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Experten-Antwort

Erfahrungen Übernahme sozialmedizinisches Gutachten von Arge

von Balko15.03.2021 | 14:58
2220 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, Ich spreche hier Personen an, die damit Erfahrung haben ob die Rentenversicherung das sozialmedizinische Gutachten von der Arge übernommen hat bzw ob es total ignoriert wurde. Ich möchte einfach nur ein paar Erfahrungen hören. Und bitte alle die mich belehren wollen, was es mir bringt wenn ich das jetzt von anderen weiß, diese Frage einfach zu ignorieren, und BITTE einfach nicht zu antworten. Natürlich freue ich mich auch über eine Einschätzung von den Experten. Vielen Dank Balko

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2021 | 15:29

16 Antworten

Valzuunam 15.03.2021 | 15:24
Die Erfahrungswerte sind: - die Mediziner der Argen können die die Frage nach einer verminderten Erwerbsfähigkeit auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung oft nicht schlüssig und/oder zutreffen beantworten - folglich haben die "Gutachten" der Arge nur oft nur indizielle Wirkung, zeigen also die die Fachrichtung in welche die DRV dann ermittelt - auch vor den Sozialgerichten haben diese -durchaus aktenkundigen- "Gutachten" kaum eine Relevanz und können weder vor Augen der Richter noch der dort eingeschalteten Sachverständigen bestehen - als (alleinige) Sachgrundlage für eine Entscheidung pro Rente kommen diese Gutachten deshalb nur äußerst selten in Frage P.S. Natürlich ist jeder (medizinische) Sachverhalt, jeder Mediziner und jedes Gutachten anders. Aber Sie haben ja -sicher bewusst- nach Erfahrungswerten gefragt.
Balkoam 15.03.2021 | 15:36
Vielen Dank an beide Vielleicht antwortet trotzdem noch der ein oder andere.
Besserwessiam 15.03.2021 | 15:40
Ich schliesse mich den Ausführungen des Wxperten an. ;-))
Wusslonam 15.03.2021 | 15:47
Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Aloysam 15.03.2021 | 16:00
Hallo Balko, Ich kann Ihnen meine Erfahrungen schildern... Habe beim Antrag alle Facharztberichte, die sehr eindeutig sind mit eingereicht, es wurden daraufhin nochmals Facharztberichte angefordert, was ich okay finde, sind ja dann eher Fragen an den jeweiligen Facharzt (habe jeweils die Kopie bekommen), die wurden auch vorbildlich und eindeutig ausgefüllt. Dazu kam das sozialmedizinische Gutachten vom Arbeitsamt, dass besagte unter 3Std erwerbsfähig. Rentenversicherung... EM Rente abgelehnt. Ok ist ja deren Entscheidung. Was ich nicht verstehe ist... Warum werden von allen Fachärzten Berichte gefordert, Fragen gestellt, die eindeutig darstellen das man erwerbsunfähig ist... Pflegestufe 2, GdB 70 G, wenn man dann ihren Aussagen und Antworten doch nicht glaubt. Dann sollten Sie doch von Anfang an, einen Gutachter einschalten, dann könnte man das Procedere abkürzen. Im Endeffekt habe ich nach Widerspruch und Klage Sozialgericht rückwirkend volle EM Rente bekommen. Aber das ganze Gedöns, verursacht doch auch nur Arbeit für die Rentenversicherung. Wenn Fachärzte aussagekräftige Berichte schreiben und es sowieso ignoriert wird. Das sind meine Erfahrungen... Hoffe Sie müssen diesen Kampf nicht fechten Drücke die Daumen
Balkoam 15.03.2021 | 16:08
Zitat von Wusslon anzeigen
Vielen Dank an beide Vielleicht antwortet trotzdem noch der ein oder andere.
Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Danke für die Belehrung!!!!
Unverständnisam 15.03.2021 | 16:26
Und was nutzen Ihnen Erfahrungswerte anderer letzendlich? Richtig: Nichts, weil Ihr Fall individuell und damit völlig anders beurteilt werden kann. Von daher kann man Fragesteller wie Sie nur vor anonymen Erfahrungswerten anderer warnen, aber wenn es Ihnen, warum auch immer hilft, dann orientieren Sie sich eben daran. Viel Glück!
