Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael,
falls Sie anschließend in Österreich bleiben und dort Versicherungszeiten erwerben, werden Ihnen diese Zeiten für die Wartezeit in Deutschland anerkannt.
Jeder Staat zahlt aber nur eine Leistung aus seinen Versicherungszeiten.
Sie würden also zwei Renten erhalten.
Ihre österreichischen Versicherungszeiten könnten Sie später im Rahmen einer Kontenklärung angeben. Für die Entsendung ist eine Kontenklärung nicht erforderlich.
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