Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erbe und Rentenanwartschaft

von Klara W.28.11.2021 | 06:36
100 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, Ich habe eine Frage zu folgendem Fall. Ich bin 1960 geboren bin seit ca. 12 Jahren im Leistungsbezug vom SGB II. Meine Anwartschaft für die Rente von 35 Jahren ist erfüllt. Nun habe ich geerbt und bekomme keine Leistungen vom SGB II. Laut Bescheid der Rentenkasse ist ein Renteneintritt mit Abschlag zum 01.12.2023 möglich. Dies habe ich auch vor. Muss ich mich weiterhin beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden um 2023 in Rente gehen zu können? Für mich ist der Besuch beim Arbeitsamt sehr belastend, da der Sachbearbeiter sehr unfreundlich ist. Wenn es hier lediglich um Zählzeiten geht, die ich nicht zwingend benötige, würde ich es mir ersparen. Mein Erbe sichert meine nächste Zeit bis zum Renteneintritt und darüber hinaus. Vielen Dank vorab Klara

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2021 | 06:38

Hallo Klara W.,

wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren sicher erfüllt haben, ist für den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht erforderlich.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit könnte zwar zu einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit führen. Da diese ohne Leistungsbezug wäre, würde sie nicht bewertet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ratgeberam 28.11.2021 | 08:32
Liebe Klara, sofern Sie ,wie beschrieben, die Anwartschaft bereits erfüllt haben ist ein "Verbleib" beim Jobcenter nicht mehr notwendig. Sie können sich also den Streß mit dem Sachbearbeiter ersparen. Ich gehe davon aus, dass Sie auch noch eine entsprechende Expertenantwort erhalten werden. Ich wünsche Ihnen einen schönen 1. Advent MfG ihr Ratgeber
Siehe hieram 28.11.2021 | 15:46
Hallo Klara, ergänzend zum Vorbeitrag sollten Sie aber auch beachten, dass Sie dann nicht mehr krankenversichert sind und müssten hier also eine andere Lösung finden. Dazu informiert Sie Ihre zuständige Krankenkasse. Und je nachdem, wie hoch das Erbe ist, könnte es sinnvoll sein, davon selbst freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung 'abzuzwacken', die dann die (vorgezogene) Altersrente noch erhöhen und auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten können. Vorabinformationen finden Sie hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Oder Sie lassen sich dazu bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026