Hallo Franz,
der Grund dürfte darin liegen, dass die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers eine weitere Verzögerung in der Antragsbearbeitung vermeiden möchte.
Wenn die zur Leistungsfeststellung erforderlichen Erhebungen erst nach dem Ergebnis der sozialmedizinischen Beurteilung eingeleitet werden, kommt es unweigerlich zu Verzögerungen. Deshalb wurde auch eine Kontenklärung vorab durchgeführt. Die Erklärung zum Hinzuverdienst ist für die Bestimmung der Rentenhöhe im Leistungsfall erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung