Hallo Pfleger,
der Bezug von Pflegegeld ist keine Lohnersatzleistung und berechtigt daher für sich betrachtet nicht zum Erhalt der Energiepreispauschale. Außerdem steht das Pflegegeld nicht dem Pflegenden, sondern der zu pflegenden Person zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html