Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entzug der unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente

von Marina15.05.2020 | 18:50
3063 Ansichten
73 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit zwei Jahren beziehe ich eine unbefristete teilw. Erwerbsminderungsrente. Gesundheill. geht es mir nun schlechter. Habe einen Antrag auf Umwandlung in eine volle EM Rente gestellt. Mein Arzt befürwortet dies. Der Rentenmitarbeiter sagte mir, die unbefristete Rente kann bei Ablehnung nicht entzogen werden.Wenn Ablehnung dann nur für die volle EM Rente. Nun ist aber die teilweise unbefristete Rente nach einem Gutachter Termin entzogen worden. Mein Zustand hätte sich wesentlich gebessert. Unglaublich! Der Gutachter Termin war unmöglich, ein zerstreuter Gutachter, der ständig Dinge und Zusammenhänge verwechselte , dazu noch unverschämt in seiner Art mit mir zu zu reden. Das schriftliche Gutachten ist voller Fehler. Falsche Ärzte und Krankenhäuser werden aufgeführt. Diagnosen umgedeutet, Medikament falsch benannt. Tagesablauf falsch wiedergegeben....u.s.w. Bin beim Anwalt, es macht mich jedoch völlig fertig , zu all meinen Beschwerden, jetzt dieser ganze Stress. Und das Ergebnis steht ja noch nicht fest. Muss man sich all das bieten lassen???

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marina,

die Rentenversicherung muss bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente das individuelle Leistungsvermögen feststellen. Sofern aus allen vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert hat, darf eine Rente grundsätzlich entzogen werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wegen teilweiser beziehungsweise voller Erwerbsminderung ist selbstverständlich nur dann zu entziehen, wenn aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse teilweise beziehungsweise volle Erwerbsminderung nicht mehr besteht, also eine (wesentliche) Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

71 Antworten

Wdham 15.05.2020 | 19:29
Nein, Sie können in Widerspruch gehen.
Schorscham 15.05.2020 | 19:51
Konnte Ihr Anwalt diese Frage nicht beantworten? Klingt etwas unglaubwürdig, Ihre Geschichte, MfG
Studentam 15.05.2020 | 20:08
Die "Geschichte" klingt so wie sie schon tausendfach erzählt wurde und daher nicht unglaubwürdig. Dennoch sollten Sie alles mit Ihrem Anwalt klären.
Marinaam 15.05.2020 | 23:06
Ja, mein Anwalt legt Widerspruch ein. Auch werden meine Ärzte schriftlich dazu Stellung nehmen. Ich finde es nur unfassbar, das Menschen ihren Beruf so ausüben können. Frage an die Fachleute: Ich hatte ja einen verkürzten Antrag auf Umwandlung der Rente gestellt. Jetzt steht aber überall Neuantrag EM drauf. Auch war der Gutachter sehr überrascht,dass ich schon eine Rente erhalte. Er schien darüber nicht informiert. Den Eindruck machte es auf mich. Vom Untersuchungstermin bis zum Bescheid dauerte es gerade mal 14 Tage. Alles sehr merkwürdig, zudem ich telefonisch die Auskunft bekam, die Rentenversicherung sei zur Zeit sehr überlastet und arbeitstechnisch in Verzug. MfG
Marinaam 15.05.2020 | 23:11
Noch eine Frage, welche Erfahrungen gibt es mit Widerspruch in so einer Situation?
Marinaam 15.05.2020 | 23:24
In wieweit wird ein GdB von 50 unbefristet mit berücksichtigt. Der GdB bezieht sich auf meine Erkrankungen, die auch zur Rente geführt haben. MfG
Siehe hieram 15.05.2020 | 23:51
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Da Sie schon alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, können Sie nun erst einmal nur abwarten. Sicher hat Ihr Anwalt ja auch Akteneinsicht angefordert/bzw. tut dies, da klärt sich dann vielleicht einiges. In gewisser Weise hat es wohl sogar seine Richtigkeit, wenn der Antrag nun als "Neuantrag" bearbeitet wird, denn es ist ein Unterschied, ob Sie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Unabhängig davon ist natürlich vordringlich zu klären, warum nun Ihre bereits bewilligte Teil-EM-Rente 'plötzlich entfällt'. Es könnte aber ja auch sein, dass nicht nur der begutachtende Arzt nicht wusste, dass Sie bereits Teil-EM-Rente erhalten, sondern vielleicht ist dies insgesamt einfach 'übersehen' worden. Nobody is perfect und auch Behörden machen also mal einen Fehler. Sofern Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, muss die bisher bewilligte Rente bis zur Klärung erst einmal weiter gezahlt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an!! Antworten auf Ihre im nächsten Post gestellte Frage, ob es Erfahrungen gibt, werden Ihnen persönlich wenig weiter helfen. Sowohl von der Dauer der Bearbeitung eines Widerspruchs als auch für die Gründe einer Ablehnung ist immer auf den Einzelfall zu schauen, das kann man nicht mit Erfahrungen anderer vergleichen. Und niemand hier im Forum kennt die Details Ihres Vorgangs. Da Sie die Angelegenheit nun einem Anwalt übertragen haben, sollten Sie den auch seine Arbeit machen lassen. Sofern er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist, sollte er ja eigentlich wissen, was er tut! Ihnen alles Gute und bewahren Sie Geduld!
Siehe hieram 16.05.2020 | 01:09
Zitat von Plombe anzeigenausblenden
Plombe schrieb

Ja, mein Anwalt legt Widerspruch ein.

Auch werden meine Ärzte schriftlich dazu Stellung nehmen.

Ich finde es nur unfassbar, das Menschen ihren Beruf so ausüben können.

Frage an die Fachleute:

Ich hatte ja einen verkürzten Antrag auf Umwandlung der Rente gestellt. Jetzt steht aber überall Neuantrag EM drauf.

Auch war der Gutachter sehr überrascht,dass ich schon eine Rente erhalte. Er schien darüber nicht informiert.

Den Eindruck machte es auf mich.

Vom Untersuchungstermin bis zum Bescheid dauerte es gerade mal 14 Tage.

Alles sehr merkwürdig, zudem ich telefonisch die Auskunft bekam, die Rentenversicherung sei zur Zeit sehr überlastet und arbeitstechnisch in Verzug.

MfG[/quote]

Da Sie schon alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, können Sie nun erst einmal nur abwarten. Sicher hat Ihr Anwalt ja auch Akteneinsicht angefordert/bzw. tut dies, da klärt sich dann vielleicht einiges.

In gewisser Weise hat es wohl sogar seine Richtigkeit, wenn der Antrag nun als "Neuantrag" bearbeitet wird, denn es ist ein Unterschied, ob Sie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Unabhängig davon ist natürlich vordringlich zu klären, warum nun Ihre bereits bewilligte Teil-EM-Rente 'plötzlich entfällt'. Es könnte aber ja auch sein, dass nicht nur der begutachtende Arzt nicht wusste, dass Sie bereits Teil-EM-Rente erhalten, sondern vielleicht ist dies insgesamt einfach 'übersehen' worden. Nobody is perfect und auch Behörden machen also mal einen Fehler.

Sofern Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, muss die bisher bewilligte Rente bis zur Klärung erst einmal weiter gezahlt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an!!

Antworten auf Ihre im nächsten Post gestellte Frage, ob es Erfahrungen gibt, werden Ihnen persönlich wenig weiter helfen. Sowohl von der Dauer der Bearbeitung eines Widerspruchs als auch für die Gründe einer Ablehnung ist immer auf den Einzelfall zu schauen, das kann man nicht mit Erfahrungen anderer vergleichen.

Und niemand hier im Forum kennt die Details Ihres Vorgangs.

Da Sie die Angelegenheit nun einem Anwalt übertragen haben, sollten Sie den auch seine Arbeit machen lassen. Sofern er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist, sollte er ja eigentlich wissen, was er tut!

Ihnen alles Gute und bewahren Sie Geduld!

[/quote]Selbst wenn es der Gutachter anfangs nicht wusste, muss es ja im Verlauf zur Sprache gekommen sein. Vielleicht obliegt die Verwunderung der Tatsache, dass die Berentung erfolgt ist, weil es für die Art der Erkrankung eher untypisch ist. Die RV kann die teilweise EMR nicht übersehen haben, sonst hätte sie diese nicht entzogen. Das wäre nur der Fall, wenn im Ablehnung bescheid stünde:"da Sie nicht erwerbsgemindert sind" was aber eine gänzlich Ablehnung wäre und nicht der Entzug einer bestehenden Rente. Dieses würde explizit Erwähnung finden, dass die Krankheiten nun nicht mehr zur Erwerbsminderung führen und die Dauerrente entzogen wird. Man könnte also aus den Formulierungen im Bescheid schon erkennen, was vielleicht quer gelaufen ist oder auch nicht!

Danke @Plombe, dass Sie diesen Aspekt auch noch mit einbringen, DAS jedenfalls kann die Fragestellerin ja nochmals nachlesen und hat - vielleicht - dann dadurch zumindest erst einmal ein etwas ruhigeres Wochenende. Wenn da aber auch keine weiter Begründung/Erklärung steht, oder eine, die nicht im Sinne der Fragestellerin ausreichend erklärt, bleibt dann doch nur, den Grund durch den Anwalt hinter fragen zu lassen (weil dieser schon involviert ist). Ohne Kenntnis der Unterlagen ist es im Forum ja leider nur möglich, Anregungen zu geben bzw. auf allgemeingültige Möglichkeiten (wie z. B. Widerspruch und Akteneinsicht) hinzuweisen. Eine abschließende 'Lösung' kann wohl auch der am Montag antwortende Experte nicht anbieten, weil auch ihm die Unterlagen zu diesem Fall nicht vorliegen. Die notwendigen Schritte sind eingeleitet. Also kann @Marina dann erst mal nur abwarten und versuchen, dabei geduldig zu bleiben. Allen ein schönes Wochenende!
Plombeam 16.05.2020 | 00:31
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Da Sie schon alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, können Sie nun erst einmal nur abwarten. Sicher hat Ihr Anwalt ja auch Akteneinsicht angefordert/bzw. tut dies, da klärt sich dann vielleicht einiges.

In gewisser Weise hat es wohl sogar seine Richtigkeit, wenn der Antrag nun als "Neuantrag" bearbeitet wird, denn es ist ein Unterschied, ob Sie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Unabhängig davon ist natürlich vordringlich zu klären, warum nun Ihre bereits bewilligte Teil-EM-Rente 'plötzlich entfällt'. Es könnte aber ja auch sein, dass nicht nur der begutachtende Arzt nicht wusste, dass Sie bereits Teil-EM-Rente erhalten, sondern vielleicht ist dies insgesamt einfach 'übersehen' worden. Nobody is perfect und auch Behörden machen also mal einen Fehler.

Sofern Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, muss die bisher bewilligte Rente bis zur Klärung erst einmal weiter gezahlt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an!!

Antworten auf Ihre im nächsten Post gestellte Frage, ob es Erfahrungen gibt, werden Ihnen persönlich wenig weiter helfen. Sowohl von der Dauer der Bearbeitung eines Widerspruchs als auch für die Gründe einer Ablehnung ist immer auf den Einzelfall zu schauen, das kann man nicht mit Erfahrungen anderer vergleichen.

Und niemand hier im Forum kennt die Details Ihres Vorgangs.

Da Sie die Angelegenheit nun einem Anwalt übertragen haben, sollten Sie den auch seine Arbeit machen lassen. Sofern er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist, sollte er ja eigentlich wissen, was er tut!

Ihnen alles Gute und bewahren Sie Geduld!

