Hallo Entscheidungsvorlage,
wie meine Vorredner bereits richtig erläutert haben, werden Erwerbsminderungsrenten, die aufgrund der Arbeitsmarktlage als volle Erwerbsminderungsrenten gewährt werden, immer befristet.
Sie haben selbst geschrieben, dass eine nennenswerte Änderung im Leistungsvermögen nicht eingetreten ist. Erst wenn sich Ihr Leistungsvermögen tatsächlich deutlich verschlechtert, ist ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen sinnvoll. Auch Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht auf der Arbeitsmarktlage beruhen, werden grundsätzlich befristet. Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.