Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erhöht sich die volle Erwebsunfähigkeitsrente ?

von Werner6703.02.2016 | 10:29
2497 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bekomme eine unbefristete/Dauer volle Erwebsunfähigkeitsrente wegen Krankheit . In Presse stand: Ab dieses Jahr 2016 werden die Renten erhöht wie nie zu vor ! Aber stand nicht ob auch die Ich bekomme eine unbefristete/Dauer volle Erwebsunfähigkeitsrente wegen Krankheit erhöht wird und wie viel ? Wenn Nein ! dann schade . Wenn Ja- ab welchen Monat ? Wie viel % werden erhöht von Netto ? Brutto ? Auf Ihre konkrete Antworten -Ratgeber&Tipps freue ich ich sehr! Danke! Lg, Werner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

nach den ersten Prognosen könnten die Renten im Westen um 4,35 Prozent und im Osten um 5,03 Prozent angehoben werden.

Auch Ihre Rente wird zum 1. Juli 2016 erhöht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Werner67am 03.02.2016 | 11:20
Bestes Dank --EXPERTEN F- für Ihre Super schnelle Antwort! Ich wohne im Westen B.R.D ! Ca. 4,05 % von Brutto Rente ? Wie viel % leiben noch Netto wenn man die Krankenversicherung/Pflegenversicherungsbeiträgen abgezogen wird! Möchte heraus bekommen -- wie viel Euro bekomme ich zusätzlich ab Juli 2016 ! Danke sehr! Warte gespannt Lg, Werner
Werner67am 03.02.2016 | 11:22
Ich korregiere mich der Prozentsatz nicht 4,05 % sondern Westen um 4,35 Prozent
Werner67am 03.02.2016 | 11:20
Bestes Dank --EXPERTEN F- für Ihre Super schnelle Antwort! Ich wohne im Westen B.R.D ! Ca. 4,05 % von Brutto Rente ? Wie viel % leiben noch Netto wenn man die Krankenversicherung/Pflegenversicherungsbeiträgen abgezogen wird! Möchte heraus bekommen -- wie viel Euro bekomme ich zusätzlich ab Juli 2016 ! Danke sehr! Warte gespannt Lg, Werner
1,2,3am 03.02.2016 | 11:29
1. Sie bekommen eine volle ErwerbsMINDERUNGsrente 2. Nicht der Wohnort ist entscheidend, sondern wo die Zeiten für die Rentenberechnung zurückgelegt worden sind. 3. Ja 4. Das kommt drauf an, bei welcher Krankenkasse Sie sind und wie hoch der Zusatzbeitrag bei dieser ist. (bitte anworten Sie nicht mit: "Ich bin bei der .... versichert." Schauen Sie in Ihren Rentnebescheid. Da sehen Sie an Hand Ihres Beispiels, wie aus dem Bruttobetrag der Nettobetrag errechnet wird.) 5. Kommt natürlich auch drauf an, wie hoch Ihr jetziges Brutto ist. Das kann Ihnen im Forum auch niemand sagen. Im Sommer erhalten Sie einen entsprechenden Rentenanpassungsmitteilung.
1,2,3am 03.02.2016 | 11:46
6. Es kommt natürlich auf den Prozentsatz an. Sobald sich der Prozentsatz (z.B. zum 01.03.2016 bei Rentner) verändert oder der Bruttobetrag der Rente (z.B. zum 01.07. eines Jahres), ändert sich natürlich auch der Zahlbetrag für den einzubehaltenen Zusatzbeitrag und damit auch die Nettorente. Analoges gilt für die Pflegeversicherung.
Werner67am 03.02.2016 | 11:38
Danke sehr! 5,66 Euro Zusatzbeitrag !
Achillam 03.02.2016 | 14:24
Man darf immer nicht vergessen, das sich nicht die Rente erhöht, sondern der aktuelle Rentenwert. Der neue Rentenwert mutipliziert sich dann mit den zurückgelegten Entgeltpunkten und dadurch ergibt sich dann die neue Rentenhöhe. Durch falsches Runden kann es deshalb zu Irritationen führen wenn die Rente nach eigenen Berechnungen ein wenig von der tatsächlichen Rentenhöhe abweicht.
Werner67am 03.02.2016 | 14:43
DANKE FÜR EURE MÜHE !!! Leider kann man nicht einfach erfahren wie hoch erhöh wird! iCH BLEIBE WEITER IM "dunkeln" ! Viel Gesundheit am allen! Lg, Werner
Schadeam 03.02.2016 | 15:09
Folgende Rechnung werden Sie doch hinkriegen: Rente x 4,35:100 Und ob das dann im Sommer centgenau gestimmt hat, ist völlig egal. Ich versteh Ihr Problem nicht.
Anneam 03.02.2016 | 17:45
Vorsicht vor diesem Schade, vielleicht war das Ei beim Frühstück zu hart gekocht.
W*lfgangam 03.02.2016 | 21:34
Hallo Werner67, ob Sie den Brutto-Rentenbetrag um 4,35 % erhöhen und dann Ihre KV/PV-Beiträge % davon abziehen, oder gleich den jetzigen Netto-Betrag, ist doch Hose wie Jacke. Machen Sie die Rechnung ab März auf, dann stehen auch die neuen Zusatzbeiträge fest. Den Ihrer Kasse finden Sie vielleicht schon hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenka… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026