Ja, mein Anwalt legt Widerspruch ein.
Auch werden meine Ärzte schriftlich dazu Stellung nehmen.
Ich finde es nur unfassbar, das Menschen ihren Beruf so ausüben können.
Frage an die Fachleute:
Ich hatte ja einen verkürzten Antrag auf Umwandlung der Rente gestellt. Jetzt steht aber überall Neuantrag EM drauf.
Auch war der Gutachter sehr überrascht,dass ich schon eine Rente erhalte. Er schien darüber nicht informiert.
Den Eindruck machte es auf mich.
Vom Untersuchungstermin bis zum Bescheid dauerte es gerade mal 14 Tage.
Alles sehr merkwürdig, zudem ich telefonisch die Auskunft bekam, die Rentenversicherung sei zur Zeit sehr überlastet und arbeitstechnisch in Verzug.
MfG[/quote]
Da Sie schon alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, können Sie nun erst einmal nur abwarten. Sicher hat Ihr Anwalt ja auch Akteneinsicht angefordert/bzw. tut dies, da klärt sich dann vielleicht einiges.
In gewisser Weise hat es wohl sogar seine Richtigkeit, wenn der Antrag nun als "Neuantrag" bearbeitet wird, denn es ist ein Unterschied, ob Sie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Unabhängig davon ist natürlich vordringlich zu klären, warum nun Ihre bereits bewilligte Teil-EM-Rente 'plötzlich entfällt'. Es könnte aber ja auch sein, dass nicht nur der begutachtende Arzt nicht wusste, dass Sie bereits Teil-EM-Rente erhalten, sondern vielleicht ist dies insgesamt einfach 'übersehen' worden. Nobody is perfect und auch Behörden machen also mal einen Fehler.
Sofern Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen, muss die bisher bewilligte Rente bis zur Klärung erst einmal weiter gezahlt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an!!
Antworten auf Ihre im nächsten Post gestellte Frage, ob es Erfahrungen gibt, werden Ihnen persönlich wenig weiter helfen. Sowohl von der Dauer der Bearbeitung eines Widerspruchs als auch für die Gründe einer Ablehnung ist immer auf den Einzelfall zu schauen, das kann man nicht mit Erfahrungen anderer vergleichen.
Und niemand hier im Forum kennt die Details Ihres Vorgangs.
Da Sie die Angelegenheit nun einem Anwalt übertragen haben, sollten Sie den auch seine Arbeit machen lassen. Sofern er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist, sollte er ja eigentlich wissen, was er tut!
Ihnen alles Gute und bewahren Sie Geduld!
[/quote]Selbst wenn es der Gutachter anfangs nicht wusste, muss es ja im Verlauf zur Sprache gekommen sein. Vielleicht obliegt die Verwunderung der Tatsache, dass die Berentung erfolgt ist, weil es für die Art der Erkrankung eher untypisch ist. Die RV kann die teilweise EMR nicht übersehen haben, sonst hätte sie diese nicht entzogen. Das wäre nur der Fall, wenn im Ablehnung bescheid stünde:"da Sie nicht erwerbsgemindert sind" was aber eine gänzlich Ablehnung wäre und nicht der Entzug einer bestehenden Rente. Dieses würde explizit Erwähnung finden, dass die Krankheiten nun nicht mehr zur Erwerbsminderung führen und die Dauerrente entzogen wird. Man könnte also aus den Formulierungen im Bescheid schon erkennen, was vielleicht quer gelaufen ist oder auch nicht!