Hallo Nicole,
da Ihr Mann immer gearbeitet hat, dürfte versicherungsrechtlich die Voraussetzung einer Erwerbsminderungsrente gegeben sein, ob med. tatsächlich die Voraussetzungen für eine Erwerbminderungsrente gegeben sind, wird daher auf jeden Fall geprüft, sobald ein Rentenantrag gestellt wird. Wie von Maxi vorgeschlagen wäre es nicht falsch sich zuerst einmal die Meinung der behandelnden Ärzte anzuhören, ob auch die der Meinung sind, ob das Leistungsvermögen Ihres Ehemannes derart eingeschränkt ist, dass keine nennenswerte Beschäftigung mehr verrichtet werden kann. Die endgültige Entscheidung darüber trifft aber der jeweilige Rentenversicherungsträger.
Zur individuellen Abklärung der Situation Ihres Ehemannes sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.