Hallo Mara,
Sie finden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten in der Anlage „Entgeltpunkte für Beitragszeiten“ (früher: Anlage 3) Ihrer Rentenauskunft bzw. Ihres Rentenbescheides.
Dort sind die Namen der Kinder zwar nicht ausgewiesen, allerdings können Sie sich an dem Geburtstag des Kindes orientieren: Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gibt es (frühestens) ab dem Folgemonat der Geburt eines Kindes bis längstens zum 3. Geburtstag des Kindes. Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, gibt es Kindererziehungszeiten längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes.
Überschneiden sich zwei Zeiträume der Kindererziehung, verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Anzahl der Überschneidungsmonate (über den 3. bzw. 2. Geburtstag des zweiten Kindes hinaus).
Für die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (siehe Beitrag von W*lfgang) gibt es übrigens keine Entgeltpunkte.
Zum Expertenbeitrag:
Wenn es für Kinderberücksichtigungszeiten (BÜZ) keine Entgeltpunkte geben würde, bedürfte es deren Erwähnung in einem Rentenbescheid gar nicht.
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Zeiten als BÜZ erfahren lediglich keine eigenständige Bewertung, gleichwohl werden aber für Zeiten der Kindererziehung die als BÜZ gelten, Entgeltpunkte ermittelt, maximal 0,0833 Punkte pro Monat, deren Summe vor Errechnung der Leistungswerte zur Summe Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf addiert wird, wodurch sich eine Erhöhung des Gesamtleistungswertes ergibt.
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