Wusslonam 15.03.2021 | 17:05
Zitat von Balko anzeigen
Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Danke für die Belehrung!!!!
Das hat nichts mit Belehrung zu tun, sondern beschreibt nur die Realität. Sie scheinen vom Jobcenter eine medizinische Beurteilung zu haben und wollen nun wissen, ob die RV diesem folgt. Darauf kann man nur sagen :kann sein, aber es kann auch sein, daß dieses nicht der Fall ist. Erfahrungstechnisch eher nicht. Vor Jahren noch konnte Sie jeder Arzt in die EU-RENTE schicken, dass ist lange vorbei.
Balko am 15.03.2021 | 18:10
Zitat von Wusslon anzeigen
Vielen Dank an beide Vielleicht antwortet trotzdem noch der ein oder andere.
Was nützt Ihnen ein Gutachten, von wem auch immer, wenn die RV eigene in Auftrag gibt und die Sachlage dann danach bewertet. Auch für die Entscheidung der Arge, bspw. zum Erhalt von Grusi statt Alg 2 wird der medizinische Dienst der RV in Amtshilfe bemüht, da niemand anders Erwerbsminderung feststellt. Fast jeder, der EMR beantragt, hat Attest von Ärzten, die für Erwerbsminderung plädieren. Die RV kann dem durchaus folgen, aber eben auch nicht.
Danke für die Belehrung!!!!
Das hat nichts mit Belehrung zu tun, sondern beschreibt nur die Realität. Sie scheinen vom Jobcenter eine medizinische Beurteilung zu haben und wollen nun wissen, ob die RV diesem folgt. Darauf kann man nur sagen :kann sein, aber es kann auch sein, daß dieses nicht der Fall ist. Erfahrungstechnisch eher nicht. Vor Jahren noch konnte Sie jeder Arzt in die EU-RENTE schicken, dass ist lange vorbei.
Das ist doch schon eher eine Aussage, mit der ich für mich persönlich was anfangen kann... Daaannnkkkkkeee
W°lfgangam 15.03.2021 | 18:40
Zitat von Balko anzeigen
Ergänzend: das "Gutachten" des JC 'berechtigt' dieses, Sie zu einem Antrag auf EM-Rente aufzufordern/parallel ans Sozialamt für einen Antrag auf Grundsicherung zu verweisen. Vorteil für Sie: solange diese Verfahren laufen, lässt Sie das JC in Ruhe ... Aus Rentensicht zur Frage, ob tatsächlich EM aus soz.-med. Sicht besteht, geht der Inhalt des JC-Gutachtens dazu eher gegen NULL. Liefert aber immerhin Anhaltspunkte (Erkrankungen/Einschränkungen) für den Rentenantrag, weswegen die EM-Rente überhaupt beantragt wird ...das weiß ja manchmal ein Antragssteller selbst nicht ;-) Gruß w.
Balkoam 15.03.2021 | 19:06
Zitat von W°lfgang anzeigen
(...)
Ergänzend: das "Gutachten" des JC 'berechtigt' dieses, Sie zu einem Antrag auf EM-Rente aufzufordern/parallel ans Sozialamt für einen Antrag auf Grundsicherung zu verweisen. Vorteil für Sie: solange diese Verfahren laufen, lässt Sie das JC in Ruhe ... Aus Rentensicht zur Frage, ob tatsächlich EM aus soz.-med. Sicht besteht, geht der Inhalt des JC-Gutachtens dazu eher gegen NULL. Liefert aber immerhin Anhaltspunkte (Erkrankungen/Einschränkungen) für den Rentenantrag, weswegen die EM-Rente überhaupt beantragt wird ...das weiß ja manchmal ein Antragssteller selbst nicht ;-) Gruß w.
Auch mit dieser Aussage kann ich für mich was anfangen.. Vielen Dank
Balkoam 15.03.2021 | 20:52
Zitat von Advokatus anzeigen
Advokatus schrieb

Hallo,

natürlich sind die Agentur Gutachten, ein Teil vom Kuchen.

Dieser XY Arzt hatte wenigstens alle G. Diagnosen übernommen, alles Befunde gelesen, Arbeitgeber Aussagen bewertet und schriftlich in seinem Resümee aufgeführt.

Ob jetzt die DRV Parteigutachten, immer das "Non plus ultra"

offenbaren? OK, wenn die Geschichte für den Antragsteller "Gut" ausgeht. Aber ich hatte schon selbst vielfach erlebt, dass viele

DRV Gutachten vor Gericht keinen Bestand... oder theoretisch Bestand gehabt hatten.

