Hallo kira,
die monatliche Zahlung der Pflegekasse als Pflegeperson stellt kein Arbeitsentgelt dar und wird somit auch nicht als Hinzuverdienst zur Rente angerechnet. Sofern Sie als Pflegeperson bei der Pflegekasse Ihrer Tochter eingetragen sind, werden zu Ihren Gunsten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese Beitragszeiten können sich spätestens bei der Altersrente für Sie positiv auswirken.