Hallo Andreas H.,
die Entgeltpunkte (EP) sind abhängig vom Verdienst. Verringert sich aufgrund der geringeren Arbeitszeit Ihr Verdienst, dann verringern sich auch die erzielten EP für diese Zeit. Während des Bezugs von Krankengeld werden die EP aus 80% des zuvor bezogenen Verdienstes errechnet - verringern sich also auch gegenüber der Beschäftigung. ABER:
- Für eine unmittelbar anschließende (oder innerhalb von 24 Monaten anschließende) Rente gibt es einen Besitzschutz auf die EP der vorherigen Rente, also z.B. bei Regelaltersrente nach EM-Rente oder bei voller EM-Rente nach teilweiser EM-Rente. Die EP können also nicht weniger werden, als zum Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen Rente.
- In Ihrer jetzigen Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Damit wurden auch für künftige Zeiten bereits in bestimmtem Umfang EP ermittelt. Die jetzt während des Rentenbezugs erzielten EP wirken sich damit sowieso nur aus, wenn sie diesen "fiktiven" EP-Wert überschreiten.