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Experten-Antwort

EPP für Pflegeperson?

von Pfleger03.05.2023 | 16:24
297 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich pflege zur Zeit meine Mutter, bin nicht berufstätig oder im Studium und bekomme auch keine Sozialleistungen. Auch ich benötige Strom und Gas und bin von den Preiserhöhungen betroffen. Kann ich einen Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pfleger,

der Bezug von Pflegegeld ist keine Lohnersatzleistung und berechtigt daher für sich betrachtet nicht zum Erhalt der Energiepreispauschale. Außerdem steht das Pflegegeld nicht dem Pflegenden, sondern der zu pflegenden Person zu.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundesfinanzministerium:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

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7 Antworten

KSCam 03.05.2023 | 16:31
Beantragen kann man alles, aber bei wem wollen Sie den Antrag denn stellen?
ganz einfacham 03.05.2023 | 17:29
Allein als Pflegeperson dürfte kein Anspruch bestehen.
KSCam 04.05.2023 | 18:35
Warum? Das fragen Sie doch besser die Politiker der Ampel die dieses Gesetz zusammengebastelt haben.
Pflegeram 04.05.2023 | 18:25
der Bezug von Pflegegeld ist keine Lohnersatzleistung und berechtigt daher für sich betrachtet nicht zum Erhalt der Energiepreispauschale. Außerdem steht das Pflegegeld nicht dem Pflegenden, sondern der zu pflegenden Person zu. Mir ist bewusst, dass das Pflegegeld meiner Mutter zusteht. Ich schrieb auch, dass ich KEINE Sozialleistungen bekomme. Aus welchem Grunde bekomme ich aber keine EPP? Sind evtl.schon Klagen eingereicht worden?
Pflegender-Angehörigeram 31.08.2023 | 07:32
Nach meinen aktuellen (Stand:31.08.23) Recherchen hat der VdK die Verfolgung einer diesbzgl. Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Ungleichbehandlung (Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz gem. Grundgesetz) im September 2022 leider fallen gelassen. Begründung: Das (damalige) neue Entlastungspaket (das allerdings pflegende Angehörige ohne Einkommen oder ohne Rente leider immer noch nicht berücksichtigt...!) Quelle (durch Google gefunden): https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/pressemitteilung/854… Somit fällt diese Gruppe ohne jegliches direktes Einkommen leider erneut durchs soziale Hilferaster.
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