Ja, mein Anwalt legt Widerspruch ein. Auch werden meine Ärzte schriftlich dazu Stellung nehmen. Ich finde es nur unfassbar, das Menschen ihren Beruf so ausüben können. Frage an die Fachleute: Ich hatte ja einen verkürzten Antrag auf Umwandlung der Rente gestellt. Jetzt steht aber überall Neuantrag EM drauf. Auch war der Gutachter sehr überrascht,dass ich schon eine Rente erhalte. Er schien darüber nicht informiert. Den Eindruck machte es auf mich. Vom Untersuchungstermin bis zum Bescheid dauerte es gerade mal 14 Tage. Alles sehr merkwürdig, zudem ich telefonisch die Auskunft bekam, die Rentenversicherung sei zur Zeit sehr überlastet und arbeitstechnisch in Verzug. MfG
Da Sie schon alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, können Sie nun erst einmal nur abwarten. Sicher hat Ihr Anwalt ja auch Akteneinsicht angefordert/bzw. tut dies, da klärt sich dann vielleicht einiges. In gewisser Weise hat es wohl sogar seine Richtigkeit, wenn der Antrag nun als "Neuantrag" bearbeitet wird, denn es ist ein Unterschied, ob Sie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Unabhängig davon ist natürlich vordringlich zu klären, warum nun Ihre bereits bewilligte Teil-EM-Rente 'plötzlich entfällt'. Es könnte aber ja auch sein, dass nicht nur der begutachtende Arzt nicht wusste, dass Sie bereits Teil-EM-Rente erhalten, sondern vielleicht ist dies insgesamt einfach 'übersehen' worden. Nobody is perfect und auch Behörden machen also mal einen Fehler. Sofern Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, muss die bisher bewilligte Rente bis zur Klärung erst einmal weiter gezahlt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an!! Antworten auf Ihre im nächsten Post gestellte Frage, ob es Erfahrungen gibt, werden Ihnen persönlich wenig weiter helfen. Sowohl von der Dauer der Bearbeitung eines Widerspruchs als auch für die Gründe einer Ablehnung ist immer auf den Einzelfall zu schauen, das kann man nicht mit Erfahrungen anderer vergleichen. Und niemand hier im Forum kennt die Details Ihres Vorgangs. Da Sie die Angelegenheit nun einem Anwalt übertragen haben, sollten Sie den auch seine Arbeit machen lassen. Sofern er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist, sollte er ja eigentlich wissen, was er tut! Ihnen alles Gute und bewahren Sie Geduld!
Selbst wenn es der Gutachter anfangs nicht wusste, muss es ja im Verlauf zur Sprache gekommen sein. Vielleicht obliegt die Verwunderung der Tatsache, dass die Berentung erfolgt ist, weil es für die Art der Erkrankung eher untypisch ist. Die RV kann die teilweise EMR nicht übersehen haben, sonst hätte sie diese nicht entzogen. Das wäre nur der Fall, wenn im Ablehnung bescheid stünde:"da Sie nicht erwerbsgemindert sind" was aber eine gänzlich Ablehnung wäre und nicht der Entzug einer bestehenden Rente. Dieses würde explizit Erwähnung finden, dass die Krankheiten nun nicht mehr zur Erwerbsminderung führen und die Dauerrente entzogen wird. Man könnte also aus den Formulierungen im Bescheid schon erkennen, was vielleicht quer gelaufen ist oder auch nicht!
Klartextredneram 16.05.2020 | 12:47
Sie haben mit Ihrem Verschlimmerungsantrag schlafende Hunde geweckt. Vermutlich ist bei der Plausibilitätsprüfung aufgefallen, dass Ihre bisherige Teil-EM-Rente zu Unrecht bewilligt wurde. Deshalb wurde vermutlich eine erneute gutachterliche Untersuchung angeordnet und deshalb war der Gutachter auch verwundert. Was Ihre Ärzte und Anwälte glauben ist irrelevant, da das alles keine Sozialmediziner sind und die nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und rentenrelevanter Erwerbsminderung unterscheiden können. Wenn Ihre Schilderungen tatsächlich stimmen, haben Sie mit Ihrem Neuantrag ein klassisches Eigentor geschossen. Gruß
Klartextredneram 16.05.2020 | 12:51
"Tausendfach"? Solche Geschichten hörte ich bisher äußerst selten. Regelfälle sind das garantiert nicht.
Skeptikeram 16.05.2020 | 16:38
Sind Sie zufällig mit "Carina" verwandt, "Marina"? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/gutachte… Irgendwie ähneln sich die beiden Beiträge. Finden Sie nicht auch?
Siehe hieram 16.05.2020 | 16:54
'Carina' muss erst noch zum Gutachter und hat Angst davor, 'Marina' war schon da und danach wurde Ihr die EM-Rente entzogen. Ist also eher nur entfernt ähnlich.
Marinaam 16.05.2020 | 23:10
Danke für die bisherigen Beiträge. Nein, mit Marina bin ich nicht verwandt. Eine rheumatische Erkrankung, mit zunehmenden Wirbelsäulenschäden, Gelenkproblemen, ständigen Sehnenentzündungen , Fußproblemen...ist denke ich rentenrelevant, oder wie man es auch nennt. Der Gutachtertermin war von Anfang an so angelegt, das es zu keinem positiven Bescheid kommen sollte. Z.B. bestimmte Übungen die ich machen sollte, konnte ich nicht durchführen. Ich würde aufgefordert mich festzuhalten ( an der Fensterbank). Ich habe es gemacht und konnte dann z.B. den Zehenstand und Fersenstand einigermaßen ausführen.Davon wurde dann ein Foto gemacht. Natürlich wurde die Unterstützung, durch das Festhalten nicht erwähnt. Ich konnte kaum sitzen, musste mich immer wieder abstützen und meine Position ändern. Davon wird natürlich nichts erwähnt. Habe mir ein Gedächtnisprotokoll direkt nach dem Termin erstellt. Ich hoffe mit Hilfe des Anwalts nimmt alles noch eine positive Wende. Es macht mich nur fassungslos, daß so etwas möglich ist.
Klartextredneram 17.05.2020 | 12:52
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Das denken (fast) alle Rentenbegehrenden, wenn ihr Antrag abgelehnt wurde. Die von Ihnen genannten Einschränkungen sind für Außenstehende belanglos, weil nur Sozialmediziner beurteilen können, ob deswegen eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Einfach so werden keine EM-Renten entzogen. Schon gar nicht, wenn sie vor zwei Jahren unbefristet bewilligt wurden.
Marinaam 17.05.2020 | 14:24
Ich denke man hat sich vor zwei Jahren Gedanken gemacht, als man mir eine unbefristete EM Rente bewilligt hat. Mehr möchte ich dazu nicht sagen... Ich habe in diesem Forum nicht um Belehrungen gebeten! Wünsche allen einen schönen Tag.
