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erhaltung der Erwerbsunfähigkeitsrent

von schatz-fratz21.05.2008 | 14:49
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6 Antworten

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Bin seit 2004 arbeitsuchend im Arbeitsamt ohne jegliche Leistungen gemeldet.Meine Frage ist es wirklich so wichtig das man im Arbeitsamt als arbeitssuchend gemldet ist, für den erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, ist es nicht erforderlich, sich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

Die Frage könnte aber auch so verstanden werden, dass Sie noch keine Rente beziehen, und wissen wollen, ob zum Erhalt des Erwerbsunfähigkeitsschutzes eine Meldung erforderlich ist. Die Zeit der Arbeitssuche mit Meldung bei der Agentur für Arbeit stellt bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine Anrechnungszeit dar. Diese rentenrechtliche Zeit kann den Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten.

5 Antworten

fratz-schatzam 21.05.2008 | 15:36
2004, 2005, 2006, 2007, 2008, der nahtlose Übergang von der ALO in die EU ....
cuchoam 21.05.2008 | 15:47
Hallo, dass mit dem nahtlosen Übergang versteh ich nicht ganz. Vielleicht hilft Ihnen mein Beitrag vom 21.05.2008 zu Kessi weiter MfG Cucho
Jürgen Halbeam 21.05.2008 | 18:44
Also als voller Em-Renter auf Dauer ( also bis zur Regelaltersgrenze ) brauche ich mich doch nie mehr beim AA melden oder sehe ich da was falsch ?
Realistam 21.05.2008 | 18:28
Sofern Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen (Teilzeit)Arbeitsmarktes erhalten, kann eine Meldung bei der Arbeitsagentur durchaus für die weitere Rentengewährung von Bedeutung sein. Aber grundsätzlich besteht für EM-Rentner keine Meldepflicht bei der BA!
Realistam 22.05.2008 | 14:59
Da man als vollständig Erwerbsgeminderter dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine verpflichtende "Arbeitsuchendmeldung" bei der Arbeitsagentur selbstverständlich nicht erforderlich. Bei Bezug einer teilweisen EM-Rente wäre eine Arbeitsplatzsuche ebenfalls freiwillig. Nur in dem von mir geschilderten Ausnahmefall bei Bezug einer sogenannten "Arbeitsmarktrente" könnte der RV-Träger eine Meldung bei der BA zu Bedingung machen, da ein Anspruch auf diese Renten nur solange besteht, bis dem Betroffenen ein geeigneter (Teilzeit)Arbeitsplatz angeboten werden kann.
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