Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Steuerrechts nicht positionieren kann. Daher auch nur der allgemeine Hinweis, dass der Freibetrag bei der Steuer das steuerliche, verfassungsrechtlich gebotene, Existenzminimum darstellt. Steigen die Lebenshaltungskosten nicht an, dann muss dieses Existenzminimum auch nicht angepasst werden. Kommt somit durch die reale Rentensteigerung, Lohnerhöhung, etc. das Einkommen über die Grenze des Existenzminimums, dann darf dieses auch vom Staat besteuert werden.