Skeptikeram 17.05.2020 | 16:14
Also, vor zwei Jahren hielt man die Fragestellerin für dermaßen krank, dass man ihr, offenbar sofort, eine UNBEFRISTETE EM-Rente bewilligt hat, was bekanntlich äußerst selten vorkommt. Zwei Jahre später beantragt die Fragestellerin die Umwandlung in eine volle EM-Rente und plötzlich zweifelt die DRV an der Erwerbsminderung? Sorry, irgendetwas stimmt an der Story nicht. Wäre die bisherige EM-Rente befristet gewesen, könnte ich mir die geschilderten Vorgänge sehr gut vorstellen. Aber die EM-Rente war ja UNBEFRISTET und DAS macht die Schilderungen unglaubwürdig.
Plombeam 17.05.2020 | 18:15
Zitat von Skeptiker anzeigenausblenden
Sind Sie denn seinerzeit ebenfalls begutachtet worden? War die Teilweise EMR erst befristet gewährt? Haben Sie eine Halbtagsstelle?
Also, vor zwei Jahren hielt man die Fragestellerin für dermaßen krank, dass man ihr, offenbar sofort, eine UNBEFRISTETE EM-Rente bewilligt hat, was bekanntlich äußerst selten vorkommt. Zwei Jahre später beantragt die Fragestellerin die Umwandlung in eine volle EM-Rente und plötzlich zweifelt die DRV an der Erwerbsminderung? Sorry, irgendetwas stimmt an der Story nicht. Wäre die bisherige EM-Rente befristet gewesen, könnte ich mir die geschilderten Vorgänge sehr gut vorstellen. Aber die EM-Rente war ja UNBEFRISTET und DAS macht die Schilderungen unglaubwürdig.
Da sind tatsächlich Fragen offen. Für bestimmte Jahrgänge gibt es die Teilweise EMR auch auf Grund von Berufsunfähigkeit. Eigentlich gibt es nicht viele Möglichkeiten, entweder hat die RV wirklich etwas übersehen, oder es ist bewusst zu dieser Entscheidung gekommen.
Marinaam 17.05.2020 | 18:38
War in den letzten 6Jahren 4 mal zu einer Reha bzw. Anschlussheibehandlung. Zweimal Krankenhausaufenthalt in einer Rheumaklinik. Nach der letzten Reha dann die unbefristete teilweise EM Rente. Ja ich glaube, der Gutachter hat sehr oberflächlich gearbeitet und sich keine große Mühe gemacht.Ich glaube niemand hat sich die eingereichten Unterlagen sorgfältig angesehen. Wenn man das Gutachten liest, haben sich wohl alle anderen Ärzte vorher geirrt. Seit der Teilrente arbeite ich 18 Stunden in der Woche.
zeldaam 17.05.2020 | 19:05
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Hallo Marina, Sie schreiben, dass Sie 18 Stunden in der Woche arbeiten. Wie ist diese Arbeitzeit aufgeteilt ? Denn rentenrechtlich wird beurteilt, wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten. Und der täglichen Arbeitszeit wird seit einiger Zeit bei den RV-Trägern mehr Aufmerksamkeit geschenkt als noch vor einigen Jahren. Außerdem erhielten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Ihrem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder wegen Berufsunfähigkeit (für vor dem 02.01.1961 Geborene) ? Vielleicht könnten Sie (Auszüge) des Entziehungsbescheides posten ? An den Formulierungen kann man einiges erkennen. MfG zelda
Plombeam 17.05.2020 | 19:16
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Kommt vor, drei Gutachter-drei Meinungen. Vielleicht wäre es besser gewesen, sich in Richtung Arbeitsmarktrente zu bewegen. Bei meiner letzten Begutachtung war der Gutachter auch ein anderer als vorher. Allerdings sagte er mir gleich, dass er sich an den beiden vorherigen Gutachten orientieren wird. Er hätte es aber auch anders sehen können. Kurzum,wenn Sie die Entscheidung der RV für falsch halten, gehen Sie, mit entsprechender Beihilfe, in Widerspruch! Dort sollte formuliert werden, was aus Ihrer Sicht nicht richtig ist. Nicht umfassend begutachtet, fehlende Diagnosen, Ihr Beistand sollte wissen, was zu tun ist! Übrigens trifft das jeden EM-Rentner, dessen Rente entzogen oder nicht verlängert wird, dass ein Gutachten anders ausfällt, als das vorherige.
Memyselfam 18.05.2020 | 13:27
Warum sagt dann jeder drv Berater, mit dem ich je zu tun hatte, das Gegenteil, lieber Experte? Ich bin ein ähnlicher Fall, unbefristete teilrente bis Altersrente, jetzt mit Reha entlassbericht, Antrag auf Umwandlung in volle Rente gestellt. Aber immer in den vergangenen fast 9 jatlhren Kontakt zur drv gehalten, und immer wurde bestätigt, dass die teilweise auf jeden Fall erhalten bliebe!
Valzuunam 18.05.2020 | 14:29
Die Auskunft darf zweifelsohne so verstanden werden, dass die teilweise Rente solange sicher ist, wie dich der Gesundheitszustand nicht (wesentlich) bessert. Oder erwartet einer von Ihnen tatsächlich, dass eine solche Rente selbst dann weiter bezogen werden kann, wenn Sie wieder vollkommen Gesund sind? - Wie (un)wahrscheinlich dieser Fall auch immer sein mag.
Marinaam 18.05.2020 | 14:08
Das ist auch meine Frage an die Experten. Wie konnte mir ein Mitarbeiter der DRV , im persönlichen Gespräch,die Auskunft geben, die unbefristete Teilerwerbaminderungsrente ist auf jedenfall sicher????
Memyselfam 18.05.2020 | 14:33
Ne, das erwartet keiner, hat auch keiner geschrieben
Siehe hieram 18.05.2020 | 14:46
Das kann der Experte aber doch auch nicht beantworten. Richtig ist, dass eine EM-Rente, auch wenn sie unbefristet ist, immer überprüft werden kann. Insbesondere, wenn eine Veränderung der Umstände eingetreten ist. Wie in Ihrem Fall - aus Ihrer Sicht - eine Verschlimmerung, deswegen haben Sie eine Überprüfung durch Antrag auf Erweiterung selbst veranlasst. Nun hat der Gutachter etwas völlig anderes festgestellt, nämlich dass Sie - aus seiner Sicht - auch nicht die Voraussetzungen für eine Teil-EM-Rente erfüllen. Da dies nicht in Ihrem Sinne ist, haben Sie Widerspruch eingelegt. Ihr Widerspruch hat nun eine aufschiebende Wirkung, d.h., die Teil-EM-Rente muss bis zur Klärung weiter bezahlt werden. Siehe auch Antworten in diesem Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/abgelehn… Und so betrachtet war die Auskunft in Ihrem Beratungsgespräch nicht völlig falsch, wenn jedoch anscheinend unzureichend erklärt, denn "pauschal" ist auch eine unbefristete EM-Rente nicht "sicher". Um alles andere kümmert sich nun ja Ihr Anwalt. Also bewahren Sie Geduld!! Alles Gute!
Marinaam 18.05.2020 | 14:53
