Liebe Leser,
die Diskussion wurde zunehmend unsachlich geführt. Wir schließen den Thread.
Wir bitten um Verständnis.
Viele Grüße
Ihr Admin
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antworten.
Das Problem ist, das der Berater mir ständig droht das ich dann kein Geld bekomme und ich ja nicht kooperieren würde. Ich kam am Dienstag aus der reha und musste sofort alles erledigen
Vdk Termin und Zahlung
Verbindlichkeiten ablösen
Gläubiger kontaktieren
Arbeitgeber kontaktieren
Als ich nixht unterschreiben wollte, da ich sagte es ist freiwillig und ich würde es vorher lieber mit dem vdk besprechen, ist er sofort ausfallen geworden. Es ist eine Unverschämtheit, ich habe leider keine Ahnung und habe schon einige Sachen unterschrieben zu denen er mich überredet hat , deshalb mache ich nichts mehr blind.
Aber wie kann ich mich beschweren? Es setzt mich trotz meiner Krankheit unter Druck
Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte.
Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam! [/quote]
Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt.
Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen?
Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen![/quote]
Mit diesem unsinnigen Vergleich beantworten Sie nicht die Frage, ob oder was hier zu verbergen ist. Das macht es nur noch verdächtiger für die KK.
Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden was er macht und dann auch die entsprechenden Konsequenzen verantworten.
Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte.
Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!
Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt.
Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen?
Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!
Mit diesem unsinnigen Vergleich beantworten Sie nicht die Frage, ob oder was hier zu verbergen ist. Das macht es nur noch verdächtiger für die KK. Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden was er macht und dann auch die entsprechenden Konsequenzen verantworten.Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt. Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen? Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!
Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?! Nur weil man etwas nicht zur Verfügung stellt, was man rechtlich absolut nicht muss, macht man sich verdächtig? Und muss dann Konsequenzen befürchten? Das ist ja ein denken, dass gibt es zum Glück in Deutschland seit ewigen Zeiten nicht mehr.
In welcher kaputten Welt leben Sie denn? Ich hoffe nicht das Ihr Name etwas mit einer Tätigkeit zu tun hat. Dann sollten sich eher die Gedanken machen, welche Sie beraten.
Es gibt schon seltsame Rechtsauffassungen!
Auch das beantwortet nicht die Frage, was an einer Weitergabe an den MdK so schlimm wäre. Wer hier falsche Auffassungen hat, wird sich dann ja noch zeigen. Überzeugend sind die bisher aufgeführten Argumente nicht. Dann soll doch der Betroffene mal erläutern, was er für einen Nachteil befürchtet. Außer heißer Luft ist hier bisher nämlich nichts gekommen.Mit diesem unsinnigen Vergleich beantworten Sie nicht die Frage, ob oder was hier zu verbergen ist. Das macht es nur noch verdächtiger für die KK. Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden was er macht und dann auch die entsprechenden Konsequenzen verantworten.Was ist das denn für eine Rechtsauffassung?! Nur weil man etwas nicht zur Verfügung stellt, was man rechtlich absolut nicht muss, macht man sich verdächtig? Und muss dann Konsequenzen befürchten? Das ist ja ein denken, dass gibt es zum Glück in Deutschland seit ewigen Zeiten nicht mehr. In welcher kaputten Welt leben Sie denn? Ich hoffe nicht das Ihr Name etwas mit einer Tätigkeit zu tun hat. Dann sollten sich eher die Gedanken machen, welche Sie beraten. Es gibt schon seltsame Rechtsauffassungen!
Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt.
Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen?
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Der MDK hat das Recht dazu, auch ohne Einverständnis des Versicherten. Zustimmung benötigt nur die Übermittlung an die KK selber, welche dann nur Blatt 1 mit den allg. Angaben erhalten würde.Der neutrale Beobachter allerdings fragt sich, was daran so schlimm ist, wenn der MDK Einblick in den Reha-Entlassungsbericht hätte. Haben Sie etwas zu verbergen, was Ihre Krankenkasse nicht wissen darf oder was ist der Grund für Ihre Verweigerung? Schon seltsam!Finde ich nicht. Wenn der MDK das Recht auf einen Einblick hätte, dann bräuchte er kein schriftliches Einverständnis, dann wäre das ganz einfach im SGB geregelt. Warum sollte man einer Stelle Unterlagen zur Verfügung stellen die sie nichts angehen? Stellen Sie doch mal Ihre kompletten Finanzen hier online! Alles an Unterlagen die Sie haben. Schon seltsam wenn Sie das jetzt nicht machen!
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