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Zur Moderatoren-Antwort springenDen Ausführungen von „bekiss“ kann ich nur zustimmen. Jedoch ist bezüglich der Scheidung und des Versorgungsausgleiches die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten. Hier ist entscheidend, wer der Ausgleichsberechtigte und wer der Ausgleichsverpflichtete ist, wer von beiden bereits eine Rente bezieht und es spielen Unterhaltszahlungen ein Rolle. In dieser Angelegenheit sollten Sie sich für eine umfassende Beratung an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
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