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Belehrung! Würde es mir besser gehen, hätte ich sicherlich keinen Antrag gestellt. Die Aussage war klar und eindeutig, eine unbefristete Rente bleibt erhalten. Ich warte auf Antwort der Experten. Denn es scheint ja in der Kundenberatung etwas nicht ganz richtig und vor allem auch nicht verlässlich zu laufen.
Katinka1971am 18.05.2020 | 15:01
Zu den Gutachtern: Man liegt mit dem Gefühl leider oft nicht daneben. Meine Tochter und ich waren beim gleichen Gutachter. Zwei verschiedene Gründe. Sie SBA-Verlängerung. Ich EUR. Es lagen nur wenige Wochen dazwischen. Erkannt hat er mich nicht mehr. Zu ihr freundlich, rücksichts- und respektvoll. Zu mir unfreundlich. Stundenlanges Warten (ging in die Pause). Unverschämte Fragen, das er mich nicht als Faulpelz bezeichet hat, hatte gerade noch gefehlt. In beiden Fällen hat er alles bestätigt. Bei mir aber gemeint, Besserung in 3 Monaten.
Plombeam 18.05.2020 | 18:09
Vermutlich hängt das mit Ihrer berufliche Tätigkeit zusammen. Grundlos werden jedenfalls keine Renten entzogen.
Im Prinzip richtig. Aber es gibt auch Fälle, wo die bestehenden Krankheiten unverändert sind, nun aber nicht mehr zur Erwerbsminderung führen. Hierbei wird die einstige Gewährung als Fehler gesehen. Im vorliegenden Fall hätte sich die Erwerbsfähigkeit von unter 6 auf unter 3 Stunden verschlechtern müssen. Wahrscheinlich ist der Gutachter aber zu dem Schluss gekommen, dass die Leistungsfähigkeit über 6 Stunden beträgt. Dann gibt es aber auch keine Teilrente mehr.
Klartextredneram 18.05.2020 | 17:46
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Diese Aussage war definitiv falsch. Finden Sie sich besser damit ab, da die losgetretene Lavine nicht mehr zu stoppen ist. Sie können auch keine Schadenersatzansprüche geltend machen, weil sich erstens auch ein DRV-Mitarbeiter irren darf und weil zweitens das geführte Gespräch nicht beweisbar ist. Im Übrigen sollte es eigentlich logisch sein, dass eine EM-Rente nach Wegfall der Voraussetzungen entzogen werden kann. Insofern war Ihre telefonische Anfrage so überflüssig wie ein Kropf. Manchmal hilft logisches Denken weiter, bevor man handelt. Offenbar zweifeln Sie selbst an Ihrer Erwerbsminderung, sonst hätten Sie sich nämlich nicht vorab danach erkundigt, ob Ihre Teil-EM-Rente auch auf den Prüfstand kommt und eventuell entzogen werden könnte. Es kommt äußerst selten vor, dass, wie bei Ihnen, sofort eine unbefristete EM-Rente bewilligt wird. Und noch seltener kommt es vor, dass eine erst vor zwei Jahren bewilligte UNBEFRISTETE EM-Rente wieder entzogen wird. Vermutlich hängt das mit Ihrer berufliche Tätigkeit zusammen. Grundlos werden jedenfalls keine Renten entzogen.
Marinaam 18.05.2020 | 18:56
Ich hatte ein persönliches Gespräch mit dem Rentenberater, um die Vorgehensweise eines verkürzten Antrages zu klären. Meine berufliche Tätigkeit lag mit 18 Stunden ,deutlich unter dem was erlaubt ist. Ich für meinen Teil beende hier meine Beiträge. Und ich bitte darum von Spekulationen abzusehen. Von den Experten wünsche ich mir noch die Beantwortung der Frage, wie es zu solchen Auskünften kommen kann. Denn mit einfach mal sich irren, hat es ja nichts zu tun. MfG
Katinka1971am 18.05.2020 | 20:00
Es ist schlimm, dass die Auskunft falsch war. Aber es kann sich immer jemand irren oder etwas falsch verständlich ausdrücken. Ich würde jetzt einfach das Verfahren abwarten. Wenn Dinge falsch sind im Gutachten, kann man ja gut dagegen vorgehen. Solange man im Widerspruch ist, hat man ja auch Bestandschutz. Es werden andere Gutachter die Lage beurteilen jetzt. Ich finde im übrigen nicht, dass Sie durch ihre Arbeit rausfallen aus der teilweisen EUR. 6 Stunden darf man am Tag arbeiten. Deshalb ja nur eine teilweise EUR. Aber ich verstehe, wie schwer das momentan ist. Aber da trifft leider wirklich das mit dem lostreten zu. Nichtsdestotrotz ist es noch nicht das Ende.
KSCam 18.05.2020 | 20:02
Dass ein Berater der DRV sich zu der Äußerung hinreißen lässt dass eine unbefristete Rente auf jeden Fall save ist, bezweifle ich. Es ist zwar unwahrscheinlich und ich habe das in 35 Jahren Beratertätigkeit seltenst erlebt, würde aber nie definitiv einem Kunden sagen, dass ihm nie und nimmer was passieren kann. Aber vielleicht hat ein Berater das wirklich anders gesagt oder formuliert? Vielleicht wurden die Aussagen gemaäß eigenem Wunschdenken so interpretiert wie man es gerne hätte. Auch das kommt nicht selten vor. Aber letztlich ist es müsig darüber zu grübeln. Denn das Gegenteil könnte man eh nie beweisen und auch der Beratende könnte nie beweisen dass er etwas anderes gesagt hat als das was Kunde in Erinnerung hat. Solche angeblichen Falschberatungen hat man mir auch schon vielfach vorgeworfen und in den meisten dieser Fälle bin ich mir im Gegenteil sicher, dass ich das nie so formuliert habe.
Plombeam 18.05.2020 | 20:08
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Ihr Ärger ist verständlich, da Ihnen etwas anderes zugesichert worden ist. Leider können die User hier nur spekulieren. Zelda hatte ja darum gebeten, die genauen Formulierungen mal zu n. Das hätte mit Sicherheit weitergeholfen,zumindest für Ihr weiteres Vorgehen. Was da versprochen wurde, nützt Ihnen nichts!
Fazitam 19.05.2020 | 06:37
Die ganzen Diskussionen in diesem Fall führen zu gar nichts. Wer was, wann und wie gesagt hat, ist irrelevant. Marina SIE müssen medizinisch belegen, dass Ihnen die Rente unberechtigt entzogen wurde. Dafür haben Sie einen Anwalt. Klammern Sie sich nicht an Dinge die Sie nicht beweisen können und Sie damit auch nicht weiterbringen.
Memyselfam 19.05.2020 | 08:51
Ein einzelner Berater kann sich natürlich irren, aber ich war wg unterschiedlicher Fragen, wobei halt auch regelmäßig das geschilderte angesprochen wurde, im Laufe der vergangenen knapp 10 Jahre bei gefühlt 8 unterschiedlichen, und jeder sagte das gleiche.
Memyselfam 19.05.2020 | 08:51