Sie entsprachen Inhaltlich und vom Umfang her nicht den

Kriterien.

Viele gesicherte Diagnosen (G) wurden nicht aufgeführt und dargestellt und nur einseitige Darlegungen verzapft.

(ja, wenn die Probantin Wäsche aufhängen kann, dann kann es nicht so schlimm sein)

Ein DRV Gutachter der den Antragsteller-Probanden gerade mal

30-60 min ggf. auch mal 90 min zu Gesicht bekommt, sollte sich

an die gesicherten Diagosen von anderen Fachärzten auseinandersetzen.

Gerade wenn der Antragsteller dort schon längere Zeit in Behandlung war-ist.

Nochmals:

nicht alle DRV Gutachten sind zwiespältig, aber es gibt schon einige, wo ein gescheitert Anwalt an die Wand nageln würde.

Dies muss auch mal gesagt werden, zuviele hatte ich schon auf meinem Schreibtisch!

Ich bin z. B. viele SG-LSG Gutachten gewohnt und das sind

Umfang her, natürlich eine andere Liga!!!!

Info:

Zitat:

"Die Überzeugungskraft eines Gutachtens

steht und fällt nach den Worten Freudenbergs

mit dessen Vollständigkeit,

Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit,

und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst,

auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vorgaben

und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand.

Dazu gehört, dass der Gutachter

sowohl alle eigenen Befunde als

auch weiteren Unter lagen und Befunde

„vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden

Beurteilungen auseinandersetzt

und das Vorbringen des Klägers auf

Konsistenz prüft".

Quelle:

https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2012/2012.11.016.pdf

Grüße

Auch das ist für mich eine sehr ausführliche und brauchbare Aussage... Ihnen auch Dankeschön
Advokatusam 15.03.2021 | 20:10
Hallo, natürlich sind die Agentur Gutachten, ein Teil vom Kuchen. Dieser XY Arzt hatte wenigstens alle G. Diagnosen übernommen, alles Befunde gelesen, Arbeitgeber Aussagen bewertet und schriftlich in seinem Resümee aufgeführt. Ob jetzt die DRV Parteigutachten, immer das "Non plus ultra" offenbaren? OK, wenn die Geschichte für den Antragsteller "Gut" ausgeht. Aber ich hatte schon selbst vielfach erlebt, dass viele DRV Gutachten vor Gericht keinen Bestand... oder theoretisch Bestand gehabt hatten. Sie entsprachen Inhaltlich und vom Umfang her nicht den Kriterien. Viele gesicherte Diagnosen (G) wurden nicht aufgeführt und dargestellt und nur einseitige Darlegungen verzapft. (ja, wenn die Probantin Wäsche aufhängen kann, dann kann es nicht so schlimm sein) Ein DRV Gutachter der den Antragsteller-Probanden gerade mal 30-60 min ggf. auch mal 90 min zu Gesicht bekommt, sollte sich an die gesicherten Diagosen von anderen Fachärzten auseinandersetzen. Gerade wenn der Antragsteller dort schon längere Zeit in Behandlung war-ist. Nochmals: nicht alle DRV Gutachten sind zwiespältig, aber es gibt schon einige, wo ein gescheitert Anwalt an die Wand nageln würde. Dies muss auch mal gesagt werden, zuviele hatte ich schon auf meinem Schreibtisch! Ich bin z. B. viele SG-LSG Gutachten gewohnt und das sind Umfang her, natürlich eine andere Liga!!!! Info: Zitat: "Die Überzeugungskraft eines Gutachtens steht und fällt nach den Worten Freudenbergs mit dessen Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit, und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst, auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vorgaben und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand. Dazu gehört, dass der Gutachter sowohl alle eigenen Befunde als auch weiteren Unter lagen und Befunde „vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinandersetzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft". Quelle: https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblat… Grüße
Jörgam 15.03.2021 | 21:52
[quote=ja, wenn die Probantin Wäsche aufhängen kann, dann kann es nicht so schlimm sein Grüße
Es soll nach Möglichkeit der Kopf unter dem Arm sein, kann nicht stehen, sitzen, laufen, tragen, gucken, heben, reden. Dann aber darf man jedoch sogar noch arbeiten. Zwar beschränkt, aber es geht und zwar mehr als 15 Minuten Wäsche aufhängen. Paradox!
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