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Erhöhung EU-Rentenanwartschaft über Minijob?

von Bremen27.04.2008 | 20:18
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, ich arbeite Vollzeit und mache nebenbei noch einen Minijob (ca 100 euro im Monat) Ich zahle freiwillige Rentenbeiträge auf diesen Job, jetzt möchte ich gern wissen, ob sich auch meine EU-Rentenanwartschaft erhöht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bremen,

die von Ihnen durchgeführte Aufstockung der Beiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung kann sich erst auf die nachfolgende Rente (evtl. Altersrente) auswirken. Eine bisher gewährte EU-Rente wird nur aus den vor Eintritt der EU liegenden Rentenversicherungszeiten berechnet.

12 Antworten

Schiko.,am 27.04.2008 | 21:30
Nachdenm ja für die vollbeschäftigung vom arbeitgeber und ihnen der volle beitrag von derzeit 19,90 % erbracht wird haben sie be- reits die voraussetzung für eine evtl. erwerbsminderungsrente ge- schaffen. Der minijob , auch bei 400 monatlich verbessert dies nicht. Eigentlich schade für den aufwand, es werden nämlich die 19,90% aus euro 155 mindestbetrag fällig, insgesamt 30.85, der arbeitge- ber aber übernimmt nur 15% aus euro 100, ihrer eigenleistung von ( 30,85 ./. 15 ) 15, 85 monatlich entstehen aber nur 1,05 jähr- licher rentenzuwachs. Der ausgesprochene verzicht auf die versicherungsfreiheit kann aber nicht mehr zurückgenommen werden.. Es besteht nur die möglichkeit diesen zu beenden um bei einem an- deren arbeitgeber ohne verzicht einen neuen geringverdienerjob an- zunehmen. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 27.04.2008 | 21:35
Hallo Bremen, der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann natürlich jederzeit für die Zukunft wieder zurückgenommen werden! Gehen Sie zu Ihrem 2. Arb.Geber und beantragen ab Mai wieder die Versicherungsfreiheit. Weshalb Sie bei einem Haupt-Job auf die Versicherungsfreiheit beim Mini-Job verzichtet haben, zumal bei diesem niedrigen Einkommen, kann ich leider nicht ganz nachvollziehen. An Rentensteigerung bringt es wirklich nichts Gravierendes! MfG Rosanna.
Happyam 28.04.2008 | 07:46
Guten morgen Rosanna, bei Ihrer Antwort haben Sie sich leider geirrt! ;-)) So wie Schiko es schon geschrieben hat, kann der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (die sog. Aufstockung) nicht zurückgenommen werden!!! Man kann in einem Minijob nur einmal den Verzicht erklären. Und das geht jederzeit für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen!!! LG Happy
Happyam 28.04.2008 | 09:10
an ?-?... aber hallo, was geht denn hier ab? Was ist denn wenn der Leistungsfall für diese EMR in der Vergangenheit liegt? Erhöhen dann die aufgestockten Beiträge nach dem Leistungsfall auch die EMR?? ;-))) Und mal ehrlich, was für eine wahnwitzige Erhöhung ist das denn??? Also immer schön lieb zueinander sein und nicht gleich aus der Haut fahren, weil ein Beitrag vielleicht nicht passt. Have a break...
?-?am 28.04.2008 | 09:04
Hallo Schiko, XXXXXXXXXXXXXText wg. Beleidigungen gelöscht; Anm. d. Red.XXXXXXXXXXXXXXXXX Diese Beiträge erhöhen sehr wohl die EM-Rente.
Rosannaam 28.04.2008 | 09:47
Hallo Happy, ja, da ist mir wirklich ein Fehler passiert. :-(( Ich ging davon aus, da man ja auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft verzichten kann, das auch umgekehrt möglich ist. Aber der Verzicht - bei diesem Arbeitgeber - ist tatsächlich bindend. Das kommt davon, wenn man auf die Schnelle von zuhause aus antwortet (ohne irgendwelche Unterlagen)! :-)) MfG Rosanna.
Happyam 28.04.2008 | 10:04
null Problemo, habe auch schon mal zu schnell geantwortet. You remember??? Lieben Gruß und schönen Urlaub? Happy
Rosannaam 28.04.2008 | 10:22
:-)) Aber es pfupfert mich halt, wenn ich ´ne falsche Antwort gebe. Nee, nee, Urlaub is leider(noch) nich. Ebenfalls einen schönen Tag. Gruß Rosanna.
Rosannaam 28.04.2008 | 10:50
Aus dem Beitrag von @Bremen kann ich eigentlich nicht erkennen, dass er/sie schon eine EM-Rente bezieht. Es wird ja eine Haupt- und Nebenbeschäftigung ausgeübt. Da kann doch eigentlich gar keine EM vorliegen. M.E. will er/sie nur wissen, ob und wie sich die Beiträge aus der Nebenbeschäftigung auswirken. Oder liege ich da falsch? Wäre nett, wenn sich @Bremen auch mal dazu äußern würde.
Happyam 28.04.2008 | 10:58
GENAU ! ;-)))
Vorsichtam 28.04.2008 | 12:36
Sie platzen sicher vor Kompetenz und Ahnung... Nur von Umgangsformen und Umgangston haben Sie keine.. Entspannten Tag für Sie! MfG
Aufmerksamer Leseram 28.04.2008 | 13:19
Dieser "hochbegabte" User "?-?" hat noch nie sinnvolle Beiträge geschrieben. Entweder bezeichnet er andere Teilnehmer als "Forendeppen" oder er mischt sich in Dinge ein, von denen er null Ahnung hat! Aber er scheint sich jedesmal sehr klasse dabei vorzukommen.
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