Ein einzelner Berater kann sich natürlich irren, aber ich war wg unterschiedlicher Fragen, wobei halt auch regelmäßig das geschilderte angesprochen wurde, im Laufe der vergangenen knapp 10 Jahre bei gefühlt 8 unterschiedlichen, und jeder sagte das gleiche.
Fazitam 19.05.2020 | 10:16
Berater sind keine Mediziner und nur diese entscheiden! Das muss einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen. Daher nochmal. Die Diskussionen hier helfen niemandem weiter. Marina ist in der Pflicht medizinisch zu belegen, das die Rentenversicherung mit ihrer Einschätzung falsch liegt. Alles andere hier ist nur ein unnützer Austausch von "Meinungen"!
Fraukeam 19.05.2020 | 11:19
Hallo Marina, Eins stimmt, egal was man Ihnen gesagt hatte. Jede Erwerbsminderungsrente kann wieder entzogen werden, auch unbefristete. Da liegt nicht der Skandal, wenn es einer ist. Sondern in der schlampigen Begutachtung, den Fehlern, die Sie schildern. Ich habe als Angehörige ein ähnliches Verfahren miterleben müssen, mit eindeutigen Manipulationen. Fühlte mich daran erinnert bei ihrer Schilderung, wie es beim Gutachter lief. Würden Sie verraten, aus welcher Ecke Sie kommen? Hier in Nordwestdeutschland hört man leider öfter von solchen Geschehnissen.
Marinaam 19.05.2020 | 12:39
Ja, Nordwestdeutschland trifft ins Schwarze. Und wenn ich die letzten Einträge lese, scheine ich kein Einzelfall zu sein. Eine Expertenauskunft zur Zuverlässigkeit von persönlichen Beratungsgesprächen bei der Rentenkasse hätte ich noch gerne. Denn wenn solche Irrtümer möglich sind, verzichtet man besser drauf. Alles weitere regelt mein Anwalt. Vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Schadeam 19.05.2020 | 13:06
"Denn wenn solche Irrtümer möglich sind, verzichtet man besser drauf" Das kann auch nur jemand so sagen, der total verbittert ist selbst noch nie einen Fehler gemacht hat selbst noch nie etwas korrekt gesagt hat, was die andere aber falsch interpretiert hat usw.
Fraukeam 19.05.2020 | 13:20
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Hallo Marina, Ich hab es doch geahnt, das klang so deutlich nach dem, was wir auch erlebten...Erst so eine Begutachtung, und dann innerhalb von 14 Tagen der Bescheid, das geht nur hier in diesem Tempo. Wir hätten Interesse an Kontaktaufnahme, denn zusammen sind wir nicht so wehrlos wie allein. Gucken Sie einmal auf die Homepage: Unfallmann.de Und: Gehen Sie bitte in Widerspruch und in Klage. Auch das ist ein kleines Puzzlesteinchen, dass diese Zustände irgendwann mal aufhören.
Fraukeam 19.05.2020 | 13:58
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Ja, so was glaubt man nicht, wenn man es nicht erlebt. In usnerem Fall hat der Gutachter z. B. hingeschrieben, eine dreistündige Untersuchung sei mühelos möglich gewesen, obwohl die Antragstellerin, durch Zeugen bestätigt, nach einer Stunde heulend und fix und fertig raus ist aus dem Zimmer. Man hat mit ihr einen Demenztest gemacht bei bestehender Depression, und als sie da falsche Antworten geben hat, war es angeblich Simulation. Dabei ist ein Demenztest bei Depression gar nicht zulässig, usw, usw. Die bittere Erkenntnis war, privat bestätigt von Mitarbeitern: Es müssen hohe Teile der Anträge abgelehnt werden, und wenn die Akte erstmal auf diesem Stapel liegt, geht alles. Hinterher das Gericht interessiert sich keinen Deut dafür und akzeptiert solche Gutachtenergebnisse voll und ganz.
Plombeam 19.05.2020 | 13:21
Das ist schon fatal, schließlich hängt die Existenz daran. Wenn man sich vorher erkundigt und dann erst handelt, ist man eigentlich nicht blauäugig gewesen. Etwas Verlass auf die Auskünfte sollte schon sein. Der Gutachter hat dann wohl allerdings die vermeintliche Verschlechterung nicht bestätigt und nun hat die RV die eigentlich zugesicherte Teilrente gleich mit gekappt. Besser wäre gewesen Telzeitarbeit auf Grund Verschlechterung aufgeben und Arbeitsmarktrente. Nun liegt das Kind im Brunnen.
Seelchenam 19.05.2020 | 17:58
Liebe Marina, fachlich ist Ihnen ja schon viel mitgeteilt worden (Widerspruch, ggf. Klaget etc.). Ich antworte auch nur, weil ich Ihnen mitteilen möchte, dass Sie nicht allein in so einer Lage sind. In letzter Zeit scheinen seltsame Dinge bei der Begutachtung zu geschehen; ich habe es ebenfalls selbst erlebt. Die ganze Sache hat mich gesundheitlich noch einmal mehr gebeutelt. Die Kosten dafür darf jetzt die Krankenversicherung tragen. Traurig. Seelchen
Klartextredneram 19.05.2020 | 19:05
Zitat von Plombe anzeigenausblenden
Das ist schon fatal, schließlich hängt die Existenz daran. Wenn man sich vorher erkundigt und dann erst handelt, ist man eigentlich nicht blauäugig gewesen.
Logisches Denken reicht meistens schon. Und wenn die ganze Existenz daran hängt, sollte man sich nie auf eine Meinungsäuserung verlassen sondern noch eine oder zwei weitere Meinungen einholen. Dass jede EM-Rente, egal ob befristet oder unbefristet, bei Wegfall der Voraussetzungen entzogen werden kann, steht übrigens schwarz auf weiß im Rentenbescheid. Wenn man allerdings eine (telefonische?) Auskunft für verbindlicher hält als die Hinweise im Rentenbescheid, dann ist das sehr wohl blauäugig. Mein Mitleid hält sich jedenfalls in Grenzen.
Klartextredneram 19.05.2020 | 19:07
Zitat von Plombe anzeigenausblenden
Logisches Denken reicht meistens schon. Und wenn die ganze Existenz daran hängt, sollte man sich nie auf eine Meinungsäuserung verlassen sondern noch eine oder zwei weitere Meinungen einholen. Dass jede EM-Rente, egal ob befristet oder unbefristet, bei Wegfall der Voraussetzungen entzogen werden kann, steht übrigens schwarz auf weiß im Rentenbescheid. Wenn man allerdings eine (telefonische?) Auskunft für verbindlicher hält als die Hinweise im Rentenbescheid, dann ist das sehr wohl blauäugig. Mein Mitleid hält sich jedenfalls in Grenzen.
Marinaam 19.05.2020 | 19:35
Auf Mitleid bin ich nicht aus. Ebenso wenig auf übergriffige Beiträge. Ich war zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Rentenkasse. Dies nochmal als Klartext für Klartextredner.
Plombeam 19.05.2020 | 21:10
