Hallo Förster_1962,
wie auch der User Valzuun Ihnen bereits mitgeteilt hat, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht. Evtl. könnte es jedoch zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens führen, wenn Sie diesen zum jetzigen Zeitpunkt geltend machen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung