Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erhöhter Freibetrag ?

von Böses Tantchen25.04.2016 | 13:07
1111 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe eine Frage an die " Experten ". Wenn wie in diesem Jahr eine dicke Rentenerhöhung kommt, müsste dann nicht der " Freibetrag " für zu zahlende Steuern auch einmal erhöht werden? MfG Böses Tantchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Steuerrechts nicht positionieren kann. Daher auch nur der allgemeine Hinweis, dass der Freibetrag bei der Steuer das steuerliche, verfassungsrechtlich gebotene, Existenzminimum darstellt. Steigen die Lebenshaltungskosten nicht an, dann muss dieses Existenzminimum auch nicht angepasst werden. Kommt somit durch die reale Rentensteigerung, Lohnerhöhung, etc. das Einkommen über die Grenze des Existenzminimums, dann darf dieses auch vom Staat besteuert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Netter Onkelam 25.04.2016 | 13:15
Hallo, Steuerfreibeträge sind nicht an die Rentenanpassung gekoppelt. Anders als bei der Rentenanpassung, bei der u.a. auch Faktoren wie Entwicklung des Beitragssatzes und Entwicklung der Einkommen statistisch mit berücksichtigt werden, ist der Steuerfreibetrag mehr oder weniger eine politische Vorgabe. Ein Experte der Sozialversicherung/Rentenversicherung wird schwerlich etwas zur Entwicklung des Steuerfreibetrages betragen können.
Rentenversteheram 25.04.2016 | 13:24
Hallo, der Freibetrag bei den Steuern wird nicht angepasst. Aus steuerrechtlicher Sicht wird ein sogenannter "Startbetrag" ermittelt. Dieser wird im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn ermittelt. Hierbei ist die Jahresbrutto-Rente maßgebend, d.h. inkl Rentenanpassung. Dann wird der Startbetrag mit dem Prozentwerten ermittlet, welche im Jahr des Rentenbeginns maßgebend sind. Am Besten wird das in einem Beispiel deutlich: - Rentenbeginn 01.07.2014, monatlich 1000 EUR brutto, Rentenerhöhung zum 01.07.2015 = 2,1%, Besteuerungsanteil 68% - für die Ermittlung des Startbetrages sind dann aus 2015 insgesamt 6x1000 EURO + 6x 1021 EUR zugrunde zu legen. Dies ergibt 12126 EUR Brutto. - von dem Betrag sind dann 32% als Startbetrag zu ermitteln, also 3880,32 EUR. Dieser Betrag wird in Zukunft grundsätzlich nicht mehr verändert (Ausnahmen sind z.b. Umwandlungen...). Damit unterliegt jede weitere Rentenerhöhung (2016 bei 4,25% im Westen) der vollen indivduellen Besteuerung. Ob in meinen Bespiel dann tatsächlich eine Steuer anfällt, kann und darf Ihnen die DRV nicht mitteilen. Hierzu muss an die Finanzbehörde, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater verwiesen werden. mfg
W*lfgangam 25.04.2016 | 19:22
Hallo Böses Tantchen, Sie können das auch mit den 'Experten' im Spiegelforum diskutieren: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/nach-rentenerhoehung-16… Aber Vorsicht, da herrscht schon mal übelste Polemik und Stimmungsmache aus dem Querschnitt der 'wissenden Gutbürger', gelegentlich sollen aber auch nützliche Grundinformationen gesichtet worden sein :-) Ansonsten fragen Sie ihren politisch gewählten Verantwortlichen ...die (künftige) 'Rentenschar' wird ja bereits für den nächsten Wahlkampf ins Visier genommen – Sie sind parteiprogrammtechnisch da schon außen vor *g. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026