Die sog. Arbeitsmarktrente erhält, wer zwar noch über 3 Stunden erwerbsfähig ist, aber keine solche Stelle findet. Dann gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Zwar wird diese Rentenform kritisiert, aber de jure ist es nun einmal so. Dazu gibt es auch hier im Forum zahlreiche Anfragen,wenn man ein bisschen stöbert. Manche haben so eine Stelle nie gehabt, andere diese verloren und wieder andere aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Obwohl im Prinzip über 3 Stunden leistungsfähig, erhält man dennoch eine volle Rente, welche allerdings immer befristet ist(auch nach über 9 Jahren). Jetzt im Nachhinein bei Ihrer Konstellation ist dieses Instrumentarium allerdings obsolet.
Siehe hieram 19.05.2020 | 20:20
Nun machen Sie es bloß nicht noch schlimmer, als es schon schief gelaufen ist! Noch haben Sie TZ-Arbeit, wenn Sie die jetzt freiwillig aufgeben, dürfte das nicht unbedingt zu Ihrem Vorteil sein. Wer 'mutwillig' seine Situation verschlechtert... Jedenfalls führt das nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsmarktrente, zumal Ihnen ja gerade - wenn auch noch zu klären - die EM-Rente überhaupt entzogen wurde. Ob Sie Ansprüche auf Arbeitslosengeld hätten, müssen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit klären.
Marinaam 19.05.2020 | 19:39
Für eine Arbeitsmarktrente, hätte ich doch meinen Arbeitsstelle kündigen müssen.oder? Dann hätte ich aber jetzt keine Stelle. Es wird doch dann sicher auch überprüft....und dann zu meinem Gutachter. Oder läuft das ganz anders mit der Arbeitsmarktrente?
Marinaam 19.05.2020 | 21:12
Das habe ich auch auf keinen Fall vor!!! Meine Teilzeitstelle behalte ich. Ich habe nur nachgefragt, weil in einem der Beiträge von Arbeitsmarktrente gesprochen wurde. Und es als evnt. günstiger dargestellt wurde.
Fraukeam 20.05.2020 | 07:44
So bitter manche Abläufe auch sind: Aber solange Sie eine Arbeitsstelle ausfüllen können, sind Sie nicht erwerbsunfähig. Ihre persönliche Entscheidung,trotzdem eine volle Rente zu beantragen, dürfte demnach der größere Fehler gewesen sein, größer als die wohl falsche Auskunft eines Mitarbeiters. Wer voll erwerbsgemindert ist, muss ja aufhören mit dem Arbeiten, egal wie die finanziellen Risiken sind.
Plombeam 19.05.2020 | 22:48
Was wäre denn mit Ihrer Stelle, wenn Sie die volle EMR, wie angestrebt, erhalten hätten?Sagen Sie jetzt nicht behalten, ist doch erlaubt! Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, Sie sind seinerzeit zur Rente gekommen, wie die Jungfrau zum Kinde,soll heißen relativ einfach. Nun lernen Sie eine andere Seite kennen und sind entsetzt. Ich möchte jetzt hier nicht schreiben:die Rentenversicherung ist nicht Ihr Freund, aber krass formuliert ist das so. 50 % aller Anträge werden abgelehnt,etliche klagen. Die EMR ist nicht für Wehwehchen, sondern den Kopf unterm Arm. Es handelt sich nicht um ein Spiel. Auch wenn mir einige an den Hals springen werden, aber krass formuliert, ist das so!
Marinaam 19.05.2020 | 23:03
Guten Abend, ich hatte eine Frage gestellt..nicht mehr. Einen Begriff aufgegriffen, der hier erwähnt wurde mehr nicht. Mit Wehwechen kann ich nicht dienen, wenn es an dem wäre hätte ich sicherlich keine unbefristete EM erhalten. Ich bedanke mich bei denen die hier einen respektvollen und achtsamem Umgang pflegen. Wünsche alles Gute und verabschiede mich.
Max4.0am 20.05.2020 | 08:50
Zitat von Frauke anzeigenausblenden
Da hat ja jemand überhaupt keine Ahnung. Für den Erhalt einer vollen EM darf man entsprechende Arbeiten, die sich mit dem Krankheitsbild vereinbaren lassen, mit etwas unter 3 Std. tägl. durchführen. Allerdings hätte ich, wenn ich jahrelang 18 Std./Wo. ohne Probleme arbeite, wie die Posterin berichtet, auch keine schlafenden Hunde geweckt und eine volle EM beantragt. Denn das heißt ja ggf. für die DRV, sie ist durchaus in der Lage, mehr zu arbeiten; wieso sollte man ihr eine volle bewilligen?
Fraukeam 20.05.2020 | 09:14
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
So bitter manche Abläufe auch sind: Aber solange Sie eine Arbeitsstelle ausfüllen können, sind Sie nicht erwerbsunfähig. Ihre persönliche Entscheidung,trotzdem eine volle Rente zu beantragen, dürfte demnach der größere Fehler gewesen sein, größer als die wohl falsche Auskunft eines Mitarbeiters. Wer voll erwerbsgemindert ist, muss ja aufhören mit dem Arbeiten, egal wie die finanziellen Risiken sind.
Da hat ja jemand überhaupt keine Ahnung. Für den Erhalt einer vollen EM darf man entsprechende Arbeiten, die sich mit dem Krankheitsbild vereinbaren lassen, mit etwas unter 3 Std. tägl. durchführen. Allerdings hätte ich, wenn ich jahrelang 18 Std./Wo. ohne Probleme arbeite, wie die Posterin berichtet, auch keine schlafenden Hunde geweckt und eine volle EM beantragt. Denn das heißt ja ggf. für die DRV, sie ist durchaus in der Lage, mehr zu arbeiten; wieso sollte man ihr eine volle bewilligen?
Verzeihung, Max, aber genau das meinte ich. Dass man weiter ein paar Stunden arbeiten kann, ist doch klar. Aber einen Rentenantrag stellen für volle Erwerbsminderung, das ist aussichtslos, solang man arbeitet. Und das zu recht, wie Sie auch betonen. Es muss ja klare Anhaltspunkte geben für die Gutachter, dass der Antragsteller nicht mehr arbeiten kann.
Britta.fam 22.05.2020 | 12:13
Hallo, Mein Freund ist volle Erwerbsminderung und arbeitet auch auf 450 € . Ich kann leider nicht mehr arbeiten und bin Volle EU Rentner. Wollte nur sagen das durchaus auch gearbeitet werden darf wenn's denn geht. Nur keine 18 Stunden die Woche . Das sind keine unter 3 STD. täglich knap 5 std. täglich. Und das wird's auch gewesen sein. Wenn man noch 18 std. arbeiten kann , kann man keine volle EU Rente bekommen.Und zu allem Pech stellt der Gutachter auch noch fest das sie noch voll arbeiten kann. Schlafende Hunde geweckt .
Britta.fam 22.05.2020 | 12:13
Hallo, Mein Freund ist volle Erwerbsminderung und arbeitet auch auf 450 € . Ich kann leider nicht mehr arbeiten und bin Volle EU Rentner. Wollte nur sagen das durchaus auch gearbeitet werden darf wenn's denn geht. Nur keine 18 Stunden die Woche . Das sind keine unter 3 STD. täglich knap 5 std. täglich. Und das wird's auch gewesen sein. Wenn man noch 18 std. arbeiten kann , kann man keine volle EU Rente bekommen.Und zu allem Pech stellt der Gutachter auch noch fest das sie noch voll arbeiten kann. Schlafende Hunde geweckt .
