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Experten-Antwort

Erhöhung Hinzuverdienstgrente bei einer EM-Rente durch Abschluss einer bAV

von Michael30.06.201630.06.2016 | 17:45
940 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage an Sie: Voraussetzung: - Frau Musterfrau ( schwerbehindert ) - geb. 01.01.1971 - ¼ Teilerwerbsrente - Bruttolohn 1.215 € Kann die Versicherte durch Abschluss einer arbeitnehmerfinanzierten bAV (betrieblichen Altersvorsorge)den Bruttoverdienst senken, um in den Genuss z.B einer ½ Teilerwerbsrente zu kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung sind und somit sozialversicherungspflichtigen Charakter haben.

Zum Arbeitsentgelt i.S. des § 96a SGB VI gehört jedoch nicht der Entgeltbestandteil, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird.

Wenn also Teile des Bruttoverdienstes sozialversicherungsfrei bleiben, weil sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung für die Finanzierung einer Betriebsrente verwendet werden, so werden diese Bruttobestandteile nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

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2 Antworten

77654am 30.06.2016 | 20:33
Was ist den eine 1/4 Teilerwerbsrente?
W*lfgangam 30.06.2016 | 21:30
...Sie wissen doch genau, was er 'meint' ;-) Natürlich ist die Formulierung 'unglücklich' gewählt - wenn schon/zunächst Frau Musterfrau dafür herhalten muss. Den Teil mit dem Teil sollte Michael weglassen, dann passt es ... Meine Antwort wäre: das tatsächliche / verfügbare / steuerrechtliche Brutto ist für die Hinzuverdienstgrenze maßgebend - also das _nach_ Entgeltumwandlung. Gruß w.
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