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Experten-Antwort

Entscheidungsgründe

von Elisabeth08.03.2011 | 16:34
3109 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Entscheidung über meine em-Rente. Nun hat der interne Gutachter eine andere Entscheidung getroffen als der externe Gutachter. Die Entscheidung trifft ein Sb, der in der Regel ein med. Laie ist. Gibt es irgendwelche Richtlinien, wonach sich der Sb entscheiden muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an, insofern zwar mitunter "externe" Gutachter eine Untersuchung vornehme und ein Gutachten erstellen, der Rentenversicherungsträger (RVTR) jedoch "in freier Beweiswürdigung" über den Antrag entscheidet. Das bedeutet, dass der RVTR die vorgebrachten bzw. selbst von ihm eingeholten med. Unterlagen auswertet und unabhängig von anderen darüber entscheidet. Dies geschieht in der Weise, dass ein Arzt/eine Ärztin des RVTR (den bzw. die meinen Sie vermutlich mit "internem Gutachter", die Stelle heißt jedoch von Träger zur Träger anders: mal Sozialmedizinischer Dienst, Ärztlicher Dienst usw.). eine Auswertung vornimmt, d.h. eine Stellungnahme aus med. Sicht zum vorliegenden Sachverhalt vornimmt. Nach erfolgter Stellungnahme des Arztes der RV entscheidet dann der Jurist der Rentenversicherung (bei den meisten RVTR heißt die Position "Referent"). Der Referent hat zwar i.d.R. kein Medizinstudium absolviert, stützt sich jedoch bzgl. des med. Aspektes auf die vorliegende Stellungnahme des Arztes.