Marinaam 22.05.2020 | 15:01
Mal abgesehen davon, dass sich hier einige Teilnehmer sehr im Ton vergreifen,wird hier einfach wild herum spekuliert. Ich bin seit einigen Monaten krank geschrieben. 18 Stunden wöchentl. heißt 3,6 Stunden tgl., die habe ich vorher gearbeitet, was wohl bei einer teilweisen EM nicht zu bemängeln ist. Niemand muss bei Antragstellung vorher seine Stunden unter 3 Stunden herunterfahren. Woher haben sie all ihr "Fachwissen "her? Und ja, es gibt Menschen die arbeiten mehr, als es gesundheitlich förderlich wäre. Weil sie nämlich irgendwie ihr Leben finanzieren müssen. Wie lange ein Verfahren dauert weiß man vorher nie. Die allermeisten haben wohl schon in den Jahren zuvor stetig Stunden gekürzt, um es irgendwie zu schaffen. Ich habe es im Laufe der letzten Jahre so gemacht. Immer Arbeitsstunden reduziert,ein bisschen weniger verdient...bis es gesundheitlich nicht mehr ging So sieht dann ja auch das Krankengeld aus. Daher finde ich diese Äußerungen und Mutmaßungen, die hier von einigen Leuten getätigt werden, mehr als unverschämt. Vielleicht wäre es hilfreich ein Experte klärt darüber auf, welches sind die Bedingungen für eine EM Antrag/Umwandlungsantrag bezüglich Arbeitszeit Arbeiten überhaupt Arbeitsstunden Krankschreibung müssen vorher Stunden reduziert werden Hoffe auf eine klärende Antwort.
Plombeam 22.05.2020 | 14:15
Wer voll erwerbsgemindert ist, muss ja aufhören mit dem Arbeiten, egal wie die finanziellen Risiken sind.
Das ist ja mal totaler Quatsch! Und das sieht weder die DRV so, noch steht das so im Gesetz!
Schon. Aber was meinen Sie was passiert, wenn Sie einen Rentenantrag stellen und dabei, oder beim Gutachter kund tun, dass Sie vorhaben, auf jeden Fall mit Rentenbeginn einer Tätigkeit nachgehen werden. Da würde ich als RV, ob das nun erlaubt ist oder nicht, hellhörig werden. Eine halbe Stunde mehr wäre vielleicht zu schaffen.... Hier kommt hinzu, dass sich angeblich eine Verschlechterung eingestellt hat, die Antragstellerin von ihrer Arbeit aber nicht lassen will. Da hätte ich als RV auch berechtigte Zweifel!
Aufmerksamer Nachbaram 22.05.2020 | 12:37
Zitat von Britta.f anzeigenausblenden
Genau SO sehe ich das auch! (Obwohl es ja angeblich Hardliner geben soll, die rentenunschädlich vorsätzlich auf Kosten ihrer Restgesundheit arbeiten gehen.) Die Fragestellerin hat ein klassisches Eigentor geschossen und versucht nun auch noch, einen DRV-Mitarebiter, der (angeblich) eine Falschauskunft erteilt hat, für ihre eigene Naivität verantwortlich zu machen. Ach so, der Gutachter war ja auch inkompetent. (Ironie off!) Hoffentlich macht die DRV nicht auch noch Erstattungsansprüche geltend, weil die bisher bezogene Teirente ja offenbar zu Unrecht bewilligt wurde...
Oh Gottam 22.05.2020 | 16:24
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Sie hatten sich doch schon ausgeklinkt und stellen jetzt Fragen, die allesamt schon beantwortet wurden (man muss natürlich auch die Antworten verstehen können/wollen) Irgendetwas stimmt doch hier nicht. Vermutlich handelt es sich hier um einen Forentroll. Oh Gott!
Plombeam 22.05.2020 | 18:02
Zitat von Marina anzeigenausblenden
Mooooment, es haben etliche versucht zu helfen und zu verstehen. Das alles spekulativ blieb, ist mehr oder weniger Ihr Spiel. Zum dritten Male, User Zelda hatte Ihnen nahegelegt, den Wortlaut hier zu sagen, da man daraus Rückschlüsse ziehen und genauer antworten kann. Und? Gemacht? Nein! Also ist für alle weiterspekulieren angesagt.
Marinaam 22.05.2020 | 16:45
Ja ich hatte mich ausgeklinkt. Erst als hier Unverschämte Spekulationen in den Raum gesetzt wurden, habe ich mich zurück gemeldet. Meine Fragen sind beantwortet, habe nur den Eindruck, hier wird teilweise ein haarsträubendes Halbwissen verbreitet. Dient es dem Forum, wenn Teilnehmer sich über andere hermachen. Ich glaube einige hier sollten sich an die eigene Nase fassen.
Fraukeam 22.05.2020 | 19:08
Hallo Marina, So kompliziert ist es eigentlich nicht, und Fachwissen ist schon da. Man muss natürlich nicht vor Antragstellung die Stunden runterfahren. Das ist die Theorie. Aber die Praxis ist doch etwas anders, aus guten Gründen. Wenn Sie mehr als 3 Stunden täglich arbeiten, wie wollen Sie dann dem Rentengutachter klar machen, dass Sie keine 3 Stunden täglich arbeiten können? Ich habe 20 Jahre eigene Erfahrung und Begleitung anderer Antragsteller hinter mir. Ich habe es sogar in der Regel noch drastischer miterlebt, schon wer einen Minijob weitermacht, hat ganz schlechte Chancen. Dass man nicht die Möglichkeit hat, zweigleisig zu fahren, ist also der Normalfall. Übrigens läuft das bei den späteren Überprüfungen der Rente genauso. Man darf theoretisch geringfügig arbeiten mit voller EM-Rente, ja klar, aber praktisch wird der Gutachter dann schon sehr misstrauisch. Dass Sie vielleicht, statt Stunden immer mehr zu reduzieren, schon vor Jahren hätten aufhören sollen mit Arbeiten und den Rentenantrag stellen, könnte so sein. Finanziell muss man einfach da durch, das ist nie schön, und es ist auch ansonsten ein gar nicht schöner Weg, voll erwerbsgemindert zu sein. Es ist doch nichts, was man freiwillig tut, man hat keine andere Wahl. Wäre meine Rente abgelehnt worden, dann wäre ich Sozialhilfeempfänger geworden.
tjaam 23.05.2020 | 09:34
Da ich jetzt nichts zu einer aktuellen Arbeitsunfähikgeit gelesen habe, hoffe ich für sie, dass sie zu mindestens schon länger arbeitsunfähig geschrieben sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann könnte der Gutachter vielleicht auch darüber gestolpert sein. Bei meinem ersten Gutachter war das so. Ich war ihm seinerzeit nicht lange genug krankgeschrieben. Was immer dann auch lange genug heißen sollte. Auch wenn Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zwei paar Schuhe sind. Ist klar....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026