Hallo Frau Schmitz,
es ist richtig, dass sich der Anteil den Ihr Mann an Sie abtreten müsste bei einem Versorgungsausgleich,jedes Jahr weiter schmälert, indem Sie Ihren gesetzlichen Rentenanspruch durch Ihre Erwerbstätigkeit weiter erhöhen.
Durch eine Scheidung würden Sie Ihren Anspruch auf Witwenpension verlieren. Fragen hierzu bitte an den Dienstherr Ihres Mannes.
Freundliche Grüße