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11 Antworten

Klemensam 08.03.2011 | 16:59
Mit Sicherheit hat nicht ein Sachbearbeiter über ihre EM-Rente entschieden. Wie kommen Siie überhaupt darauf ? Die Einschätzung zur EM-Rente obliegt dem med. Dienst und die finale Entscheidung ob ein Rentenbescheid erlassen wird oder nicht obliegt einem Jurtisten im Hause der RV. Der Sachbearbeiter erstellt dann nur den Rentenbescheid.
RFnam 08.03.2011 | 17:10
Ich habe in den vergangenen Monaten mehrmals erläutert, wie die Entscheidungsfindung bei EM-Renten abläuft ! Über die Minderung der Erwerbsfähigkeit entscheidet der medizinische Dienst der DRV, also ein sozialmedizinisch ausgebildeter Arzt. Nur dieser nimmt nach der Auswertung aller vorliegenden medizinischer Unterlagen die Einstufung in die Leistungsfähigkeit und damit in die Höhe der Erwerbsminderung vor. Bei Ablehnungen gibt er auch Begründungen vor. In der Sachbearbeitung wird lediglich auf dieser Grundlage der Rentenbescheid (oder Ablehnungsbescheid) vorbereitet. Durch den Entscheidungsbefugten wird der Vorgang unterschrieben (als eine Art hoheitlicher Akt) und damit in Kraft gesetzt. ------------------------------------------------------------- Also kein med. ungebildeter Laie entscheidet über die Erwerfsfähigkeit . Wenn Sie sich aber nach dem Forumsteilnehmer richten, der auf Grund seiner hohen allumfassenden Bildung alles besser weiß, ist das Ihre Sache.
Elisabetham 08.03.2011 | 18:46
Also der externe Gutachter hat 10 Seiten geschrieben. Der interne Gutachter hat in nur 3 Zeilen dem externen Gutachter widersprochen und dennoch ist man dem internen gefolgt und nicht dem externen. Der externe hat mich doch im Gegensatz zum externen gesehen. Ich finde das schon sehr merkwürdig. Ein Jurist ist auch ein med. Laie.
RFnam 08.03.2011 | 19:11
Der Gutachter trifft keine Entscheidung, sondern beschreibt in seinem Gutachten ausführlich Ihren Gesundheitszustand. Sie meinen mit "interner Gutachter" bestimmt den sozialmedizinischen Dienst der DRV. Dieser stellt aber keine Gutachten auf, sondern nimmt eine Auswertung der vorliegenden Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen vor. Die drei Zeilen sind eben das zusammengefasste Ergebnis aus der Auswertung der 10 Seiten. Offenbar entspricht das Ergebnis nicht Ihren Wunschvorstellungen. Sie haben das Recht, gegen den Ablehnungsbescheid Rechtsmittel einzulegen. (Aber haben Sie nicht in der vergangenen Zeit geschrieben, dass Sie bereits eine EM-Rente beziehen ? Wurde Ihnen die Weitergewährung abgelehnt oder wie ist der konkrete Sachverhalt ?)
Elisabetham 08.03.2011 | 19:36
Hallo Rfn! Der interne Arzt hat zu meinen Gunsten dem externen widersprochen, so dass ich jetzt Dauerrente bekomme.Allerdings ist auch eine Dauerrente kein Dauer-Abo und wie du weißt, sind auch die Dauerrentner verunsichert. Deshalb wollte ich einfach mal verstehen, wie es zu einer Entscheidung gekommen ist, wenn sich externer und interne Gutachter widerspricht.
Elisabetham 08.03.2011 | 21:57
Hallo _-_! Ich denke , dass du interne Infos hast, ich aber nicht. Ich versuche nur Sicherheit zu bekommen weil mein Status anfechtbar ist und der Mechanismus, wie das passieren kann für mich nicht undurchschaubar ist, Nicht böse sein.
Elisabetham 09.03.2011 | 17:43
Hallo Ihr lieben Experten, danke für eure bereitwilligen Auskünfte. Hallo Machts Sinn! Dein komisches Gefühl über die Juristen teile ich vollumfänglich. Als ich vor dem Richter wegen meiner Kündigung stand, da hat er zuerst über meine Prozessfähigkeit geurteilt ohne einen med. Sachverständigen gehört zu haben. Bei mir liegen psychische Erkrankungen vor, weshalb ich eu bin.
-_-am 08.03.2011 | 20:19
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
:P Mann, haben Sie Probleme! Da will Sie wegen der Bewilligung unser netter Forums-Besserwisser sogar zum EGerM schicken, weil Sie sich nicht klar äußern. Dabei ist das doch eigentlich gar nicht so schwierig. Natürlich beurteilt der Medizinmann Ihr Leistungsvermögen, wer denn sonst? Die Entscheidung trifft jedoch die Verwaltung nach juristischen Normen, wer denn sonst? Der Onkel Doktor ist eben kein Jurist und die Verwaltung (Entscheider) kein Medizinmann. Wenn Sie bei einem externen medizinischen Sachverständigen waren und der sein Gutachten abgegeben hat, ist dieses Fachgutachten nach sozialmedizinischen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese sozialmedizinische Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für die juristische Beurteilung der Verwaltung. Da der Fachgutachter nur sein Fachgebiet (Teilgebiet) beurteilt, kann die sozialmedizinische Zusammenfassung am Ende anders ausfallen, als die Beurteilung des medizinischen Teilgebiets des externen medizinischen Sachverständigen. Jetzt klaro?
-_-am 08.03.2011 | 23:13
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
:P Die Entscheidung der Verwaltung wird nach den Bedingungen der einschlägigen Rechtsnormen, vorrangig der gesetzlichen Bestimmungen, getroffen. Da die Entscheider keine medizinischen Sachverständigen sind, informieren sie sich über das Leistungsvermögen des Antragstellers mittels ärztlicher Gutachter. Diese Gutachten enthalten medizinische Details, die durch die Ärzte des Leistungsträgers zusammengefasst, bewertet und der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Zu den Rechtsnormen gibt es zahlreiche Detailinformationen, die den Entscheidern im Rahmen eines Fachhochschul- oder Jurastudiums vermittelt werden. Die Rechtsnormen können hier im Forum nicht sämtlich detailliert dargelegt werden. Das würde den Rahmen des Forums sprengen. Hier finden Sie Links, unter denen Sie nachlesen können: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html
Machts Sinnam 09.03.2011 | 11:22
Also ich wundere mich, dass es sogar „der Jurist der Rentenversicherung (bei den meisten RVTR heißt die Position "Referent")“ gewesen sein soll, der entgegen dem externem Gutachten und identischer interner beratungsärztlicher Auswertung negativ über meinen Antrag „entschieden“ hat. Dass der kein Medizinstudium hat, habe ich unterstellt, aber auch, dass er gar nicht lesen kann – das Ergebnis war jedenfalls eine mehr als nur sehr „freie Beweiswürdigung“. Aber vielleicht sollte mein Fall ja nur zur Erhöhung der Ablehnungsquote führen. Das scheint offenbar eine Kernaufgabe der Referenten zu sein, denn damit sein Ergebnis korrigiert werden konnte, brauchte es übergeordneter Positionen!?
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