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Experten-Antwort

Erhöung Rente 7,5 Prozent

von Caroöine10.03.2023 | 07:56
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe irgendwo in dem Forum in einem Beitrag gelesen, das jemand geschrieben hat nächstes Jahr würde die Rente eine Steigerung von 7,5 Prozent erhalten? Stimmt das? Weiß man das überhaupt heute schon? Dachte immer das wird irgendwann im Sommer ( ein Jahr vorher od halbes Jahr vorher) festgelegt. Ich weiß das es heuer 3,5 Prozent sinď im Westen. Ist diese Steigerung stets brutto gemeint? Gehe ich hier recht in der Annahme.... Lg Caroline

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2023 | 09:36

Hallo Caroline,

im letzten Bericht aus der Rentenversicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierzu folgendes veröffentlicht:

„Der Rentenversicherungsbericht blickt auch immer voraus auf die anstehende Rentenanpassung. Diese wird zum 1. Juli 2023 nach den Modellrechnungen rund 3, 5 Prozent (West) und gut 4,2 Prozent (Ost) betragen. Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt knapp 43 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr.

Die endgültigen Werte für die Berechnung der Rentenerhöhung liegen allerdings erst im Frühjahr 2023 vor, wenn die Daten über die Lohnentwicklung verfügbar sind.“

Die Steigerungswerte beziehen sich dabei immer auf die Bruttorente.

Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird letztlich von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. An welchem Tag die Verordnung bekannt gegeben wird, ist mir aktuell nicht bekannt.

11 Antworten

Klugpuperam 10.03.2023 | 09:49
Das bezieht sich wohl eher auf die Verbesserungen bei den EM-Renten.
Schadeam 10.03.2023 | 09:52
Das was Sie meinen ist eine andere "Baustelle" auf die der Experte leider nicht eingegangen ist. In der Tat werden zum 01.07.2024 einige EM Renten um 7,5% steigen, damit soll die Erhöhung der Zurechnungszeit, die neue Rente haben, ausgeglichen werden.(Mehr dazu zu schreiben fehlt mir die Zeit). Das hat aber mit der jährlichen Rentenanpassung überhaupt nichts zu tun. Wie hoch die 2023 und 2024 ausfallen wird, weiß heute noch niemand genau.
Abschlägeam 10.03.2023 | 10:41
Hallo Caroline, ergänzend zum Beitrag von @Schade hier ein Link zu dem §307i SGB VI, der am 01.07.2024 in Kraft tritt: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/ Da können Sie selbst nachlesen, ob dies Sie dann auch betreffen würde. Alles Gute!
HiergibtsKekseam 10.03.2023 | 10:47
Diese geplante Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf Erwerbsminderungs-Rentner, deren EM-Rente im Zeitruam 1.1.2001 bis 30.6.2014 begonnen hat. Damit soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, dass diese EM-REntner einen deutlich kürzere Zurechnungszeit und damit eine niedrigere Rente hatten als spätere EM-Rentner. Bei EM-Renten-Beginn im Zeitraum 1.7.2014 bis 31.12.2018 gibt es noch eine Erhöhung um 4,5 Prozent. Diese Erhöhungen bekommen auch ehemalige EM-Rentner aus den genannten Zeiträumen, die inzwischen in Altersrente sind. Praktisch wird das so umgesetzt, dass diese Rentner eine einmalige Erhöhung für ihre Renten-Entgeltpunkte bekommen, auf denen die Rente beruht (§307i, SGB VI). Wer also zum Beispiel jetzt 30 Entgeltpunkte hat, hat bei 7,5% Zuschlag dann ab 1.7.2024 und die weitere Zukunft eben 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Mit der normalen jährlichen Rentensteigerung hat das nichts zu tun. Dort wird auch jeweils der Rentenwert eines Entgeltpunktes erhöht, aber nicht die Anzahl der Renten-Entgeltpunkte. Wenn es in 2024 eine nornmale Rentenerhöhung gibt (was sehr wahrscheinlich ist), bekommen die betroffenen EM-Rentner (plus die Altersrentner mit vorhergehender entsprechender EM-Rente) also zwei Erhöhungen auf einmal zum 1.7.2024.
Caroöineam 10.03.2023 | 17:48
Vielen Dank für die Information. Das war dann sicher damit gemeint hier im Forum mit den 7,5 Prozent. Ich habe mich schon gewundert. Es sind die EM Rentner gemeint die vor meiner Zeit diese erhalten haben. Ich habe diese erst seit 2020 und bin hier nicht betroffen. Danke für die Information Caro
Ezechielam 23.03.2023 | 21:47
Ich hätte ein Anliegen. Habe die EM Rente von 2002 bis 2006 bezogen. Danach wurde mir eine Umschulung von der DRV genehmigt, die ich auch abschlossen habe. Nach der Zeit der Umschulung bin ich zwei Jahre später wieder in die EM Rente gefallen. Bekomme ich 7,5 Prozent Erhöhung oder 4,5 Prozent.
Mathe Assam 23.03.2023 | 22:58
Seekriegen 12%, weil das die Summe von 4,7+7,5 ist. Vielleicht warten Sie einfach ab bis es in 15Monaten so weit ist?
Mikeam 23.03.2023 | 23:29
Und sie sind leider kein Mathe ASS. Die Prozentsätze kann man natürlich nicht einfach addieren.
-am 24.03.2023 | 08:52
Hallo, so wie Sie den Sachverhalt schildern, werden Sie eine Erhöhung von 7,5 % erhalten. Wenn die Rente wegen Erwerbsminderung nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.07.2014 begonnen hat, beträgt der Zuschlagsfaktor 0,0750. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Abschlägeam 24.03.2023 | 09:00
Aber wohl nur, wenn zwischen der ersten EM-Rente und Beginn der zweiten EM Rente nicht mehr als 24 Monate 'Unterbrechung' waren, denn dann gilt der 'Bestandschutz' nicht mehr und die zweite EM-Rente wäre ein späterer Renten'beginn'. Irgendwann im Laufe des Juli 2024 werden Sie es genau wissen :-)
W°lfgangam 24.03.2023 | 15:01
*hüstel, der (nach Ende 2006) neue EM-Rentenbeginn nach Umschulung (3 J.?) und Wiedereinsetzen nach 2 Jahren liegt immer noch weit vor 2014 - sofern Sie sich wohl auf den Beitrag @Ezechiel beziehen ...hier geht's nur um die 7,5 % Erhöhung/Zuschlag, nicht mehr um verloren gegangenen 'Bestandsschutz' aus der Vorrente. Gruß w.
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