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Experten-Antwort

Erhöhung Pflegeversicherungsbeitrag bereits jetzt bei der Rente abgezogen

von Bartlett31.01.2022 | 09:19
98 Ansichten
4 Antworten

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Da Kinderlos wurde bei mir ab jetzt ab Januar der PV Beitrag auf 3,4 % erhöht. Normalerweise werden doch Beitragsanpassungen( nach oben oder nach unten ) für Rentner immer erst ab der März Rente berücksichtigt bzw. abgezogen. Bei mir wurde der Mehrbetrag für die PV bereits heute abgezogen. Meine Krankenkassen hat den Zusatzbeitrag für die KV ab Januar vermindert auf 0,9 % - dies widerum wurde bei der jetzigen Januar Rente nicht berücksichtigt..... Ist das korrekt so ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bartlett,

das Ihnen bekannte Verfahren (verzögerte Übernahme/Weitergabe eines veränderten Beitragssatzes) gilt für Änderungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrages (vgl. dazu § 247/3 SGB V).

Beim Zusatzbeitrag haben fast alle Krankenkassen in der Vergangenheit (z.T. mehrfach) Nachjustierungen vornehmen müssen. Diese Änderungen wirken erst nach 2 Monaten in der lfd Rentenzahlung.

Bei der Änderung des gesetzl. Pflegeversicherungsbeitrages (Erhöhung für Kinderlose) geht es um eine gesetzliche Regelung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes), die zum 01.01.2022 wirksam und anzuwenden ist.

Also ja, das ist so korrekt.

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3 Antworten

DRVam 31.01.2022 | 09:42
Ja
Hucham 31.01.2022 | 10:42
Maximam 01.02.2022 | 10:14
Die erhöhten individuellen Kassenzusatzbeiträge plus die PV-Erhöhung für Kinderlose zahlen nicht nur die Rentnerinnen sondern auch die aktiv Beschäftigten - somit gibt es hier absolut nix zu beklagen (wir Rentner zahlen für Corona Hilfen) im Gegenteil - die Rente wurde 2021 zum 1. Juli nicht gekürzt was sie aber eigentlich hätte tun müssen da ja die Bruttolöhne massiv gesunken sind
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