Soweit Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, ist es nicht erforderlich, sich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
Die Frage könnte aber auch so verstanden werden, dass Sie noch keine Rente beziehen, und wissen wollen, ob zum Erhalt des Erwerbsunfähigkeitsschutzes eine Meldung erforderlich ist. Die Zeit der Arbeitssuche mit Meldung bei der Agentur für Arbeit stellt bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine Anrechnungszeit dar. Diese rentenrechtliche Zeit kann den Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten.