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Experten-Antwort

Erklärung zum Hinzuverdienst – Überzahlungen bei Flexirente

von Christian Kaufmann05.07.2017 | 10:58
2054 Ansichten
4 Antworten

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Als besonders langjähriger Versicherter möchte ich meine Altersrente nach dem 63. Lebensjahr beantragen, und habe eine Frage zur Formularausfüllung R0230 Pkt.5. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten der Beantwortung: "Ja" und "nein". Welche Bedeutung hat bzw. Rechtsfolgen ergeben sich noch, wenn man bei der Einverständniserklärung bei Überzahlungen, die sich evtl. ergeben könnten, „Nein“ angekreuzt, außer dass man „die Rückzahlung des zuviel gezahlten Rentenbetrages selbst veranlassen“ muss? Danke für eine Expertenmeinung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian Kaufmann,

wie auch von Apollosonde beschrieben ergeben sich keine weiteren Rechtsfolgen.

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3 Antworten

Apollosondeam 05.07.2017 | 12:40
Bei einer Überzahlung bis zu 200 EUR - sofern den eine Überzahlung im Rahmen der Hinzuverdienstprüfung tatsächlich entstehen sollte - stimmen Sie zu, dass der Betrag von Ihrer Rente - maximal aber die Hälfte der monatlichen Rente - einbehalten werden kann. Sofern Sie dem nicht zustimmen, müssten Sie einen überzahlten Betrag selbst überweisen. Es hat keine weitere Konsequenzen.
W*lfgangam 05.07.2017 | 20:32
Hallo Christian Kaufmann, Hintergrund: das ist eine Verwaltungsvereinfachung - da hat der Gesetzgeber mal mitgedacht ;-) - um Kleinstüberzahlungen ratzfatz verrechnen zu können, ohne Ihnen vorab noch 1/2 Pfund Papier über das wieso/weshalb/warum im Briefkasten abzuladen. Andernfalls müsste das ganze Procedere Rückzahlungsbescheid mit Widerspruchsmöglichkeit (macht der auch noch, läuft hernach sogar noch groß beim Sozialgericht auf) formell durchgezogen werden. Mit (X) Nein erwartet Sie das genannte Szenario. Werden es nur ein paar EUR zu viel sein/eben bis 200, werden Sie sich auch an den Kopf fassen 'muss das sein' - ja, weil Sie 'nein' gewählt haben. Sie können das 'JA' auch jederzeit widerrufen. Und falls es mal zu 'Fehlrechnungen' kommen sollte "ich habe gar nicht 200 EUR zu viel verdient/dei Hinzuverdienst nicht überschritten", wird anschließend genauso bereinigt, wie über die normgerechte Verwaltungsschiene. Gruß w.
KSCam 05.07.2017 | 21:32
Sie haben es hier mal selbst in der Hand ob Sie helfen wollen Bürokratie einzudämmen oder ausufern zu lassen. Ich rate zu flacher Bürokratie
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