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Experten-Antwort

Entscheidungsgrundlagen für Ablehnung anmahnen?

von Förster_196202.03.2020 | 08:52
106 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei einer im Mai durchgeführten orthopädischen Reha wurde mir eine Leistungsfähigkeit im alten Beruf (Maschinenführer) unter 3 Stunden bescheinigt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 Stunden für leichte Arbeiten. Meine behandelnden Ärzte stufen mich mich wegen Bechterew, mehrerer Bandscheibenvorfälle und Spinalkanalstenose mit Schmerzen und Lähmungserscheinungen in Beinen und Armen inzwischen als voll erwerbsgemindert ein. Deshalb (und weil ich schon ununterbrochen seit Juni 2018 AU bin) habe im September 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der DRV gestellt. Dieser wurde im November 2019 ohne Anforderung jeglicher Befunde der im Antrag angegebenen behandelnden Ärzte abgelehnt. Daraufhin habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert, da die negative Entscheidung der DRV offensichtlich auf unvollständiger Aktenlage basierte. Nun sagt die DRV pauschal, dass Akteneinsicht nicht notwendig wäre, weil es im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ohnehin zu einer Begutachtung kommen würde. Soll ich trotzdem auf Akteneinsicht beharren - oder einfach tolerieren, dass die DRV Ihre negative Erstentscheidung basierend auf unvollständiger Aktenlage getroffen hat? Ich bedanke mich herzlich im Voraus für hilfreiche Antworten der Experten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Förster_1962,

wie auch der User Valzuun Ihnen bereits mitgeteilt hat, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht. Evtl. könnte es jedoch zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens führen, wenn Sie diesen zum jetzigen Zeitpunkt geltend machen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Valzuunam 02.03.2020 | 09:35
Entscheidungshilfe: A) Wenn Sie (jetzt) auf die Akteneinsicht (ihr gutes Recht) bestehen verzögern Sie zwangsläufig die Angelegenheit. B) Sie können die Akteneinsicht jederzeit -insbesondere auch noch nach Abschluss des Verfahrens- nachholen. Und zwar unabhängig davon wie es ausgeht.
Förster_1962am 02.03.2020 | 12:36
Natürlich ist mir bewusst, dass die Nachforderung der Akteneinsicht eventuell zu einer weiteren Verzögerung führen könnte. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite hat die Tatsache, dass die RV aufgrund ungenügender Ermittlung einen Negativbescheid erlassen hat, zu weiteren Problemen geführt: Inzwischen bin ich arbeitslos, weil ausgesteuert. Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur hat sich EBENFALLS OHNE JEGLICHE UNTERSUCHUNG der Meinung der DRV angeschlossen. Ich sei deshalb arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten. Dies hat z.B. zur Folge, dass ich mich bewerben muss. Diese Woche muss ich ein Vorstellungsgespräch absolvieren, zu dem ich 80 km (einfache Strecke) zurücklegen soll. Das ist in meinem derzeitigen Zustand nur sehr schwer und unter stärksten Schmerzen und mit Gehhilfe und zusätzlichen Medikamentengaben möglich. Natürlich wird man dort meine Einschränkungen bemerken und ich werde den Job, den ich ohnehin nicht ausführen könnte, nicht bekommen. Es ist für mich nur schwer zu akzeptieren, dass fehlende Ermittlungen der DRV zu solch schwerwiegenden Problemen führen müssen.
Valzuunam 02.03.2020 | 14:25
Ich vversuchs (auch) nochmal mit einem pragmatischem Ansatz: Welchen Vorteil versprechen Sie sich davon jetzt in die Akten zu sehen? Selbst wenn Sie Ihre Vermutung der „unzureichenden Ermittlungen“ sich bestätigt sehen-was ändert das? Der Bescheid bleibt trotzdem (vorerst) in der Welt, und die AfA werden Ihre Erkenntnisse kaum interessieren. Wenn Sie einen Ansatz für die Begründung Ihres Widerspruchs suchen sieht es natürlich anders aus. Aber mehr als ein Gutachten kann Ihnen -in der Sache- kaum helfen. Und wie schon gesagt: Sie verwirken Ihr Recht auf Akteneinsicht ja nicht, nur weil Sie später „darauf zurückgekommen“. Wahrscheinlich wird es schlicht so aussehen, dass der Arzt der RV die Unterlagen für ausreichend hielt. Das mögen Sie oder ein (anderer) Arzt anders sehen-ändern wird sich dadurch aber nichts.
Förster_1962am 03.03.2020 | 08:24
Hallo Valzuun, hallo Expertenteam, zunächst vielen Dank für Ihre Bemühungen, mich wieder zu beruhigen! Dennoch möchte ich abschließend noch kurz den Ablauf meines Ärgernisses schildern, damit andere künftig im Rahmen des Erwerbsminderungsverfahrens besser gewappnet sind und unnötige Verzögerungen vermeiden. Bei der persönlichen Abgabe des Antrages auf Erwerbsminderung wurde mir von einem Mitarbeiter der DRV zugesichert, dass ärztliche Unterlagen und Befunde bei den behandelnden (und angegebenen) Ärzten stets "automatisch" angefordert würden. Ich hatte Kopien der Befunde bei der Antragsabgabe mit dabei, nur wollte der Sachbearbeiter diese nicht annehmen, weil ohnehin eine Kontaktaufnahme mit den Ärzten erfolgen würde. Dies ist jedoch, wie im meinem Anfangsbeitrag bereits geschildert, nicht erfolgt und es kam zur Ablehnung der Erwerbsminderung. Nach erneutem Kontakt mit der DRV und Schilderung der Umstände wurde mir gesagt, dass deren ärztlicher Dienst im Schnitt 15-20 Akten pro Tag zu bearbeiten habe. Man könne deshalb nicht immer sicherstellen, dass die Vollständigkeit der Akten bei der Entscheidungsfindung gewährleistet sei. Auch im Rahmen der Digitalisierung von Daten würde es momentan zu zahlreichen Problemen kommen. Fazit: Papier ist geduldig, liefert aber die besten Ergebnisse. Vor allem, wenn die Papiere am richtigen Ort sind... Grüße an alle Forumsmitglieder Förster_1962
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