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Experten-Antwort

Erfahrungen

von Anne23.10.2022 | 22:57
111 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Mein Sohn bekommt eine arbeitsmarktrente weil er Probleme mit dem Rücken hat. Er kann ein paar Stunden sitzen, aber keine 5 Std. Wäre ein minijob wo er 2 bis 3 Stunden sitzen kann dann wieder ein Problem für die Rente? Eine körperliche Arbeit kommt auch nicht in Frage und sitzen geht halt ein bisschen mit aufstehen. Er möchte gern einen Minijob ausüben und möchte natürlich nicht, dass die Rente gekürzt wird. Er sucht unter 3 Std am Tag. Das würde gehen... Habt ihr Erfahrung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

die Ausübung eines Minijobs stellt für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente grundsätzlich kein Problem dar. Ungeachtet dessen muss die Beschäftigung aber trotzdem dem zuständigen Rentenversicherungsträger anzeigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Melliam 24.10.2022 | 07:08
Unter 3 Stunden bei einem Mini Job ist man immer noch voll erwerbsgemindert.
DRVam 24.10.2022 | 07:16
Bevor wieder einmal nicht hilfreiche Antworten erfolgen. Teilen Sie dem zuständigen Rententräger mit, was Ihr Sohn vor hat und warten Sie die Antwort ab. Nur dann haben Sie Rechtssicherheit! Bei dem genannten Vorhaben dürfte es keine Probleme mit der Erwerbsminderungsrente geben. Diese Entscheidung trifft aber allein der medizinische Dienst der Rentenversicherung und niemand hier im Forum!
Deutsche Rentenversicherung
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