Hallo Paul Sorge,
sofern die Beamtin/Pensionärin die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, kann sie grundsätzlich eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Es wird zunächst der Rentenanspruch ermittelt, dann erfolgt eine Einkommensanrechnung. Das Einkommen (in Ihrem Fall Beamtenbezüge oder Pensionen) wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.
Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermitteln. Davon werden Pauschalwerte (gesetzlich festgelegt) abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Ist der Freibetrag nicht überschritten, erfolgt keine Kürzung der Witwenrente. Wenn ein höheres Einkommen vorhanden ist, kann die Rente dadurch gekürzt werden.
In einer persönlichen Beratung kann man Sie hierüber noch genauer informieren. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und vereinbaren einen Termin. Ihr Beratungsanliegen können Sie direkt bei der Terminvereinbarung ansprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung