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Erhöhung Entgeldpunkte während EM Rente Bezug

von Renate30.08.2008 | 14:02
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, erhöhen sich die Entgeltpunkte während eines EM Rentenbezug. Es erfolgte eine Verlängerung der EM Rente, in dem Schreiben wurde auch noch erwähnt, dass sich bei einer Rente die sich an eine andere anschließt, ein Besitzschutz der bisherigen Entgeltpunkte gilt. Was bedeutet in einem Schreiben der DRV" die Rentenhöhe kann erst dann abschließend bestimmt werden, wenn für die Berechnung das erforderliche maschinelle Verfahren zu Verfügung steht" Eine weitere Frage, wenn die EM Rente in eine Altersrente umgewandelt wird, hat diese dann dieselbe Höhe oder erhöht sie sich auch, aus o.gen. Gründen. Renate

6 Antworten

-_-am 30.08.2008 | 14:14
Der Leistungsfall der Erwerbsminderung bleibt bei einer Weiterzahlung bestehen. Insofern können sich auch keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten ergeben. Der Gesetzgeber hat den § 102 SGB VI, der die Befristung und Weiterzahlung der Renten regelt, zum 01.05.2007 neu gefasst. Danach bleibt es auch bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. § 102 SGB VI in der aktuellen Fassung: (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Sehen Sie auch einmal unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei einem neuen Leistungsfall, z. B. bei Beginn der Altersrente, wird die Rente neu berechnet, es sind jedoch mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde zu legen (Besitzschutz). Sofern nach Eintritt der Erwerbsminderung weitere rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt worden sind, werden diese Entgeltpunkte berücksichtigt.
Renateam 30.08.2008 | 18:11
danke für die Antwort, die EM Rente wurde im Juli erhöht! Auf dem Bescheid steht auch, die Nachzahlung wird vorerst einbehalten, fall Erstattungsansprüche Dritter besteht. Es hängt als mit der Erhöhung der Entgeltpunkte zusammen nehme ich an. Renate
-_-am 30.08.2008 | 23:22
Die Erhöhung ab Juli 2008 hat mit den Entgeltpunkten nichts zu tun. Das ist die Rentenanpassung. Natürlich wird die Rente auch dann höher (angepaßt) wenn sie ab Juli 2008 weitergezahlt wird. Die vorläufige Einbehaltung der Nachzahlung erfolgt, wenn Sie zwischenzeitlich andere Leistungen bezogen haben (z. B. ALG2 oder Grundsicherung nach SGB XII). Über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten Sie dann später noch eine Mitteilung.
Heikeam 31.08.2008 | 07:45
-_-, irgendwas passt nach der Schilderung von Renate aber nicht. Bei einer "normalen" Rentenanpassung fällt keine Nachzahlung an, die vorläufig einbehalten wird. Irgendeinen anderen Grund für eine Neufeststellung der Rente - natürlich nicht aus Zeiten nach dem Leistungsfall - muss es wohl gegeben haben. Heike
Schadeam 31.08.2008 | 08:46
in diesem Fall wäre es wohl wieder mal besser, morgen früh direkt beim RV Träger telefonisch nachzufragen, als eine verwirrende nebulöse Anfrage im Forum zu starten, deren Hintergründe niemand kennt.
-_-am 01.09.2008 | 21:37
Wenn "Renate" erst jetzt die Weiterzahlung der Zeitrente über den 30.06.2008 hinaus bewilligt worden ist, wird sie auch eine Nachzahlung für die Monate Juli bis zum Monat vor Beginn der neuen laufenden Zahlung erhalten haben und inzwischen von Zahlungen eines oder mehrerer anderer Leistungsträger gelebt haben. Was nur Insider wissen können: Selbst wenn der Bescheid vor dem 30.06.2008 da war, ist der Termin zu Einrichtung laufender Zahlungen beim Renten Service der Deutschen Post AG zum 01.07.2008 vielleicht längst überschritten gewesen. Auch dann, obwohl für Juli, entsteht eine "Nachzahlung", weil es eben keine laufende Rentenzahlung war. Das Rentenzahlverfahren über den Renten Service der Deutschen Post AG ist gesetzlich vorgeschrieben und bedarf erheblicher Vorlaufszeit. Die Rentenversicherungsträger erteilen die Zahlaufträge, die eigentliche Überweisung der Rente nimmt die Post vor.
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