut nicht muss, macht man sich verdächtig? Und muss dann Konsequenzen befürchten? Das ist ja ein denken, dass gibt es zum Glück in Deutschland seit ewigen Zeiten nicht mehr.

In welcher kaputten Welt leben Sie denn? Ich hoffe nicht das Ihr Name etwas mit einer Tätigkeit zu tun hat. Dann sollten sich eher die Gedanken machen, welche Sie beraten.

Es gibt schon seltsame Rechtsauffassungen!

Mit diesem unsinnigen Vergleich beantworten Sie nicht die Frage, ob oder was hier zu verbergen ist. Das macht es nur noch verdächtiger für die KK. Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden was er macht und dann auch die entsprechenden Konsequenzen verantworten.
Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?! Nur weil man etwas nicht zur Verfügung stellt, was man rechtlich absolut nicht muss, macht man sich verdächtig? Und muss dann Konsequenzen befürchten? Das ist ja ein denken, dass gibt es zum Glück in Deutschland seit ewigen Zeiten nicht mehr. In welcher kaputten Welt leben Sie denn? Ich hoffe nicht das Ihr Name etwas mit einer Tätigkeit zu tun hat. Dann sollten sich eher die Gedanken machen, welche Sie beraten. Es gibt schon seltsame Rechtsauffassungen!
Auch das beantwortet nicht die Frage, was an einer Weitergabe an den MdK so schlimm wäre. Wer hier falsche Auffassungen hat, wird sich dann ja noch zeigen. Überzeugend sind die bisher aufgeführten Argumente nicht. Dann soll doch der Betroffene mal erläutern, was er für einen Nachteil befürchtet. Außer heißer Luft ist hier bisher nämlich nichts gekommen.
Ludgeram 26.09.2019 | 22:29
Ihre Zustimmung ist nur von Nöten, wenn die KK den Entlassungsbericht einsehen möchte. Dabei würde diese lediglich Blatt 1 erhalten. Anders verhält es sich, wenn der MDK berechtigtes Interesse an Ihrem Gesundheitszustand hat, weil die KK eventuell Leistungen zu erbringen hat. Fordert der MDK berechtigt den Bericht an, können Sie nicht einmal Widerspruch einlegen.
Ludger am 26.09.2019 | 22:35
schrieb

Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt.

Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen?

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Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!
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Der MDK hat das Recht dazu, auch ohne Einverständnis des Versicherten. Zustimmung benötigt nur die Übermittlung an die KK selber, welche dann nur Blatt 1 mit den allg. Angaben erhalten würde.
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