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Experten-Antwort

Erhöhung Altersrente

von Meier28.06.2022 | 20:50
93 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe hier im Forum sinngemäß gelesen das die Altersrente bei vorheriger Erwerbsminderungsrente höher ist? Habe ich das so richtig verstanden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meier,

bei einer Umwandlung kommt es nicht automatisch zu einer höheren Rente. In vielen Fällen ändert sich der Zahlbetrag nicht.

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4 Antworten

Meieram 28.06.2022 | 21:06
Weil viele haben dagegen gestänkert. Was stimmt denn nun?
Abschlägeam 28.06.2022 | 21:46
Hallo Meier, hier im Forum stänkern leider überwiegend die Fragesteller, die eine rechtlich korrekte Antwort erhalten, mit der sie dann aber nicht zufrieden sind... :-( Wer also zielgenau zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Erwerbsminderungsrente will um damit noch mal eben schnell die dann direkt folgende Regelaltersrente zu erhöhen scheitert vermutlich schon daran, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht aufgrund eines bestimmten erreichten Alters (wie z.B. eine vorgezogene Altersrente, auch z.B. für Schwerbehinderte mit einem GdB von >=50) einfach beantragt werden kann. Hier sind gesundheitliche Voraussetzungen bzw. genauer gesagt Einschränkungen, notwendig, die auch nichts mit einem GdB zu tun haben. Und OB dann die Altersrente tatsächlich höher wäre, hängt auch viel damit zusammen, WANN eine Erwerbsminderung (die zu einer Rente führt) eintritt. Für Sie persönlich können Sie mal in Ihre letzte Renteninformation, die die DRV regelmäßig verschickt, schauen. Dort wird angegeben, wie hoch eine EM-Rente wäre, wenn SIE 'JETZT', ab Datum der Auskunft, erwerbsgemindert werden würden. Zu- und Abschläge sind in dem Betrag schon enthalten. Außerdem finden Sie den Betrag Ihrer Altersrente anhand Ihrer tatsächlichen Beitragszeiten zu eben diesem Zeitpunkt. An dem Sie diese Rente aber wegen fehlenden Alters wohl noch gar nicht beanspruchen können. Je näher Sie also bereits am tatsächlichen Rentenalter sind, desto geringer wird auch die Differenz zwischen den beiden Renten, denn umso länger haben Sie ja tatsächlich kräftig Beiträge einbezahlt. Weil Sie eben fröhlich gesund waren und nicht schon mit Mitte 30 oder 40 Erwerbsgemindert wurden, Ihnen also die ganze mögliche Karrierelaufbahn durch Ihre Gesundheit vermasselt wurde. Aber um so kürzer wird auch die Zurechnungszeit, die aufgrund Ihres best-of-Verdienstes der letzten 15 Jahre vor Eintritt einer Erwerbsminderung berechnet wird. Da aber eben die EM-Rente diese gesundheitlichen Einschränkungen 'auffangen' soll, wäre diese dann dennoch höher als eine 'normale' Altersrente des Erwerbsgeminderten, für die dann ja 'gesunde' Beitragsjahre fehlen. Wenn Sie (und Ihre Ärzte) meinen, Sie seien bereits erwerbsgemindert oder aber zumindest gefährdet, dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag und warten das Ergebnis ab. Sofern Sie aber gesund sind und noch fröhlich weiter arbeiten können, freuen Sie sich später über Ihre wohlverdiente Rente, die nicht niedriger sein wird als die Ihres Nachbar, der mit 50 genau so viel verdient hatte wie Sie, aber seitdem schon 13 Jahre zuhause sitzen muss, weil es nicht mehr ging. Denn die Rentenanpassungen, die zwischenzeitlich erfolgen, auch die jetzt zum 1.7., wirken sich auch auf IHRE spätere Altersrente aus. Bis dahin haben Sie dann aber noch Ihr Gehalt und vielleicht sogar ein Urlaubsgeld und können Ihren Chef anstänkern, wenn Ihnen irgendwas nicht passt. Wenn Ihnen diese Antwort nun (auch) nicht gefällt... bitte bleiben Sie trotzdem freundlich, ich habe nur versucht Ihnen in 'einfachen' Worten zu erklären, wie das so ist mit der EM-Rente, die eben nur unter 'besonderen' Umständen überhaupt beantragt und bewilligt werden kann. Einen schönen Abend und alles Gute!
Abschlägeam 29.06.2022 | 15:34
Hallo Meier, ergänzend zur Antwort des Experten: Hier ist dann die 'Umwandlung' einer Erwerbsminderungsrente in eine nachfolgende (auch vorgezogene) Altersrente gemeint. Aufgrund des 'Besitzschutzes' würde dann der Betrag der EM-Rente, wenn dieser höher ist als die Altersrente, weiter bezahlt. Das ändert aber nichts daran, dass zuvor die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein mussten und es deshalb dann zum Anspruch auf diese Rente vor einer Altersrente kam. Denn die Erwerbsminderungsrente gibt es NUR, wenn man auch tatsächlich erwerbsgemindert ist. Die Sonderfälle, bei denen tatsächlich erst eine Erwerbsminderung zwei Monate vor der Regelaltersrente eintritt, würden dazu führen, dass dann dennoch berechnet werden müsste (Voraussetzung Erwerbsminderung liegt tatsächlich vor!!) welche der (dann ab Regelrentenalter parallel bestehenden) Rentenansprüche die höhere wäre und es würde dann (auch) nur die höhere Rente bezahlt werden. Selbst wenn aufgrund des späten Eintritts der Erwerbsminderung der Unterschied dann nur noch marginal wäre.
Abschlägeam 29.06.2022 | 15:34
Hallo Meier, ergänzend zur Antwort des Experten: Hier ist dann die 'Umwandlung' einer Erwerbsminderungsrente in eine nachfolgende (auch vorgezogene) Altersrente gemeint. Aufgrund des 'Besitzschutzes' würde dann der Betrag der EM-Rente, wenn dieser höher ist als die Altersrente, weiter bezahlt. Das ändert aber nichts daran, dass zuvor die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein mussten und es deshalb dann zum Anspruch auf diese Rente vor einer Altersrente kam. Denn die Erwerbsminderungsrente gibt es NUR, wenn man auch tatsächlich erwerbsgemindert ist. Die Sonderfälle, bei denen tatsächlich erst eine Erwerbsminderung zwei Monate vor der Regelaltersrente eintritt, würden dazu führen, dass dann dennoch berechnet werden müsste (Voraussetzung Erwerbsminderung liegt tatsächlich vor!!) welche der (dann ab Regelrentenalter parallel bestehenden) Rentenansprüche die höhere wäre und es würde dann (auch) nur die höhere Rente bezahlt werden. Selbst wenn aufgrund des späten Eintritts der Erwerbsminderung der Unterschied dann nur noch marginal wäre.
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