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Experten-Antwort

erhält Witwe eines gesetzl. Versicherten Witwenrente, wenn sie Beamtin ist?

von Paul Sorge20.08.2020 | 17:18
474 Ansichten
3 Antworten

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Wie wird es berechnet, wenn ein DR-Rentner stirbt und seine Frau als Beamtin noch Bezüge erhält bzw. später ihre Pension. Erhält sie (nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen) dann die volle Witwenrente ihres Mannes, oder wird da was gestrichen, an der Witwenrente oder an ihren Beamtenbezügen bzw. ihrer Pension. Vielen Dank für ausführliche Information, eventuell auch weiterführende Links!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul Sorge,

sofern die Beamtin/Pensionärin die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, kann sie grundsätzlich eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Es wird zunächst der Rentenanspruch ermittelt, dann erfolgt eine Einkommensanrechnung. Das Einkommen (in Ihrem Fall Beamtenbezüge oder Pensionen) wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.

Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermitteln. Davon werden Pauschalwerte (gesetzlich festgelegt) abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Ist der Freibetrag nicht überschritten, erfolgt keine Kürzung der Witwenrente. Wenn ein höheres Einkommen vorhanden ist, kann die Rente dadurch gekürzt werden.

In einer persönlichen Beratung kann man Sie hierüber noch genauer informieren. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und vereinbaren einen Termin. Ihr Beratungsanliegen können Sie direkt bei der Terminvereinbarung ansprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Ich denkeam 20.08.2020 | 19:20
Hallo. Wenn Die Frau Gehalt oder Pension bekommt wird dies bei der Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Hinterbliebenenrente wird gekürzt oder fällt sogar ganz weg. Umgekehrt wenn der Witwer seine Rente bekommt würde die Pension nicht gekürzt. Die eigene Rente wird Empfängern von Witwengeld nicht angerechnet.
W°lfgangam 20.08.2020 | 20:52
Ergänzend: "Erhält sie (nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen) dann die volle Witwenrente ihres Mannes, oder wird da was gestrichen, an der Witwenrente oder an ihren Beamtenbezügen bzw. ihrer Pension." Ja und nein. Auch hier gibt es Stichtagsregelungen für Grundgehälter/Pensionen (Stichwort: 2001/2002 /Heiratsdatum /Alter). Die Witwenrente aus der DRV wird auf jeden Fall vorrangig gezahlt (plus ggf. Zuschuss zur PKV = dieser nicht anrechenbar auf Pension) - ggf. mit Kürzung wg. lfd. Grundgehalt/Pension = ließe sich für die DRV-Witwenrente relativ schnell überschlägig ermitteln. Was Kürzung bei aktiver Beamten-Beschäftigung und oder späterer Pension betrifft, kann die individuelle Antwort dazu nur die eigene Dienststelle liefern. Dazu können Sie auch in einem Beamten-Forum nachfragen/wahllos eben gefunden: https://www.beamtentalk.de/ Gruß w.
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