Hallo Bremen,
die von Ihnen durchgeführte Aufstockung der Beiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung kann sich erst auf die nachfolgende Rente (evtl. Altersrente) auswirken. Eine bisher gewährte EU-Rente wird nur aus den vor Eintritt der EU liegenden Rentenversicherungszeiten berechnet.