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Experten-Antwort

Entlassungsbericht Reha und Schweigepflicht

von roger09.02.2011 | 17:21
4179 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe bei meinem Rehaantrag diese SchweigepflichtsEntbindung unterschrieben und wuerde sie eigentlich gern zumindest teilweise zuruecknehmen. Traeger der Reha ist die DRV und dort soll der Entlassungsbericht auch hingehen.Aber er soll nicht zu meiner Krankenkasse. Wie muss ich das der DRV ( und auch der dann der Klinik ) mitteilen, wie formuliere ich das und muss ich es per Einschreiben schicken, genuegt auch ein Fax?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roger,

Sie brauchen überhaupt nichts zu machen.

Mit der Schweigepflichtsentbindung wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Rentenversicherungsträger hier vorliegende medizinische Unterlagen an die Krankenkasse weiterreichen kann, wenn diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkasse erforderlich sind. Dieser Passus ist dafür gedacht, wenn die Prüfung des Reha-Antrages ergibt, dass nicht der Rentenversicherungsträger sondern die Krankenkasse für die Leistungserbringung zuständig ist. In diesem Fall müssen die Rentenversicherungsträger innerhalb von 14 Tagen den Antrag mit sämtlichen medizinischen Unterlagen an die zuständige Krankenkasse weiterleiten. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und macht auch Sinn.

Sie wollen jedoch nicht, dass der ärztliche Entlassungsbericht an die Krankenkasse gesandt wird. Hier können Sie ganz beruhigt sein. Die Datenschutzbeauftragten der Rentenversicherungsträger haben im Jahr 2009 entsprechende Beschlüsse gefasst, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Übersendung des Entlassungsberichts an die Krankenkasse seitens der Rentenversicherungsträger und der Rehabilitationseinrichtungen nicht zulässig ist. Auch dann nicht, wenn der Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse der Übersendung des Entlassungsberichtes zugestimmt hätte. Insofern erfolgt bundesweit keine Übersendung des ärztlichen Entlassungsberichts an die Krankenkassen.

Lediglich Blatt 1 des ärztlichen Entlassungsberichts kann die Krankenkasse mit ihrer Zustimmung bei der Rehabilitationseinrichtung anfordern. Folglich muss die Krankenkasse auf Sie zukommen und Sie müssen ihre Zustimmung zur Übersendung des Blatt 1 des ärztlichen Entlassungsberichts geben.

Seien Sie also unbesorgt.

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4 Antworten

Elisabetham 09.02.2011 | 19:49
Du schreibst einen Widerruf deiner Schweigepflichtsentbindungserklärung. Das ist ein Einzeiler. Dafür reicht ein FAX. Wichtig, hebe dir das Sendeprotokoll auf!
Öham 10.02.2011 | 07:08
können sie dem fragesteller nicht einfach auch seine frage beantworten, anstatt wieder darauf hinzuarbeiten, dass sie ihren gleichen senf wie immer dazugeben können?
Sozialrechtleram 09.02.2011 | 20:31
Hallo Roger, gibt es einen Grund, warum die Krankenkasse den Ihnen noch unbekannten Reha-Bericht nicht bekommen soll, aber der zuständige Träger der DRV?
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