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Experten-Antwort

Erhalt des Erwerbsminderungsrentenanspruchs

von Martina Adam09.07.2015 | 13:30
1474 Ansichten
5 Antworten

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Grundsätzlich müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren geleistet worden sein, um o.g. EM-Rentenanspruch zu erhalten. Habe bis Jan. 2015 ALGI erhalten; anschließend " arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug". Geht der Zeitraum der 5 Jahre ab Februar 2015 los (keine Pflichtbeiträge)? Heißt das, daß ich im Zeitraum Feb/2015 - Feb/2020 die drei Jahre Pflichtversicherung vorweisen können muß? Oder wie zählen hier die 5Jahre?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina Adam und Tinta,

„H.“ und „W*lfgang“ haben Ihre Fragen bereits umfangreich und zutreffend beantwortet.

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4 Antworten

H.am 09.07.2015 | 14:10
Der Zeitraum bemisst sich am Leistungsfall. Da ist der Tag ab dem die Erwerbsminderungsrente festgestellt wird (unabhänig vom Leistungsanspruch). Beispiel: Im Jahr 2018 wird im Rahmen eines Rentenverfahrens festgestellt, dass Sie seit heute, dem 09.07.2015, erwerbsgemindert sind. Folglich beläuft sich der Zeitraum 5-Jahres-Zeitraum vom 09.07.2010 bis 08.07.2015 Anrechnebare Anrechnungszeiten (wie z.B. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezig), welche in diesem Zeitraum liegen, dienen unter anderem als Verlängerungstatbestand, die den 5 Jahres-Zeitraum entsprechend in die Vergangenheit weiter "aufblähen" lassen Beispiel: Im o.g. Fünf-Jahres-Zeitraum vom 09.07.2010 bis 08.07.2015 haben Sie zwar keine drei Jahre PFLICHTbeiträge, aber es liegen 2 Jahre Arbeitslosigkeitszeiten als Anrechnungszeiten vor. Der Fünf-Jahres-Zeitraum verlängert sich demnach um zwei Jahre vom 09.07.2008 bis 08.07.2015. Nun wird geschaut, ob Sie in diesem Zeitraum die drei Jahre Pflichtbeiträge voll bekommen. Wenn nicht, wird geschaut, ob im Verlängerungstatbestand wiederrum anrechnebare Anrechnungszeiten vorliegen, die denn [jetzt] 7-Jahres-Zeitraum weiter aufblähen lassen. Da wird solange gerechnet, bis entweder die 3Jahre voll sind oder es keine Verlängerungstatbestände mehr gibt.
Tintaam 09.07.2015 | 14:37
Zählen die arbeitslos gemeldeten Zeiten alle oder nur die arbeitslos mit Leistungsbezug? Beispiel: 2 Jahre ALG1, dann arbeitslos ohne Leistungsbezug 1 Jahr. Das hieße ja 2 Jahre pflichtversichert, 1 Jahr nein = 3 Jahre rückwärtig betrachtet....oder?
W*lfgangam 09.07.2015 | 21:42
Hallo Tinta, auch die nur gemeldeten Zeiten Alo-Zeiten ohne Leistungsbezug zählen in Ihrem Fall. Siehe dazu Beitrag von H. "Anrechnebare Anrechnungszeiten (wie z.B. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezig), welche in diesem Zeitraum liegen, dienen unter anderem als Verlängerungstatbestand, die den 5 Jahres-Zeitraum entsprechend in die Vergangenheit weiter "aufblähen" lassen". Drehen Sie den Spieß um - wenn bisher die 36/60-Regelung erfüllt war/ist - erst nach Ablauf von 24/25 Monaten Lücke/'Rentenluft' nach der letzten anrechenbaren Rentenzeit ist der EM-Anspruch (erstmal) weg. Idealerweise setzen Sie vor Ablauf dieser 2 Jahre einen neuen Beitragszahler in die Welt, dann haben Sie bis zu weiteren 12 Jahren für den Erhalt des EM-Rentenanspruchs gewonnen. Über alternative Möglichkeiten/versicherungspflichtiger Minijob zum Erhalt des EM-Anspruchs informiert Sie die nächste Beratungsstelle - auch, ob das rentabel wäre und/oder Altersrentenansprüche damit noch/früher/sinnvoll erreicht werden können. Gruß w.
Tintaam 11.07.2015 | 15:51
Danke für die Antwort.
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