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Experten-Antwort

Entwicklung der Entgeltpunkte und Rentenanwartschaft bei Erwerbsminderung

von Andreas H.26.09.2016 | 19:54
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3 Antworten

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Hallo. Ich bekomme zur Zeit teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite noch 4,5 Stunden am Tag. Erhöhen sich dabei meine Entgeltpunkte jetzt prozentual entsprechend geringer ? Wird sich in der Renteninformation die Höhe der künftigen Regelaltersrente allmählich verringern ? Erhöht sich die Erwerbsminderungsrente aufgrund der neu erarbeiteten Entgeltpunkte allmählich weiter ? Es kann dazu kommen, dass ich demnächst allerdings in die volle Erwerbsminderung gerate. Hat es Nachteile für die künftige EM-Rente, wenn ich jetzt im Vorfeld viele Fehlzeiten habe, so dass die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt ? Wird die EM-Rente geringer durch Zeiten der Wiedereingliederung (geringere Arbeitszeit) ? Vielen Dank Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas H.,

die Entgeltpunkte (EP) sind abhängig vom Verdienst. Verringert sich aufgrund der geringeren Arbeitszeit Ihr Verdienst, dann verringern sich auch die erzielten EP für diese Zeit. Während des Bezugs von Krankengeld werden die EP aus 80% des zuvor bezogenen Verdienstes errechnet - verringern sich also auch gegenüber der Beschäftigung. ABER:

- Für eine unmittelbar anschließende (oder innerhalb von 24 Monaten anschließende) Rente gibt es einen Besitzschutz auf die EP der vorherigen Rente, also z.B. bei Regelaltersrente nach EM-Rente oder bei voller EM-Rente nach teilweiser EM-Rente. Die EP können also nicht weniger werden, als zum Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen Rente.

- In Ihrer jetzigen Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Damit wurden auch für künftige Zeiten bereits in bestimmtem Umfang EP ermittelt. Die jetzt während des Rentenbezugs erzielten EP wirken sich damit sowieso nur aus, wenn sie diesen "fiktiven" EP-Wert überschreiten.

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2 Antworten

Detlef am 26.09.2016 | 20:24
Hallo Andreas, klar sind Ihre EGP entsprechend geringer als Sie noch vor Ihrer halben EMR ganztags beschäftigt waren. Beispiel: Durchschnittliches Jahreseinkommen 45.000:36.267= 1.2407 EGP . Und jetzt können Sie selbst Ihre EGP bei Ihren 4,5 Stunden ausrechnen wieviel Sie EGP bekommen. Normalerweise bekommen Sie von der DRV eine jährliche Renteninformation. Dort sehen Sie genau was Sie an Erwerbsminderungsrente (volle) bekommen. In diesem Betrag ist bereits die Zurechnungszeit bis 62 Jahre enthalten. Gruß
Andreas H.am 26.09.2016 | 21:18
Eine Renteninformation habe ich seitdem nicht bekommen, habe ich jetzt aber telefonisch beantragt. Interessant wäre aber: Hat es Nachteile für die künftige EM-Rente, wenn ich viele Fehlzeiten habe, so dass die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt ? Wird die EM-Rente geringer durch Zeiten der Wiedereingliederung (geringere Arbeitszeit) ? Zumal deshalb eine wichtige Frage, weil durch Verschlechterung der Gesundheit es auch noch zu einer vollen Erwerbsminderung kommen kann.
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